habe, und daß man mit Freuden den Standesherrn und seinen ganzen Hofstaat hingeben würde, um nur den legitimen Landesherrn mit seinen Zöllnern, sei- nen Steuern, Abgaben, Einquartierungen und an- dern Plackereien los zu werden.
Auf diese Weise hat man an vielen der ver- mittelbarten Völker keine getreue und zufriedene Bürger und an manchen ihrer vorigen Landesherren sehr unzuverläßige und gefährliche Magnaten er- worben, die ein Beispiel von beinahe übermensch- licher Uneigennützigkeit geben werden, wenn sie nicht bei erster günstiger Gelegenheit Alles aufbie- ten, um die ihnen entrissenen landeshoheitlichen Rechte wieder zu erringen. Die sittliche und recht- liche Befugniß hiezu werden sie in der Art finden, wie sie dem Scepter der Souveräne unterworfen wurden, und die Mittel werden ihnen ihre Reich- thümer, ihre Stellung in den meisten Staaten als bevorzügte Adelskaste, ihr daher entspringender Einfluß, und das ihnen zugesicherte Recht der Eben- bürtigkeit gewähren, wodurch es ihnen möglich wird, sich mittelst Heirathen auch im Auslande mäch- tigen Anhang und kraftvolle Unterstützung zu ver- schaffen.
Unstreitig ist die Kaste der Standesherren, welche jetzt in mehreren konstitutionellen Staaten Deutschlands den größten Theil der Pairskammern bildet, eine der schlimmsten Früchte der Mediatisa-
III. Bändchen. 31
habe, und daß man mit Freuden den Standesherrn und ſeinen ganzen Hofſtaat hingeben wuͤrde, um nur den legitimen Landesherrn mit ſeinen Zoͤllnern, ſei- nen Steuern, Abgaben, Einquartierungen und an- dern Plackereien los zu werden.
Auf dieſe Weiſe hat man an vielen der ver- mittelbarten Voͤlker keine getreue und zufriedene Buͤrger und an manchen ihrer vorigen Landesherren ſehr unzuverlaͤßige und gefaͤhrliche Magnaten er- worben, die ein Beiſpiel von beinahe uͤbermenſch- licher Uneigennuͤtzigkeit geben werden, wenn ſie nicht bei erſter guͤnſtiger Gelegenheit Alles aufbie- ten, um die ihnen entriſſenen landeshoheitlichen Rechte wieder zu erringen. Die ſittliche und recht- liche Befugniß hiezu werden ſie in der Art finden, wie ſie dem Scepter der Souveraͤne unterworfen wurden, und die Mittel werden ihnen ihre Reich- thuͤmer, ihre Stellung in den meiſten Staaten als bevorzuͤgte Adelskaſte, ihr daher entſpringender Einfluß, und das ihnen zugeſicherte Recht der Eben- buͤrtigkeit gewaͤhren, wodurch es ihnen moͤglich wird, ſich mittelſt Heirathen auch im Auslande maͤch- tigen Anhang und kraftvolle Unterſtuͤtzung zu ver- ſchaffen.
Unſtreitig iſt die Kaſte der Standesherren, welche jetzt in mehreren konſtitutionellen Staaten Deutſchlands den groͤßten Theil der Pairskammern bildet, eine der ſchlimmſten Fruͤchte der Mediatiſa-
III. Baͤndchen. 31
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habe, und daß man mit Freuden den Standesherrn
und ſeinen ganzen Hofſtaat hingeben wuͤrde, um nur
den legitimen Landesherrn mit ſeinen Zoͤllnern, ſei-
nen Steuern, Abgaben, Einquartierungen und an-
dern Plackereien los zu werden.
Auf dieſe Weiſe hat man an vielen der ver-
mittelbarten Voͤlker keine getreue und zufriedene
Buͤrger und an manchen ihrer vorigen Landesherren
ſehr unzuverlaͤßige und gefaͤhrliche Magnaten er-
worben, die ein Beiſpiel von beinahe uͤbermenſch-
licher Uneigennuͤtzigkeit geben werden, wenn ſie
nicht bei erſter guͤnſtiger Gelegenheit Alles aufbie-
ten, um die ihnen entriſſenen landeshoheitlichen
Rechte wieder zu erringen. Die ſittliche und recht-
liche Befugniß hiezu werden ſie in der Art finden,
wie ſie dem Scepter der Souveraͤne unterworfen
wurden, und die Mittel werden ihnen ihre Reich-
thuͤmer, ihre Stellung in den meiſten Staaten als
bevorzuͤgte Adelskaſte, ihr daher entſpringender
Einfluß, und das ihnen zugeſicherte Recht der Eben-
buͤrtigkeit gewaͤhren, wodurch es ihnen moͤglich
wird, ſich mittelſt Heirathen auch im Auslande maͤch-
tigen Anhang und kraftvolle Unterſtuͤtzung zu ver-
ſchaffen.
Unſtreitig iſt die Kaſte der Standesherren,
welche jetzt in mehreren konſtitutionellen Staaten
Deutſchlands den groͤßten Theil der Pairskammern
bildet, eine der ſchlimmſten Fruͤchte der Mediatiſa-
III. Baͤndchen. 31
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Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 3. Jerusalem [i. e. Aarau], 1823, S. 361. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hundtradowsky_judenschule03_1823/361>, abgerufen am 24.11.2024.
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