Hugo, Gustav: Lehrbuch der Rechtsgeschichte bis auf unsre Zeiten. Berlin, 1790.bis auf unsere Zeiten. überhaupt jetzt manchen neuen Vortheil an-wendet. Brencmanns Wallfarth zu dem Florentinischen Manuscripte wird wohl die letzte dieser Art seyn. Westenberg war auch ein Deutscher; d' Arnaud lebte zu kurz, um je das Gewicht von Bynkershoek zu bekommen, der durch seinen Streit mit Pa- genstecher sich sehr früh, aber nicht ganz zu seinem Vortheile, bekannt machte, und der unter uns vielleicht deswegen so viel genannt wird, weil er ein Zeitgenosse unserer Com- pendienschreiber war. Wieling ist einer der letzten großen Rechtsgelehrten in den Niederlanden, denn Meermann war meist nur Sammler, und aus Dank für manches schätzbare spanische oder französische Werk, darf man es nicht zu sehr rügen, daß bey weitem nicht alles, was er abdrucken ließ, den wahren Reichthum seines Schatzes vermehr- te, so wie man bey seiner Schrift, worin er die Lehre von den res mancipii zum Theil durch die Chemie erläutert, und worin er, wie es scheint, gerade die Hauptsache über- sieht, nicht vergessen muß, daß es seine Doctordisputation war, und daß eine solche doch selten so viel zusammengetragene Mate- rialien liefert. Rücker und Voorda würden durch ihre Emendationen berühmter gewor- den
bis auf unſere Zeiten. uͤberhaupt jetzt manchen neuen Vortheil an-wendet. Brencmanns Wallfarth zu dem Florentiniſchen Manuſcripte wird wohl die letzte dieſer Art ſeyn. Weſtenberg war auch ein Deutſcher; d’ Arnaud lebte zu kurz, um je das Gewicht von Bynkershoek zu bekommen, der durch ſeinen Streit mit Pa- genſtecher ſich ſehr fruͤh, aber nicht ganz zu ſeinem Vortheile, bekannt machte, und der unter uns vielleicht deswegen ſo viel genannt wird, weil er ein Zeitgenoſſe unſerer Com- pendienſchreiber war. Wieling iſt einer der letzten großen Rechtsgelehrten in den Niederlanden, denn Meermann war meiſt nur Sammler, und aus Dank fuͤr manches ſchaͤtzbare ſpaniſche oder franzoͤſiſche Werk, darf man es nicht zu ſehr ruͤgen, daß bey weitem nicht alles, was er abdrucken ließ, den wahren Reichthum ſeines Schatzes vermehr- te, ſo wie man bey ſeiner Schrift, worin er die Lehre von den res mancipii zum Theil durch die Chemie erlaͤutert, und worin er, wie es ſcheint, gerade die Hauptſache uͤber- ſieht, nicht vergeſſen muß, daß es ſeine Doctordiſputation war, und daß eine ſolche doch ſelten ſo viel zuſammengetragene Mate- rialien liefert. Ruͤcker und Voorda wuͤrden durch ihre Emendationen beruͤhmter gewor- den
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bis auf unſere Zeiten.
uͤberhaupt jetzt manchen neuen Vortheil an-
wendet. Brencmanns Wallfarth zu dem
Florentiniſchen Manuſcripte wird wohl die
letzte dieſer Art ſeyn. Weſtenberg war
auch ein Deutſcher; d’ Arnaud lebte zu kurz,
um je das Gewicht von Bynkershoek zu
bekommen, der durch ſeinen Streit mit Pa-
genſtecher ſich ſehr fruͤh, aber nicht ganz
zu ſeinem Vortheile, bekannt machte, und der
unter uns vielleicht deswegen ſo viel genannt
wird, weil er ein Zeitgenoſſe unſerer Com-
pendienſchreiber war. Wieling iſt einer
der letzten großen Rechtsgelehrten in den
Niederlanden, denn Meermann war meiſt
nur Sammler, und aus Dank fuͤr manches
ſchaͤtzbare ſpaniſche oder franzoͤſiſche Werk,
darf man es nicht zu ſehr ruͤgen, daß bey
weitem nicht alles, was er abdrucken ließ, den
wahren Reichthum ſeines Schatzes vermehr-
te, ſo wie man bey ſeiner Schrift, worin er
die Lehre von den res mancipii zum Theil
durch die Chemie erlaͤutert, und worin er,
wie es ſcheint, gerade die Hauptſache uͤber-
ſieht, nicht vergeſſen muß, daß es ſeine
Doctordiſputation war, und daß eine ſolche
doch ſelten ſo viel zuſammengetragene Mate-
rialien liefert. Ruͤcker und Voorda wuͤrden
durch ihre Emendationen beruͤhmter gewor-
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