Ichenhaeuser, Eliza: Frauenziele. Berlin, 1913.Schülern möglich gemacht würde, ihre Fähigkeiten Die Entlassung des vierzehnjährigen Mädchens Mit vollstem Recht wird die Volksschule ohne Wie kann man von einem vierzehnjährigen Schülern möglich gemacht würde, ihre Fähigkeiten Die Entlassung des vierzehnjährigen Mädchens Mit vollstem Recht wird die Volksschule ohne Wie kann man von einem vierzehnjährigen <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0122" n="118"/> Schülern möglich gemacht würde, ihre Fähigkeiten<lb/> zu entwickeln. Vor allen Dingen aber muß schon<lb/> heute, noch ehe der Traum der Einheitsschule sich<lb/> erfüllt, für die Mädchen das gefordert werden, was<lb/> die Knaben bereits besitzen: die obligatorische<lb/> Fortbildungsschule.</p><lb/> <p>Die Entlassung des vierzehnjährigen Mädchens<lb/> aus der Schule in die Berufsarbeit und ins Leben,<lb/> ohne jede weitere Kenntnis, ohne jede weitere<lb/> Unterweisung, ist eine Grausamkeit, die sich bitter<lb/> rächt.</p><lb/> <p>Mit vollstem Recht wird die Volksschule ohne<lb/> obligatorische Fortbildungsschule ein Haus ohne<lb/> Dach genannt, denn sie ist und soll ausschließlich<lb/> Erziehungsschule sein, während die Fortbildungs-<lb/> schule hauptsächlich Berufsschule sein muß.</p><lb/> <p>Wie kann man von einem vierzehnjährigen<lb/> Mädchen erwarten, daß es genügende Kenntnisse<lb/> in sich aufgenommen haben sollte, um vollständig<lb/> fürs Leben, für den Beruf, die Ehe, und die Er-<lb/> ziehung ihrer zukünftigen Kinder ausgerüstet zu<lb/> sein? Wie kann man von ihr genügende sittliche<lb/> Festigkeit und Charakterstärke erwarten, um den<lb/> Anfechtungen des Lebens erfolgreich entgegenzu-<lb/> treten? Gerade in diesem Alter erwacht erst die<lb/> Lust und das Verständnis zur Bereicherung des<lb/> Wissens, gerade dieses Alter ist die aufnahme-<lb/> fähigste Lebensperiode, und es wäre eine Ver-<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [118/0122]
Schülern möglich gemacht würde, ihre Fähigkeiten
zu entwickeln. Vor allen Dingen aber muß schon
heute, noch ehe der Traum der Einheitsschule sich
erfüllt, für die Mädchen das gefordert werden, was
die Knaben bereits besitzen: die obligatorische
Fortbildungsschule.
Die Entlassung des vierzehnjährigen Mädchens
aus der Schule in die Berufsarbeit und ins Leben,
ohne jede weitere Kenntnis, ohne jede weitere
Unterweisung, ist eine Grausamkeit, die sich bitter
rächt.
Mit vollstem Recht wird die Volksschule ohne
obligatorische Fortbildungsschule ein Haus ohne
Dach genannt, denn sie ist und soll ausschließlich
Erziehungsschule sein, während die Fortbildungs-
schule hauptsächlich Berufsschule sein muß.
Wie kann man von einem vierzehnjährigen
Mädchen erwarten, daß es genügende Kenntnisse
in sich aufgenommen haben sollte, um vollständig
fürs Leben, für den Beruf, die Ehe, und die Er-
ziehung ihrer zukünftigen Kinder ausgerüstet zu
sein? Wie kann man von ihr genügende sittliche
Festigkeit und Charakterstärke erwarten, um den
Anfechtungen des Lebens erfolgreich entgegenzu-
treten? Gerade in diesem Alter erwacht erst die
Lust und das Verständnis zur Bereicherung des
Wissens, gerade dieses Alter ist die aufnahme-
fähigste Lebensperiode, und es wäre eine Ver-
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Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription.
(2020-12-07T10:34:09Z)
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(2020-12-07T10:34:09Z)
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