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Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 2. Jerusalem [i. e. Aarau], 1822.

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ren. Diese Stimmung verbreitete sich schnell und
allgemein, und die Reichern mußten sich daher
entschließen, ihren dürftigen Mitbrüdern zum Ver-
söhnungsfeste so viel zu geben, daß nunmehr Jeder
seine eigenen Sünden braten und essen kann. Fin-
det einer ein kleines gutmüthiges Christenkind, das
sich für einen billigen Preis zum Capporah hergiebt,
so hat er nicht nöthig, einen Hahn oder eine Henne
zu kaufen, und macht noch "eppes Rebbes *)."

Nach dem Mittagessen geht es auf den Fried-
hof, wo man mit furchtbarem Geschrei bei den
Gräbern der Todten, wie am Neujahrstage, betet,
und Almosen an die Armen austheilt. Auch baden
sich Jsraels Kinder am Nachmittage in kaltem
Wasser, um sich von allen Sünden völlig zu reini-
gen. Warmes Wasser und venetianische Seife
wären hiezu unstreitig weit besser.

Wer einen andern beleidigt hat, muß ihn vor
Anfang des Festes bitten, zu verzeihen. Will der

*) Herr Jungendres seliger räth sehr ernstlich: "daß
"ein Christ sich vor solcher Leichtsinnigkeit und gott-
"losem Zumuthen wohl in Acht zu nehmen habe,
"weil er sich dadurch verpflichtet, des Juden Sünd
"und Straf auf sich zu nehmen." Die Gefahr dürf-
te indessen doch wohl so schrecklich nicht seyn. Der
gerechteste aller Richter straft keinen Schuldlosen für
den Schuldigen, selbst wenn Jener auch freiwil-
lig
die Sünden und Strafen des letztern auf sich
nehmen wollte.



ren. Dieſe Stimmung verbreitete ſich ſchnell und
allgemein, und die Reichern mußten ſich daher
entſchließen, ihren duͤrftigen Mitbruͤdern zum Ver-
ſoͤhnungsfeſte ſo viel zu geben, daß nunmehr Jeder
ſeine eigenen Suͤnden braten und eſſen kann. Fin-
det einer ein kleines gutmuͤthiges Chriſtenkind, das
ſich fuͤr einen billigen Preis zum Capporah hergiebt,
ſo hat er nicht noͤthig, einen Hahn oder eine Henne
zu kaufen, und macht noch »eppes Rebbes *)

Nach dem Mittageſſen geht es auf den Fried-
hof, wo man mit furchtbarem Geſchrei bei den
Graͤbern der Todten, wie am Neujahrstage, betet,
und Almoſen an die Armen austheilt. Auch baden
ſich Jſraels Kinder am Nachmittage in kaltem
Waſſer, um ſich von allen Suͤnden voͤllig zu reini-
gen. Warmes Waſſer und venetianiſche Seife
waͤren hiezu unſtreitig weit beſſer.

Wer einen andern beleidigt hat, muß ihn vor
Anfang des Feſtes bitten, zu verzeihen. Will der

*) Herr Jungendres ſeliger raͤth ſehr ernſtlich: „daß
„ein Chriſt ſich vor ſolcher Leichtſinnigkeit und gott-
„loſem Zumuthen wohl in Acht zu nehmen habe,
„weil er ſich dadurch verpflichtet, des Juden Suͤnd
„und Straf auf ſich zu nehmen.‟ Die Gefahr duͤrf-
te indeſſen doch wohl ſo ſchrecklich nicht ſeyn. Der
gerechteſte aller Richter ſtraft keinen Schuldloſen fuͤr
den Schuldigen, ſelbſt wenn Jener auch freiwil-
lig
die Suͤnden und Strafen des letztern auf ſich
nehmen wollte.
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[373/0373] ren. Dieſe Stimmung verbreitete ſich ſchnell und allgemein, und die Reichern mußten ſich daher entſchließen, ihren duͤrftigen Mitbruͤdern zum Ver- ſoͤhnungsfeſte ſo viel zu geben, daß nunmehr Jeder ſeine eigenen Suͤnden braten und eſſen kann. Fin- det einer ein kleines gutmuͤthiges Chriſtenkind, das ſich fuͤr einen billigen Preis zum Capporah hergiebt, ſo hat er nicht noͤthig, einen Hahn oder eine Henne zu kaufen, und macht noch »eppes Rebbes *).« Nach dem Mittageſſen geht es auf den Fried- hof, wo man mit furchtbarem Geſchrei bei den Graͤbern der Todten, wie am Neujahrstage, betet, und Almoſen an die Armen austheilt. Auch baden ſich Jſraels Kinder am Nachmittage in kaltem Waſſer, um ſich von allen Suͤnden voͤllig zu reini- gen. Warmes Waſſer und venetianiſche Seife waͤren hiezu unſtreitig weit beſſer. Wer einen andern beleidigt hat, muß ihn vor Anfang des Feſtes bitten, zu verzeihen. Will der *) Herr Jungendres ſeliger raͤth ſehr ernſtlich: „daß „ein Chriſt ſich vor ſolcher Leichtſinnigkeit und gott- „loſem Zumuthen wohl in Acht zu nehmen habe, „weil er ſich dadurch verpflichtet, des Juden Suͤnd „und Straf auf ſich zu nehmen.‟ Die Gefahr duͤrf- te indeſſen doch wohl ſo ſchrecklich nicht ſeyn. Der gerechteſte aller Richter ſtraft keinen Schuldloſen fuͤr den Schuldigen, ſelbſt wenn Jener auch freiwil- lig die Suͤnden und Strafen des letztern auf ſich nehmen wollte.

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Zitationshilfe: Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 2. Jerusalem [i. e. Aarau], 1822, S. 373. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hundtradowsky_judenschule02_1822/373>, abgerufen am 25.11.2024.