Seele und Leib unfähig zu machen. Die Dienerin Gottes, die Rächerin zur Strafe über den der Bö- ses thut, soll auch ihren Untergeordneten nicht ihre schönen Töchter nehmen, um mit ihnen Schande und Unzucht zu treiben, weil dadurch dem Volke ein sehr schlimmes Beispiel gegeben wird. Sie soll ferner nicht durch unerschwingliche Auflagen allen Handel, allen Kunst- und Erwerbfleiß ertödten, weil hiedurch Nahrungslosigkeit und Armuth, und durch diese Verzweiflung, Unsittlichkeit und Verbre- chen herbeigeführt werden. Die Dienerin Gottes, die Rächerin zur Strafe über den der Böses thut, soll keine rechtlichen Männer, die nichts Böses ge- than haben, in Ketten und Banden schlagen und vor Jnquisitionsgerichten und in Kerkern herum- schleppen, weil sie ihrer ungezügelten Herrschgier etwa verdächtig sind; sie soll nicht durch schändli- che Bestechungen oder durch Drohungen Dienstboten gegen ihre Herrschaften, Freunde gegen ihre Freun- de, Geschwister gegen Geschwister, Kinder gegen ih- re Eltern, Gatten gegen ihre Gatten zu schändli- chem Verrath und zu falschen Eiden verreizen; nicht durch geheime Aufpasser und Späher jedes Wort und jede Miene belauschen lassen, weil durch Richtswürdigkeiten der Art alles bürgerliche und häusliche Glück zerstört; alles öffentliche und be- sondere Vertrauen getödtet, und Tugend, Recht und Sittlichkeit von der Erde verbannt werden.
Seele und Leib unfaͤhig zu machen. Die Dienerin Gottes, die Raͤcherin zur Strafe uͤber den der Boͤ- ſes thut, ſoll auch ihren Untergeordneten nicht ihre ſchoͤnen Toͤchter nehmen, um mit ihnen Schande und Unzucht zu treiben, weil dadurch dem Volke ein ſehr ſchlimmes Beiſpiel gegeben wird. Sie ſoll ferner nicht durch unerſchwingliche Auflagen allen Handel, allen Kunſt- und Erwerbfleiß ertoͤdten, weil hiedurch Nahrungsloſigkeit und Armuth, und durch dieſe Verzweiflung, Unſittlichkeit und Verbre- chen herbeigefuͤhrt werden. Die Dienerin Gottes, die Raͤcherin zur Strafe uͤber den der Boͤſes thut, ſoll keine rechtlichen Maͤnner, die nichts Boͤſes ge- than haben, in Ketten und Banden ſchlagen und vor Jnquiſitionsgerichten und in Kerkern herum- ſchleppen, weil ſie ihrer ungezuͤgelten Herrſchgier etwa verdaͤchtig ſind; ſie ſoll nicht durch ſchaͤndli- che Beſtechungen oder durch Drohungen Dienſtboten gegen ihre Herrſchaften, Freunde gegen ihre Freun- de, Geſchwiſter gegen Geſchwiſter, Kinder gegen ih- re Eltern, Gatten gegen ihre Gatten zu ſchaͤndli- chem Verrath und zu falſchen Eiden verreizen; nicht durch geheime Aufpaſſer und Spaͤher jedes Wort und jede Miene belauſchen laſſen, weil durch Richtswuͤrdigkeiten der Art alles buͤrgerliche und haͤusliche Gluͤck zerſtoͤrt; alles oͤffentliche und be- ſondere Vertrauen getoͤdtet, und Tugend, Recht und Sittlichkeit von der Erde verbannt werden.
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Seele und Leib unfaͤhig zu machen. Die Dienerin
Gottes, die Raͤcherin zur Strafe uͤber den der Boͤ-
ſes thut, ſoll auch ihren Untergeordneten nicht ihre
ſchoͤnen Toͤchter nehmen, um mit ihnen Schande
und Unzucht zu treiben, weil dadurch dem Volke
ein ſehr ſchlimmes Beiſpiel gegeben wird. Sie ſoll
ferner nicht durch unerſchwingliche Auflagen allen
Handel, allen Kunſt- und Erwerbfleiß ertoͤdten,
weil hiedurch Nahrungsloſigkeit und Armuth, und
durch dieſe Verzweiflung, Unſittlichkeit und Verbre-
chen herbeigefuͤhrt werden. Die Dienerin Gottes,
die Raͤcherin zur Strafe uͤber den der Boͤſes thut,
ſoll keine rechtlichen Maͤnner, die nichts Boͤſes ge-
than haben, in Ketten und Banden ſchlagen und
vor Jnquiſitionsgerichten und in Kerkern herum-
ſchleppen, weil ſie ihrer ungezuͤgelten Herrſchgier
etwa verdaͤchtig ſind; ſie ſoll nicht durch ſchaͤndli-
che Beſtechungen oder durch Drohungen Dienſtboten
gegen ihre Herrſchaften, Freunde gegen ihre Freun-
de, Geſchwiſter gegen Geſchwiſter, Kinder gegen ih-
re Eltern, Gatten gegen ihre Gatten zu ſchaͤndli-
chem Verrath und zu falſchen Eiden verreizen;
nicht durch geheime Aufpaſſer und Spaͤher jedes
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Richtswuͤrdigkeiten der Art alles buͤrgerliche und
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Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 3. Jerusalem [i. e. Aarau], 1823, S. 223. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hundtradowsky_judenschule03_1823/223>, abgerufen am 23.12.2024.
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