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Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 3. Jerusalem [i. e. Aarau], 1823.

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was ihm beliebt; daß er das Recht habe, jeden
ehrlichen Bürger und Bauer nach Gutdünken zu
hudeln, zu plagen und zu schimpfen; daß jedes
hübsche Weib, jedes schöne Mädchen, welches sei-
nen Augen wohlgefällt, sein rechtmäßiges (legiti-
mes) Eigenthum sey; daß der Regent nicht allein
über die Leiber, sondern auch über die Geister der
Staatsbürger (seiner Unterthanen) gebieten,
und ihnen befehlen könne, was sie glauben, den-
ken, beten, schreiben, sprechen, loben, tadeln,
lieben, hassen und verachten, ja gar, was sie essen
und nicht essen, und wie sie sich kleiden und nicht
kleiden sollen *); daß die Fürsten Stellvertreter
Gottes auf Erden sind, und daß, was sie und die
Pfaffen hienieden heilig nennen, auch dort oben
für heilig werde erkannt werden; daß die Regenten
nur Rechte, die Völker blos Pflichten haben; ein

*) Wer sollte es sich vielleicht nach fünfzig Jahren
vorstellen, daß ein alter, verächtlicher Fuchs- und
Hurenjäger in Europa allen Beamten in seinem
kleinen, kaum zehntausend Schritte langen und fünf-
tausend Schritte breiten Ländchen im Jahr 1822 bei
Strafe der Absetzung und Einziehung ihrer Gehalte
und Pensionen verbot: "nichts über politische Angele-
genheiten und über Gegenstände zu schreiben (war-
um nicht auch zu denken?)", die vor irgend einer
Gerichtsbehörde seines Fürstenthümchens verhandelt
worden. Gottlob, daß dieser elende Wicht kein
Königreich und kein Kaiserthum besitzt.

was ihm beliebt; daß er das Recht habe, jeden
ehrlichen Buͤrger und Bauer nach Gutduͤnken zu
hudeln, zu plagen und zu ſchimpfen; daß jedes
huͤbſche Weib, jedes ſchoͤne Maͤdchen, welches ſei-
nen Augen wohlgefaͤllt, ſein rechtmaͤßiges (legiti-
mes) Eigenthum ſey; daß der Regent nicht allein
uͤber die Leiber, ſondern auch uͤber die Geiſter der
Staatsbuͤrger (ſeiner Unterthanen) gebieten,
und ihnen befehlen koͤnne, was ſie glauben, den-
ken, beten, ſchreiben, ſprechen, loben, tadeln,
lieben, haſſen und verachten, ja gar, was ſie eſſen
und nicht eſſen, und wie ſie ſich kleiden und nicht
kleiden ſollen *); daß die Fuͤrſten Stellvertreter
Gottes auf Erden ſind, und daß, was ſie und die
Pfaffen hienieden heilig nennen, auch dort oben
fuͤr heilig werde erkannt werden; daß die Regenten
nur Rechte, die Voͤlker blos Pflichten haben; ein

*) Wer ſollte es ſich vielleicht nach fuͤnfzig Jahren
vorſtellen, daß ein alter, veraͤchtlicher Fuchs- und
Hurenjaͤger in Europa allen Beamten in ſeinem
kleinen, kaum zehntauſend Schritte langen und fuͤnf-
tauſend Schritte breiten Laͤndchen im Jahr 1822 bei
Strafe der Abſetzung und Einziehung ihrer Gehalte
und Penſionen verbot: „nichts uͤber politiſche Angele-
genheiten und uͤber Gegenſtaͤnde zu ſchreiben (war-
um nicht auch zu denken?)‟, die vor irgend einer
Gerichtsbehoͤrde ſeines Fuͤrſtenthuͤmchens verhandelt
worden. Gottlob, daß dieſer elende Wicht kein
Koͤnigreich und kein Kaiſerthum beſitzt.
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[189/0189] was ihm beliebt; daß er das Recht habe, jeden ehrlichen Buͤrger und Bauer nach Gutduͤnken zu hudeln, zu plagen und zu ſchimpfen; daß jedes huͤbſche Weib, jedes ſchoͤne Maͤdchen, welches ſei- nen Augen wohlgefaͤllt, ſein rechtmaͤßiges (legiti- mes) Eigenthum ſey; daß der Regent nicht allein uͤber die Leiber, ſondern auch uͤber die Geiſter der Staatsbuͤrger (ſeiner Unterthanen) gebieten, und ihnen befehlen koͤnne, was ſie glauben, den- ken, beten, ſchreiben, ſprechen, loben, tadeln, lieben, haſſen und verachten, ja gar, was ſie eſſen und nicht eſſen, und wie ſie ſich kleiden und nicht kleiden ſollen *); daß die Fuͤrſten Stellvertreter Gottes auf Erden ſind, und daß, was ſie und die Pfaffen hienieden heilig nennen, auch dort oben fuͤr heilig werde erkannt werden; daß die Regenten nur Rechte, die Voͤlker blos Pflichten haben; ein *) Wer ſollte es ſich vielleicht nach fuͤnfzig Jahren vorſtellen, daß ein alter, veraͤchtlicher Fuchs- und Hurenjaͤger in Europa allen Beamten in ſeinem kleinen, kaum zehntauſend Schritte langen und fuͤnf- tauſend Schritte breiten Laͤndchen im Jahr 1822 bei Strafe der Abſetzung und Einziehung ihrer Gehalte und Penſionen verbot: „nichts uͤber politiſche Angele- genheiten und uͤber Gegenſtaͤnde zu ſchreiben (war- um nicht auch zu denken?)‟, die vor irgend einer Gerichtsbehoͤrde ſeines Fuͤrſtenthuͤmchens verhandelt worden. Gottlob, daß dieſer elende Wicht kein Koͤnigreich und kein Kaiſerthum beſitzt.

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Zitationshilfe: Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 3. Jerusalem [i. e. Aarau], 1823, S. 189. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hundtradowsky_judenschule03_1823/189>, abgerufen am 28.11.2024.