völlig sicher zu stellen. Warum soll man unter diesen Umständen einigen hundert Buchhändlern und Schriftstellern zu Gefallen, durch ein allgemeines Gesetz die natürlichen Rechte aller übrigen Staats- bürger beschränken? Will man den Schriftstellern und Buchhändlern ein ausschließliches Recht zur Nachbildung und Verbreitung der, von ihnen her- ausgegebenen Schriften, oder wie sie es nennen, "ein geistiges Eigenthum" einräumen; so muß auch jeder Erfinder einer Maschine, einer Arzenei- oder Farbewaare, eines Dessins etc. eines gleichen aus- schließlichen Rechts zur Verfertigung und zum Ver- kaufe der von ihm erfundenen Waare genießen. Wäre aber dieser Grundsatz von jeher angenommen und befolgt worden, in welcher Barbarei würden wir jetzt leben? Weder bildende, noch mechanische Künste hätten sich zu irgend einiger Vollkommenheit erheben können; und Millionen von Menschen, die jetzt durch künstliche Nachbildung fremder Erfindun- gen in blühendem Wohlstande leben, und sich eben so sehr durch geistige und sittliche Vorzüge, wie durch ihren Kunstfleiß auszeichnen, würden als rohe und halbwilde Jäger, vielleicht gar als Räuber, in Wäldern und Gebirgen umherstreifen.
Der Nachdruck soll Schriftsteller und Buch- händler hindern, besonders von größern Werken verbesserte und vermehrte Auflagen zu machen. So lange wir noch fast eben so viel legitime Sou-
voͤllig ſicher zu ſtellen. Warum ſoll man unter dieſen Umſtaͤnden einigen hundert Buchhaͤndlern und Schriftſtellern zu Gefallen, durch ein allgemeines Geſetz die natuͤrlichen Rechte aller uͤbrigen Staats- buͤrger beſchraͤnken? Will man den Schriftſtellern und Buchhaͤndlern ein ausſchließliches Recht zur Nachbildung und Verbreitung der, von ihnen her- ausgegebenen Schriften, oder wie ſie es nennen, »ein geiſtiges Eigenthum« einraͤumen; ſo muß auch jeder Erfinder einer Maſchine, einer Arzenei- oder Farbewaare, eines Deſſins ꝛc. eines gleichen aus- ſchließlichen Rechts zur Verfertigung und zum Ver- kaufe der von ihm erfundenen Waare genießen. Waͤre aber dieſer Grundſatz von jeher angenommen und befolgt worden, in welcher Barbarei wuͤrden wir jetzt leben? Weder bildende, noch mechaniſche Kuͤnſte haͤtten ſich zu irgend einiger Vollkommenheit erheben koͤnnen; und Millionen von Menſchen, die jetzt durch kuͤnſtliche Nachbildung fremder Erfindun- gen in bluͤhendem Wohlſtande leben, und ſich eben ſo ſehr durch geiſtige und ſittliche Vorzuͤge, wie durch ihren Kunſtfleiß auszeichnen, wuͤrden als rohe und halbwilde Jaͤger, vielleicht gar als Raͤuber, in Waͤldern und Gebirgen umherſtreifen.
Der Nachdruck ſoll Schriftſteller und Buch- haͤndler hindern, beſonders von groͤßern Werken verbeſſerte und vermehrte Auflagen zu machen. So lange wir noch faſt eben ſo viel legitime Sou-
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0076"n="76"/>
voͤllig ſicher zu ſtellen. Warum ſoll man unter<lb/>
dieſen Umſtaͤnden einigen hundert Buchhaͤndlern und<lb/>
Schriftſtellern zu Gefallen, durch ein allgemeines<lb/>
Geſetz die natuͤrlichen Rechte aller uͤbrigen Staats-<lb/>
buͤrger beſchraͤnken? Will man den Schriftſtellern<lb/>
und Buchhaͤndlern ein ausſchließliches Recht zur<lb/>
Nachbildung und Verbreitung der, von ihnen her-<lb/>
ausgegebenen Schriften, oder wie ſie es nennen, »<hirendition="#g">ein<lb/>
geiſtiges Eigenthum</hi>« einraͤumen; ſo muß auch<lb/>
jeder Erfinder einer Maſchine, einer Arzenei- oder<lb/>
Farbewaare, eines Deſſins ꝛc. eines gleichen aus-<lb/>ſchließlichen Rechts zur Verfertigung und zum Ver-<lb/>
kaufe der von ihm erfundenen Waare genießen.<lb/>
Waͤre aber dieſer Grundſatz von jeher angenommen<lb/>
und befolgt worden, in welcher Barbarei wuͤrden<lb/>
wir jetzt leben? Weder bildende, noch mechaniſche<lb/>
Kuͤnſte haͤtten ſich zu irgend einiger Vollkommenheit<lb/>
erheben koͤnnen; und Millionen von Menſchen, die<lb/>
jetzt durch kuͤnſtliche Nachbildung fremder Erfindun-<lb/>
gen in bluͤhendem Wohlſtande leben, und ſich eben<lb/>ſo ſehr durch geiſtige und ſittliche Vorzuͤge, wie<lb/>
durch ihren Kunſtfleiß auszeichnen, wuͤrden als rohe<lb/>
und halbwilde Jaͤger, vielleicht gar als Raͤuber,<lb/>
in Waͤldern und Gebirgen umherſtreifen.</p><lb/><p>Der Nachdruck ſoll Schriftſteller und Buch-<lb/>
haͤndler hindern, beſonders von groͤßern Werken<lb/>
verbeſſerte und vermehrte Auflagen zu machen. So<lb/>
lange wir noch faſt eben ſo viel <hirendition="#g">legitime</hi> Sou-<lb/></p></div></body></text></TEI>
[76/0076]
voͤllig ſicher zu ſtellen. Warum ſoll man unter
dieſen Umſtaͤnden einigen hundert Buchhaͤndlern und
Schriftſtellern zu Gefallen, durch ein allgemeines
Geſetz die natuͤrlichen Rechte aller uͤbrigen Staats-
buͤrger beſchraͤnken? Will man den Schriftſtellern
und Buchhaͤndlern ein ausſchließliches Recht zur
Nachbildung und Verbreitung der, von ihnen her-
ausgegebenen Schriften, oder wie ſie es nennen, »ein
geiſtiges Eigenthum« einraͤumen; ſo muß auch
jeder Erfinder einer Maſchine, einer Arzenei- oder
Farbewaare, eines Deſſins ꝛc. eines gleichen aus-
ſchließlichen Rechts zur Verfertigung und zum Ver-
kaufe der von ihm erfundenen Waare genießen.
Waͤre aber dieſer Grundſatz von jeher angenommen
und befolgt worden, in welcher Barbarei wuͤrden
wir jetzt leben? Weder bildende, noch mechaniſche
Kuͤnſte haͤtten ſich zu irgend einiger Vollkommenheit
erheben koͤnnen; und Millionen von Menſchen, die
jetzt durch kuͤnſtliche Nachbildung fremder Erfindun-
gen in bluͤhendem Wohlſtande leben, und ſich eben
ſo ſehr durch geiſtige und ſittliche Vorzuͤge, wie
durch ihren Kunſtfleiß auszeichnen, wuͤrden als rohe
und halbwilde Jaͤger, vielleicht gar als Raͤuber,
in Waͤldern und Gebirgen umherſtreifen.
Der Nachdruck ſoll Schriftſteller und Buch-
haͤndler hindern, beſonders von groͤßern Werken
verbeſſerte und vermehrte Auflagen zu machen. So
lange wir noch faſt eben ſo viel legitime Sou-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 3. Jerusalem [i. e. Aarau], 1823, S. 76. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hundtradowsky_judenschule03_1823/76>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.