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Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 3. Jerusalem [i. e. Aarau], 1823.

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Dieser hat alle Kosten aus seinen eigenen Mitteln
bestritten, und dem Eigenthümer des ersten Gar-
tens, dem Vordrucker keinen Kreuzer gestohlen; er
sehe nur seine Kasse nach, und zähle alles Geld,
was er gehabt hat: kein Heller wird ihm fehlen,
wenigstens nicht durch die Schuld des Nachbildners
oder Nachdruckers. Daß er mehr hätte haben
können,
wenn der Nachbildner oder Nachdrucker
nicht seinen Garten angelegt, und nicht ebenfalls
Schlüssel verkauft hätte, ist ein albernes Gewäsch!
Womit will er beweisen, daß einer von allen den
Leuten, die dem Nachbildner für einen wohlfeilen
Schlüssel und die Eintrittsbewilligung drei Thaler
zahlten, ihm würde zehn Thaler gegeben haben,
um seinen Garten voll Schmutz und Unkraut (Lösch-
papier und Druckfehler) zu sehen, und sich zu --
ärgern? Und könnte er Jenes auch wirklich dar-
thun, wie darf er denn den Nachbildner, der ihm
nie einen Heller gestohlen hat, und dem er über-
haupt nichts Unsittliches vorwerfen kann, einen
schlechten Menschen, und wohl gar einen Dieb und
Räuber nennen? Der Kaffeewirth, bei welchem ich
wohne, könnte gleichfalls weit mehr haben,
wenn in dieser Stadt nicht noch drei andere Kaffee-
häuser wären; allein ich möchte es ihm nicht ra-
then, einen seiner Nebenwirthe einen Schelm und
Spitzbuben oder einen unrechtlichen Mann zu nen-
nen; und es wird ihm ohnehin nie in den Sinn

Dieſer hat alle Koſten aus ſeinen eigenen Mitteln
beſtritten, und dem Eigenthuͤmer des erſten Gar-
tens, dem Vordrucker keinen Kreuzer geſtohlen; er
ſehe nur ſeine Kaſſe nach, und zaͤhle alles Geld,
was er gehabt hat: kein Heller wird ihm fehlen,
wenigſtens nicht durch die Schuld des Nachbildners
oder Nachdruckers. Daß er mehr haͤtte haben
koͤnnen,
wenn der Nachbildner oder Nachdrucker
nicht ſeinen Garten angelegt, und nicht ebenfalls
Schluͤſſel verkauft haͤtte, iſt ein albernes Gewaͤſch!
Womit will er beweiſen, daß einer von allen den
Leuten, die dem Nachbildner fuͤr einen wohlfeilen
Schluͤſſel und die Eintrittsbewilligung drei Thaler
zahlten, ihm wuͤrde zehn Thaler gegeben haben,
um ſeinen Garten voll Schmutz und Unkraut (Loͤſch-
papier und Druckfehler) zu ſehen, und ſich zu —
aͤrgern? Und koͤnnte er Jenes auch wirklich dar-
thun, wie darf er denn den Nachbildner, der ihm
nie einen Heller geſtohlen hat, und dem er uͤber-
haupt nichts Unſittliches vorwerfen kann, einen
ſchlechten Menſchen, und wohl gar einen Dieb und
Raͤuber nennen? Der Kaffeewirth, bei welchem ich
wohne, koͤnnte gleichfalls weit mehr haben,
wenn in dieſer Stadt nicht noch drei andere Kaffee-
haͤuſer waͤren; allein ich moͤchte es ihm nicht ra-
then, einen ſeiner Nebenwirthe einen Schelm und
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[30/0030] Dieſer hat alle Koſten aus ſeinen eigenen Mitteln beſtritten, und dem Eigenthuͤmer des erſten Gar- tens, dem Vordrucker keinen Kreuzer geſtohlen; er ſehe nur ſeine Kaſſe nach, und zaͤhle alles Geld, was er gehabt hat: kein Heller wird ihm fehlen, wenigſtens nicht durch die Schuld des Nachbildners oder Nachdruckers. Daß er mehr haͤtte haben koͤnnen, wenn der Nachbildner oder Nachdrucker nicht ſeinen Garten angelegt, und nicht ebenfalls Schluͤſſel verkauft haͤtte, iſt ein albernes Gewaͤſch! Womit will er beweiſen, daß einer von allen den Leuten, die dem Nachbildner fuͤr einen wohlfeilen Schluͤſſel und die Eintrittsbewilligung drei Thaler zahlten, ihm wuͤrde zehn Thaler gegeben haben, um ſeinen Garten voll Schmutz und Unkraut (Loͤſch- papier und Druckfehler) zu ſehen, und ſich zu — aͤrgern? Und koͤnnte er Jenes auch wirklich dar- thun, wie darf er denn den Nachbildner, der ihm nie einen Heller geſtohlen hat, und dem er uͤber- haupt nichts Unſittliches vorwerfen kann, einen ſchlechten Menſchen, und wohl gar einen Dieb und Raͤuber nennen? Der Kaffeewirth, bei welchem ich wohne, koͤnnte gleichfalls weit mehr haben, wenn in dieſer Stadt nicht noch drei andere Kaffee- haͤuſer waͤren; allein ich moͤchte es ihm nicht ra- then, einen ſeiner Nebenwirthe einen Schelm und Spitzbuben oder einen unrechtlichen Mann zu nen- nen; und es wird ihm ohnehin nie in den Sinn

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Zitationshilfe: Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 3. Jerusalem [i. e. Aarau], 1823, S. 30. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hundtradowsky_judenschule03_1823/30>, abgerufen am 23.11.2024.