Hugo, Gustav: Lehrbuch der Rechtsgeschichte bis auf unsre Zeiten. Berlin, 1790.Periode 2. Studium. angenehmer fühlte, und warum die Bekannt-machung des Calenders und einiger Formula- re zu Contracten, Testamenten, Klagen u. s. w. (jus Flavianum um 450.) so wichtig war. Man wird begreifen, daß Cicero nicht von Hieroglyphen verstanden seyn wollte, die man nachher erfunden habe, und daß, wenn er von absichtlichen Dunkelheiten und Formalitäten spricht, dies nur für sein Ta- lent beweist, jede Sache so vorzustellen, wie er sie gerade brauchte. Die Notariatskunst mußte weitläuftiger und mannichfaltiger wer- den, wie sich die Sitten verfeinerten und das Verkehr zunahm. Aelius Catus konnte um 550. der erste seyn, der noch mehr Formula- re niederschrieb, so wie jetzt überhaupt das Bücherschreiben in Rom anfing; aber darum waren die Rechtsgelehrten um nichts entbehr- licher, es entstanden ganz unabsichtlich immer neue Clauseln (leges, actiones **, formulae,) und man mag schreiben so viel man will, so wird doch nicht jeder Laye ein Jurist. * Vortrefliche Bemerkungen über die Wichtig- keit dieses so klein scheinenden Umstands siehe bey Mendelssohn über rel. Macht und Judenthum, II. S. 60 u. f. ** Zum Beweise, daß actio auch für ein Con- tracts-Formular gebraucht ward, ist die Stelle bey Varro R. R. II. 5. 11. hinrei- chend wo die leges Manilianae, die gewiß Periode 2. Studium. angenehmer fuͤhlte, und warum die Bekannt-machung des Calenders und einiger Formula- re zu Contracten, Teſtamenten, Klagen u. ſ. w. (jus Flavianum um 450.) ſo wichtig war. Man wird begreifen, daß Cicero nicht von Hieroglyphen verſtanden ſeyn wollte, die man nachher erfunden habe, und daß, wenn er von abſichtlichen Dunkelheiten und Formalitaͤten ſpricht, dies nur fuͤr ſein Ta- lent beweist, jede Sache ſo vorzuſtellen, wie er ſie gerade brauchte. Die Notariatskunſt mußte weitlaͤuftiger und mannichfaltiger wer- den, wie ſich die Sitten verfeinerten und das Verkehr zunahm. Aelius Catus konnte um 550. der erſte ſeyn, der noch mehr Formula- re niederſchrieb, ſo wie jetzt uͤberhaupt das Buͤcherſchreiben in Rom anfing; aber darum waren die Rechtsgelehrten um nichts entbehr- licher, es entſtanden ganz unabſichtlich immer neue Clauſeln (leges, actiones **, formulae,) und man mag ſchreiben ſo viel man will, ſo wird doch nicht jeder Laye ein Juriſt. * Vortrefliche Bemerkungen uͤber die Wichtig- keit dieſes ſo klein ſcheinenden Umſtands ſiehe bey Mendelsſohn uͤber rel. Macht und Judenthum, II. S. 60 u. f. ** Zum Beweiſe, daß actio auch fuͤr ein Con- tracts-Formular gebraucht ward, iſt die Stelle bey Varro R. R. II. 5. 11. hinrei- chend wo die leges Manilianae, die gewiß <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <p><pb facs="#f0091" n="79"/><fw place="top" type="header">Periode 2. Studium.</fw><lb/> angenehmer fuͤhlte, und warum die Bekannt-<lb/> machung des Calenders und einiger Formula-<lb/> re zu Contracten, Teſtamenten, Klagen u.<lb/> ſ. w. (<hi rendition="#aq">jus Flavianum</hi> um 450.) ſo wichtig<lb/> war. Man wird begreifen, daß <hi rendition="#fr">Cicero</hi><lb/> nicht von Hieroglyphen verſtanden ſeyn wollte,<lb/> die man nachher erfunden habe, und daß,<lb/> wenn er von abſichtlichen Dunkelheiten und<lb/> Formalitaͤten ſpricht, dies nur fuͤr ſein Ta-<lb/> lent beweist, jede Sache ſo vorzuſtellen, wie<lb/> er ſie gerade brauchte. Die Notariatskunſt<lb/> mußte weitlaͤuftiger und mannichfaltiger wer-<lb/> den, wie ſich die Sitten verfeinerten und das<lb/> Verkehr zunahm. <hi rendition="#fr">Aelius Catus</hi> konnte um<lb/> 550. der erſte ſeyn, der noch mehr Formula-<lb/> re niederſchrieb, ſo wie jetzt uͤberhaupt das<lb/> Buͤcherſchreiben in Rom anfing; aber darum<lb/> waren die Rechtsgelehrten um nichts entbehr-<lb/> licher, es entſtanden ganz unabſichtlich <hi rendition="#fr">immer</hi><lb/> neue Clauſeln (<hi rendition="#aq">leges, actiones **, formulae,</hi>)<lb/> und man mag ſchreiben ſo viel man will, ſo<lb/> wird doch nicht jeder Laye ein Juriſt.</p><lb/> <note place="end" n="*">Vortrefliche Bemerkungen uͤber die Wichtig-<lb/> keit dieſes ſo klein ſcheinenden Umſtands<lb/> ſiehe bey <hi rendition="#fr">Mendelsſohn uͤber rel. Macht<lb/> und Judenthum</hi>, <hi rendition="#aq">II.</hi> S. 60 u. f.</note><lb/> <note place="end" n="**">Zum Beweiſe, daß <hi rendition="#aq">actio</hi> auch fuͤr ein Con-<lb/> tracts-Formular gebraucht ward, iſt die<lb/> Stelle bey <hi rendition="#aq"><hi rendition="#k">Varro</hi><hi rendition="#i">R. R.</hi> II.</hi> 5. 11. hinrei-<lb/> chend wo die <hi rendition="#aq"><hi rendition="#i">leges Manilianae</hi>,</hi> die gewiß<lb/> <fw place="bottom" type="catch">keine</fw><lb/></note> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [79/0091]
Periode 2. Studium.
angenehmer fuͤhlte, und warum die Bekannt-
machung des Calenders und einiger Formula-
re zu Contracten, Teſtamenten, Klagen u.
ſ. w. (jus Flavianum um 450.) ſo wichtig
war. Man wird begreifen, daß Cicero
nicht von Hieroglyphen verſtanden ſeyn wollte,
die man nachher erfunden habe, und daß,
wenn er von abſichtlichen Dunkelheiten und
Formalitaͤten ſpricht, dies nur fuͤr ſein Ta-
lent beweist, jede Sache ſo vorzuſtellen, wie
er ſie gerade brauchte. Die Notariatskunſt
mußte weitlaͤuftiger und mannichfaltiger wer-
den, wie ſich die Sitten verfeinerten und das
Verkehr zunahm. Aelius Catus konnte um
550. der erſte ſeyn, der noch mehr Formula-
re niederſchrieb, ſo wie jetzt uͤberhaupt das
Buͤcherſchreiben in Rom anfing; aber darum
waren die Rechtsgelehrten um nichts entbehr-
licher, es entſtanden ganz unabſichtlich immer
neue Clauſeln (leges, actiones **, formulae,)
und man mag ſchreiben ſo viel man will, ſo
wird doch nicht jeder Laye ein Juriſt.
* Vortrefliche Bemerkungen uͤber die Wichtig-
keit dieſes ſo klein ſcheinenden Umſtands
ſiehe bey Mendelsſohn uͤber rel. Macht
und Judenthum, II. S. 60 u. f.
** Zum Beweiſe, daß actio auch fuͤr ein Con-
tracts-Formular gebraucht ward, iſt die
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