Außer ihrer Würde genießen noch jetzt die Co- henim manche Einkünfte, unter denen die Einlö- sungsgelder der Erstgeburt die vorzüglichsten sind. Jn der Thorah Schäbicht-habh oder dem geschrie- benen Gesetz, sind zwar nur fünf Seckel, etwa zwei und ein halber Thaler bestimmt *); allein rei- che Juden geben natürlich weit mehr, und die, in dem mosaischen Gesetze enthaltene Bestimmung wird als blos zum Besten der Armen geltend, betrachtet. Oft muß man zu diesem Zweck einen Cohen viele Meilen weit kommen lassen, der dann, außer den Lösungsgebühren, noch reichliche Zehrungs- und Reisegelder begehrt, die dem armen Vater die Freu- de, Erzeuger eines kleinen Messias zu seyn, gar sehr erbittern. Moses wußte recht gut für seinen Bruder Aaron und dessen Nachkommen zu sorgen.
Die Verbindlichkeit zur Lösung der Erstgeburt erstreckt sich nicht blos auf die erstgebornen Söhne, sondern auch auf die erstgebornen Thiere männli- chen Geschlechts. Wenn ein Jude z. B. ein Schaf aufgezogen oder gekauft hat, und es wirft zum ersten Mal, während es in seinem Besitz sich befin- det, ein männliches Lamm, so muß er dieses durch einen jüdischen Boten zu einem Cohen senden, um es lösen zu lassen, und wäre es so weit, wie von Petersburg nach Lissabon. Befindet sich aber das
*) M. s. 4 B. Mos. 18. V. 16.
Außer ihrer Wuͤrde genießen noch jetzt die Co- henim manche Einkuͤnfte, unter denen die Einloͤ- ſungsgelder der Erſtgeburt die vorzuͤglichſten ſind. Jn der Thorah Schaͤbicht-habh oder dem geſchrie- benen Geſetz, ſind zwar nur fuͤnf Seckel, etwa zwei und ein halber Thaler beſtimmt *); allein rei- che Juden geben natuͤrlich weit mehr, und die, in dem moſaiſchen Geſetze enthaltene Beſtimmung wird als blos zum Beſten der Armen geltend, betrachtet. Oft muß man zu dieſem Zweck einen Cohen viele Meilen weit kommen laſſen, der dann, außer den Loͤſungsgebuͤhren, noch reichliche Zehrungs- und Reiſegelder begehrt, die dem armen Vater die Freu- de, Erzeuger eines kleinen Meſſias zu ſeyn, gar ſehr erbittern. Moſes wußte recht gut fuͤr ſeinen Bruder Aaron und deſſen Nachkommen zu ſorgen.
Die Verbindlichkeit zur Loͤſung der Erſtgeburt erſtreckt ſich nicht blos auf die erſtgebornen Soͤhne, ſondern auch auf die erſtgebornen Thiere maͤnnli- chen Geſchlechts. Wenn ein Jude z. B. ein Schaf aufgezogen oder gekauft hat, und es wirft zum erſten Mal, waͤhrend es in ſeinem Beſitz ſich befin- det, ein maͤnnliches Lamm, ſo muß er dieſes durch einen juͤdiſchen Boten zu einem Cohen ſenden, um es loͤſen zu laſſen, und waͤre es ſo weit, wie von Petersburg nach Liſſabon. Befindet ſich aber das
*) M. ſ. 4 B. Moſ. 18. V. 16.
<TEI><text><body><divn="1"><pbfacs="#f0416"n="416"/><milestonerendition="#hr"unit="section"/><lb/><p>Außer ihrer Wuͤrde genießen noch jetzt die Co-<lb/>
henim manche Einkuͤnfte, unter denen die Einloͤ-<lb/>ſungsgelder der Erſtgeburt die vorzuͤglichſten ſind.<lb/>
Jn der Thorah Schaͤbicht-habh oder dem geſchrie-<lb/>
benen Geſetz, ſind zwar nur fuͤnf Seckel, etwa<lb/>
zwei und ein halber Thaler beſtimmt <noteplace="foot"n="*)">M. ſ. 4 B. Moſ. 18. V. 16.</note>; allein rei-<lb/>
che Juden geben natuͤrlich weit mehr, und die, in<lb/>
dem moſaiſchen Geſetze enthaltene Beſtimmung wird<lb/>
als blos zum Beſten der Armen geltend, betrachtet.<lb/>
Oft muß man zu dieſem Zweck einen Cohen viele<lb/>
Meilen weit kommen laſſen, der dann, außer den<lb/>
Loͤſungsgebuͤhren, noch reichliche Zehrungs- und<lb/>
Reiſegelder begehrt, die dem armen Vater die Freu-<lb/>
de, Erzeuger eines kleinen Meſſias zu ſeyn, gar<lb/>ſehr erbittern. Moſes wußte recht gut fuͤr ſeinen<lb/>
Bruder Aaron und deſſen Nachkommen zu ſorgen.</p><lb/><p>Die Verbindlichkeit zur Loͤſung der Erſtgeburt<lb/>
erſtreckt ſich nicht blos auf die erſtgebornen Soͤhne,<lb/>ſondern auch auf die erſtgebornen Thiere maͤnnli-<lb/>
chen Geſchlechts. Wenn ein Jude z. B. ein Schaf<lb/>
aufgezogen oder gekauft hat, und es wirft zum<lb/>
erſten Mal, waͤhrend es in ſeinem Beſitz ſich befin-<lb/>
det, ein maͤnnliches Lamm, ſo muß er dieſes durch<lb/>
einen juͤdiſchen Boten zu einem Cohen ſenden, um<lb/>
es loͤſen zu laſſen, und waͤre es ſo weit, wie von<lb/>
Petersburg nach Liſſabon. Befindet ſich aber das<lb/></p></div></body></text></TEI>
[416/0416]
Außer ihrer Wuͤrde genießen noch jetzt die Co-
henim manche Einkuͤnfte, unter denen die Einloͤ-
ſungsgelder der Erſtgeburt die vorzuͤglichſten ſind.
Jn der Thorah Schaͤbicht-habh oder dem geſchrie-
benen Geſetz, ſind zwar nur fuͤnf Seckel, etwa
zwei und ein halber Thaler beſtimmt *); allein rei-
che Juden geben natuͤrlich weit mehr, und die, in
dem moſaiſchen Geſetze enthaltene Beſtimmung wird
als blos zum Beſten der Armen geltend, betrachtet.
Oft muß man zu dieſem Zweck einen Cohen viele
Meilen weit kommen laſſen, der dann, außer den
Loͤſungsgebuͤhren, noch reichliche Zehrungs- und
Reiſegelder begehrt, die dem armen Vater die Freu-
de, Erzeuger eines kleinen Meſſias zu ſeyn, gar
ſehr erbittern. Moſes wußte recht gut fuͤr ſeinen
Bruder Aaron und deſſen Nachkommen zu ſorgen.
Die Verbindlichkeit zur Loͤſung der Erſtgeburt
erſtreckt ſich nicht blos auf die erſtgebornen Soͤhne,
ſondern auch auf die erſtgebornen Thiere maͤnnli-
chen Geſchlechts. Wenn ein Jude z. B. ein Schaf
aufgezogen oder gekauft hat, und es wirft zum
erſten Mal, waͤhrend es in ſeinem Beſitz ſich befin-
det, ein maͤnnliches Lamm, ſo muß er dieſes durch
einen juͤdiſchen Boten zu einem Cohen ſenden, um
es loͤſen zu laſſen, und waͤre es ſo weit, wie von
Petersburg nach Liſſabon. Befindet ſich aber das
*) M. ſ. 4 B. Moſ. 18. V. 16.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 2. Jerusalem [i. e. Aarau], 1822, S. 416. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hundtradowsky_judenschule02_1822/416>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.