diesem Gebiete geschehen. Von den zwei Millionen 1907 in Preußen berufstätigen Jugendlichen im Alter von 14-18 Jahren (1 1/4 Mill. männlichen, 3/4 Mill. weiblichen) wurden in Fortbildungschulen 482000 männliche Jugendliche und 19000 weib- liche unterrichtet. Außer Baden, Württemberg und einigen Kleinstaaten liegen die Verhältnisse überall gleich schlecht für die Mädchen. Die jetzige Fassung der Reichsgewerbeordnung gibt den Auf- sichtsbehörden das Recht, die Fortbildungsschul- pflicht auch in denjenigen Bundesstaaten, in denen eine landesgerichtliche Regelung des Fortbildungs- schulwesens bisher nicht erfolgt ist, die obliga- torische Fortbildungsschule für gewerbliche Ar- beiter und Arbeiterinnen unter 18 Jahren einzu- führen. Jnfolge dieser Bestimmung hat die Stadt Berlin für die gewerblich und kaufmännisch tätigen Mädchen im Alter von 14-17 Jahren die Fortbildungsschulpflicht vom 1. April 1913 an festgesetzt.
Es ist sehr wünschenswert, daß jetzt in einem flotteren Tempo auf dieser Bahn fortgefahren werde, aber zweifellos dürfen die hauswirtschaft- liche und berufliche Ausbildung nicht miteinander verquickt werden, da sonst die Gefahr der Ober- flächlichkeit auf beiden Gebieten droht. Die beste Lösung scheint mir Elisabeth Schneider auf dem letzten Deutschen Frauenkongreß gefunden zu
diesem Gebiete geschehen. Von den zwei Millionen 1907 in Preußen berufstätigen Jugendlichen im Alter von 14-18 Jahren (1 ¼ Mill. männlichen, ¾ Mill. weiblichen) wurden in Fortbildungschulen 482000 männliche Jugendliche und 19000 weib- liche unterrichtet. Außer Baden, Württemberg und einigen Kleinstaaten liegen die Verhältnisse überall gleich schlecht für die Mädchen. Die jetzige Fassung der Reichsgewerbeordnung gibt den Auf- sichtsbehörden das Recht, die Fortbildungsschul- pflicht auch in denjenigen Bundesstaaten, in denen eine landesgerichtliche Regelung des Fortbildungs- schulwesens bisher nicht erfolgt ist, die obliga- torische Fortbildungsschule für gewerbliche Ar- beiter und Arbeiterinnen unter 18 Jahren einzu- führen. Jnfolge dieser Bestimmung hat die Stadt Berlin für die gewerblich und kaufmännisch tätigen Mädchen im Alter von 14-17 Jahren die Fortbildungsschulpflicht vom 1. April 1913 an festgesetzt.
Es ist sehr wünschenswert, daß jetzt in einem flotteren Tempo auf dieser Bahn fortgefahren werde, aber zweifellos dürfen die hauswirtschaft- liche und berufliche Ausbildung nicht miteinander verquickt werden, da sonst die Gefahr der Ober- flächlichkeit auf beiden Gebieten droht. Die beste Lösung scheint mir Elisabeth Schneider auf dem letzten Deutschen Frauenkongreß gefunden zu
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diesem Gebiete geschehen. Von den zwei Millionen
1907 in Preußen berufstätigen Jugendlichen im
Alter von 14-18 Jahren (1 ¼ Mill. männlichen,
¾ Mill. weiblichen) wurden in Fortbildungschulen
482000 männliche Jugendliche und 19000 weib-
liche unterrichtet. Außer Baden, Württemberg
und einigen Kleinstaaten liegen die Verhältnisse
überall gleich schlecht für die Mädchen. Die jetzige
Fassung der Reichsgewerbeordnung gibt den Auf-
sichtsbehörden das Recht, die Fortbildungsschul-
pflicht auch in denjenigen Bundesstaaten, in denen
eine landesgerichtliche Regelung des Fortbildungs-
schulwesens bisher nicht erfolgt ist, die obliga-
torische Fortbildungsschule für gewerbliche Ar-
beiter und Arbeiterinnen unter 18 Jahren einzu-
führen. Jnfolge dieser Bestimmung hat die Stadt
Berlin für die gewerblich und kaufmännisch
tätigen Mädchen im Alter von 14-17 Jahren die
Fortbildungsschulpflicht vom 1. April 1913 an
festgesetzt.
Es ist sehr wünschenswert, daß jetzt in einem
flotteren Tempo auf dieser Bahn fortgefahren
werde, aber zweifellos dürfen die hauswirtschaft-
liche und berufliche Ausbildung nicht miteinander
verquickt werden, da sonst die Gefahr der Ober-
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Ichenhaeuser, Eliza: Frauenziele. Berlin, 1913, S. 120. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ichenhaeuser_frauenziele_1913/124>, abgerufen am 23.11.2024.
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