ster hervor, und es währte nicht sehr lange bis die Stelle des praepositus sacri cubiculi zu den allerersten im Staate gehörte. Eine Folge der Pracht die bey Hofe herrschte, waren wohl die neuen Abgaben, deren eini- ge z. B. das aurum lustrale die Industrie so gedrückt haben sollen.
§. 133.
Erst kurz vor seinem Tode nahm Constan- tin die Taufe an, und wenn man die Vor- urtheile seines Zeitalters und die Flecken sei- nes Characters kennt, so muß man es aller- dings billigen, daß er recht sicher gehen woll- te. Aber schon als Catechumen hatte er ei- ne neue Branche von Gesetzgebung entdeckt, womit alle seine Nachfolger sich weit mehr und eifriger beschäfftigten, als August sich mit der Bevölkerung und dem Flore des Reichs beschäfftigt hatte. Es war nicht ge- nug, die christliche Religion zur herrschenden und bald beynahe zur einzigen zu machen; noch wichtiger war es festzusetzen, welche Meynungen man haben müsse, um bey der christlichen Religion nicht noch mehr Gefahr zu laufen, als bey der heidnischen. Einen Anhänger der alten Gebräuche des Landes dultete man viel eher, als einen Ketzer, aber wer gerade unter dieser Regierung das Recht,
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Periode 4. Quellen.
ſter hervor, und es waͤhrte nicht ſehr lange bis die Stelle des praepoſitus ſacri cubiculi zu den allererſten im Staate gehoͤrte. Eine Folge der Pracht die bey Hofe herrſchte, waren wohl die neuen Abgaben, deren eini- ge z. B. das aurum luſtrale die Induſtrie ſo gedruͤckt haben ſollen.
§. 133.
Erſt kurz vor ſeinem Tode nahm Conſtan- tin die Taufe an, und wenn man die Vor- urtheile ſeines Zeitalters und die Flecken ſei- nes Characters kennt, ſo muß man es aller- dings billigen, daß er recht ſicher gehen woll- te. Aber ſchon als Catechumen hatte er ei- ne neue Branche von Geſetzgebung entdeckt, womit alle ſeine Nachfolger ſich weit mehr und eifriger beſchaͤfftigten, als Auguſt ſich mit der Bevoͤlkerung und dem Flore des Reichs beſchaͤfftigt hatte. Es war nicht ge- nug, die chriſtliche Religion zur herrſchenden und bald beynahe zur einzigen zu machen; noch wichtiger war es feſtzuſetzen, welche Meynungen man haben muͤſſe, um bey der chriſtlichen Religion nicht noch mehr Gefahr zu laufen, als bey der heidniſchen. Einen Anhaͤnger der alten Gebraͤuche des Landes dultete man viel eher, als einen Ketzer, aber wer gerade unter dieſer Regierung das Recht,
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Periode 4. Quellen.
ſter hervor, und es waͤhrte nicht ſehr lange
bis die Stelle des praepoſitus ſacri cubiculi
zu den allererſten im Staate gehoͤrte. Eine
Folge der Pracht die bey Hofe herrſchte,
waren wohl die neuen Abgaben, deren eini-
ge z. B. das aurum luſtrale die Induſtrie ſo
gedruͤckt haben ſollen.
§. 133.
Erſt kurz vor ſeinem Tode nahm Conſtan-
tin die Taufe an, und wenn man die Vor-
urtheile ſeines Zeitalters und die Flecken ſei-
nes Characters kennt, ſo muß man es aller-
dings billigen, daß er recht ſicher gehen woll-
te. Aber ſchon als Catechumen hatte er ei-
ne neue Branche von Geſetzgebung entdeckt,
womit alle ſeine Nachfolger ſich weit mehr
und eifriger beſchaͤfftigten, als Auguſt ſich
mit der Bevoͤlkerung und dem Flore des
Reichs beſchaͤfftigt hatte. Es war nicht ge-
nug, die chriſtliche Religion zur herrſchenden
und bald beynahe zur einzigen zu machen;
noch wichtiger war es feſtzuſetzen, welche
Meynungen man haben muͤſſe, um bey der
chriſtlichen Religion nicht noch mehr Gefahr
zu laufen, als bey der heidniſchen. Einen
Anhaͤnger der alten Gebraͤuche des Landes
dultete man viel eher, als einen Ketzer, aber
wer gerade unter dieſer Regierung das Recht,
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Hugo, Gustav: Lehrbuch der Rechtsgeschichte bis auf unsre Zeiten. Berlin, 1790, S. 151. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hugo_rechtsgeschichte_1790/163>, abgerufen am 16.07.2024.
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