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Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 2. Jerusalem [i. e. Aarau], 1822.

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Von der Feier des Montags und
Donnerstags
.


Jch sagte schon früher, daß die ausgezeichnet from-
men Jsraeliten am Montage und Donnerstage fa-
steten. Diese beiden Tage sind ihnen vor allen
Wochentagen heilig, indem sie behaupten, daß Esra
ihnen beim Ausgange aus der babylonischen Gefan-
genschaft folgende zehn Gebote gegeben habe: 1)
und 2) sowohl am Sabbath, als am Montage und
Donnerstage in der Synagoge einige Theile aus
dem Gesetze mit gewissen Feierlichkeiten zu lesen;
3) am Montage und Donnerstage öffentliche Ge-
richtssitzungen zu halten; 4) zu Ehren des Sabbaths
am Donnerstage das Haus zu reinigen, welches
also an andern Tagen nicht nöthig ist; 5) sollen
die Männer am Donnerstage Knoblauch essen; 6)
die Weiber sollen an diesem Tage früh aufstehen und
Brod backen, damit man den Armen etwas mit-
theilen kann; 7) die Weiber sollen ferner sich am
Donnerstage kämmen und waschen; auch sollen sie
beim Baden ihr Haar gehörig aus einander theilen;
8) sollen sie eine Schürze vorbinden; 9) soll man

den


Von der Feier des Montags und
Donnerſtags
.


Jch ſagte ſchon fruͤher, daß die ausgezeichnet from-
men Jſraeliten am Montage und Donnerſtage fa-
ſteten. Dieſe beiden Tage ſind ihnen vor allen
Wochentagen heilig, indem ſie behaupten, daß Esra
ihnen beim Ausgange aus der babyloniſchen Gefan-
genſchaft folgende zehn Gebote gegeben habe: 1)
und 2) ſowohl am Sabbath, als am Montage und
Donnerſtage in der Synagoge einige Theile aus
dem Geſetze mit gewiſſen Feierlichkeiten zu leſen;
3) am Montage und Donnerſtage oͤffentliche Ge-
richtsſitzungen zu halten; 4) zu Ehren des Sabbaths
am Donnerſtage das Haus zu reinigen, welches
alſo an andern Tagen nicht noͤthig iſt; 5) ſollen
die Maͤnner am Donnerſtage Knoblauch eſſen; 6)
die Weiber ſollen an dieſem Tage fruͤh aufſtehen und
Brod backen, damit man den Armen etwas mit-
theilen kann; 7) die Weiber ſollen ferner ſich am
Donnerſtage kaͤmmen und waſchen; auch ſollen ſie
beim Baden ihr Haar gehoͤrig aus einander theilen;
8) ſollen ſie eine Schuͤrze vorbinden; 9) ſoll man

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[216/0216] Von der Feier des Montags und Donnerſtags. Jch ſagte ſchon fruͤher, daß die ausgezeichnet from- men Jſraeliten am Montage und Donnerſtage fa- ſteten. Dieſe beiden Tage ſind ihnen vor allen Wochentagen heilig, indem ſie behaupten, daß Esra ihnen beim Ausgange aus der babyloniſchen Gefan- genſchaft folgende zehn Gebote gegeben habe: 1) und 2) ſowohl am Sabbath, als am Montage und Donnerſtage in der Synagoge einige Theile aus dem Geſetze mit gewiſſen Feierlichkeiten zu leſen; 3) am Montage und Donnerſtage oͤffentliche Ge- richtsſitzungen zu halten; 4) zu Ehren des Sabbaths am Donnerſtage das Haus zu reinigen, welches alſo an andern Tagen nicht noͤthig iſt; 5) ſollen die Maͤnner am Donnerſtage Knoblauch eſſen; 6) die Weiber ſollen an dieſem Tage fruͤh aufſtehen und Brod backen, damit man den Armen etwas mit- theilen kann; 7) die Weiber ſollen ferner ſich am Donnerſtage kaͤmmen und waſchen; auch ſollen ſie beim Baden ihr Haar gehoͤrig aus einander theilen; 8) ſollen ſie eine Schuͤrze vorbinden; 9) ſoll man den

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Zitationshilfe: Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 2. Jerusalem [i. e. Aarau], 1822, S. 216. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hundtradowsky_judenschule02_1822/216>, abgerufen am 01.09.2024.