nicht mehr vor, als sie auffressen; denn es könnte regnen, und wenn das Korn keimte und wüchse, so hättest du am Sabbath gesäet und eine schreckli- che Sünde begangen.
Du sollst auf keinen Baum steigen; du könn- test leicht einen Zweig abbrechen, und das wäre eben so sündlich, als hättest du Holz gespalten.
Ferner sollst du nicht auf der Erde, auf Asche, auf einer angelaufenen Fensterscheibe oder auf einem nassen Tisch mit den Fingern schreiben, und eben so wenig eine Schrift am Sabbath auskratzen oder durchstreichen. Jn der Luft darfst du mit dem Fin- ger schreiben, weil es keine Spuren hinterläßt.
Du sollst am Sabbath nicht laufen und sprin- gen, es sey denn um ein Gebot des heiligen, hoch- gelobten Gottes zu erfüllen. Jungen Leuten steht es frei, zum Vergnügen zu laufen, und zu Ehren des Sabbaths sogar über einen Graben zu sprin- gen. Auch sollst du nicht weiter, als höchstens zwei Schuhe oder eine Elle lang schreiten, denn es ist sehr große Sünde und schwächt das Gesicht.
Jede Art von Musik, selbst das Pfeifen auf dem Finger oder auf einem Laubblatt ist am Sab- bath verboten, und das Letztere blos dann erlaubt, wenn man einen Menschen oder einen Hund da- durch zu sich rufen will. Mit eisernen, messingenen oder andern Ringen und Hämmern an die Thüren zu klopfen, ist Sünde, weil es so scheint, als
II. Bändchen. 22
nicht mehr vor, als ſie auffreſſen; denn es koͤnnte regnen, und wenn das Korn keimte und wuͤchſe, ſo haͤtteſt du am Sabbath geſaͤet und eine ſchreckli- che Suͤnde begangen.
Du ſollſt auf keinen Baum ſteigen; du koͤnn- teſt leicht einen Zweig abbrechen, und das waͤre eben ſo ſuͤndlich, als haͤtteſt du Holz geſpalten.
Ferner ſollſt du nicht auf der Erde, auf Aſche, auf einer angelaufenen Fenſterſcheibe oder auf einem naſſen Tiſch mit den Fingern ſchreiben, und eben ſo wenig eine Schrift am Sabbath auskratzen oder durchſtreichen. Jn der Luft darfſt du mit dem Fin- ger ſchreiben, weil es keine Spuren hinterlaͤßt.
Du ſollſt am Sabbath nicht laufen und ſprin- gen, es ſey denn um ein Gebot des heiligen, hoch- gelobten Gottes zu erfuͤllen. Jungen Leuten ſteht es frei, zum Vergnuͤgen zu laufen, und zu Ehren des Sabbaths ſogar uͤber einen Graben zu ſprin- gen. Auch ſollſt du nicht weiter, als hoͤchſtens zwei Schuhe oder eine Elle lang ſchreiten, denn es iſt ſehr große Suͤnde und ſchwaͤcht das Geſicht.
Jede Art von Muſik, ſelbſt das Pfeifen auf dem Finger oder auf einem Laubblatt iſt am Sab- bath verboten, und das Letztere blos dann erlaubt, wenn man einen Menſchen oder einen Hund da- durch zu ſich rufen will. Mit eiſernen, meſſingenen oder andern Ringen und Haͤmmern an die Thuͤren zu klopfen, iſt Suͤnde, weil es ſo ſcheint, als
II. Baͤndchen. 22
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nicht mehr vor, als ſie auffreſſen; denn es koͤnnte
regnen, und wenn das Korn keimte und wuͤchſe,
ſo haͤtteſt du am Sabbath geſaͤet und eine ſchreckli-
che Suͤnde begangen.
Du ſollſt auf keinen Baum ſteigen; du koͤnn-
teſt leicht einen Zweig abbrechen, und das waͤre
eben ſo ſuͤndlich, als haͤtteſt du Holz geſpalten.
Ferner ſollſt du nicht auf der Erde, auf Aſche,
auf einer angelaufenen Fenſterſcheibe oder auf einem
naſſen Tiſch mit den Fingern ſchreiben, und eben
ſo wenig eine Schrift am Sabbath auskratzen oder
durchſtreichen. Jn der Luft darfſt du mit dem Fin-
ger ſchreiben, weil es keine Spuren hinterlaͤßt.
Du ſollſt am Sabbath nicht laufen und ſprin-
gen, es ſey denn um ein Gebot des heiligen, hoch-
gelobten Gottes zu erfuͤllen. Jungen Leuten ſteht
es frei, zum Vergnuͤgen zu laufen, und zu Ehren
des Sabbaths ſogar uͤber einen Graben zu ſprin-
gen. Auch ſollſt du nicht weiter, als hoͤchſtens zwei
Schuhe oder eine Elle lang ſchreiten, denn es iſt
ſehr große Suͤnde und ſchwaͤcht das Geſicht.
Jede Art von Muſik, ſelbſt das Pfeifen auf
dem Finger oder auf einem Laubblatt iſt am Sab-
bath verboten, und das Letztere blos dann erlaubt,
wenn man einen Menſchen oder einen Hund da-
durch zu ſich rufen will. Mit eiſernen, meſſingenen
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zu klopfen, iſt Suͤnde, weil es ſo ſcheint, als
II. Baͤndchen. 22
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Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 2. Jerusalem [i. e. Aarau], 1822, S. 257. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hundtradowsky_judenschule02_1822/257>, abgerufen am 27.11.2024.
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