Der erste Jurist, dem Cicero selbst das Lob der wissenschaftlichen Bearbeitung gab, war Servius Sulpicius, und es ist ein sonder- barer Zufall, daß schon damahls die Juris- prudenz dem Gelehrten am meisten verdaukte, der nicht von Jugend auf sich ihr gewiedmet hatte, weil er ganz ungewöhnlich viele andre Kenntnisse in der ganzen Litteratur mit ihr verband. Daß er sehr oft von seinen Vor- gängern, besonders von Scävola abwich, und daß er über das Edictum commentirte, ist beydes sehr natürlich, obgleich jenes nicht vor August, und dieses erst seit Hadrian Mode geworden seyn soll.
Unter seinen vielen Schülern ist der be- rühmteste Alfenus Varus, der zweyte Jurist nach Scävola, von welchem uns Justinion Fragmente gerettet hat, weil Paullus ihn epitomirte. Das Werk hieß Digesta, ein nachher sehr gewöhnlicher Titel für ausführ- liche Systeme über das Civilrecht.
Trebatius Testa ward zwar nicht Consul wie Alfenus, aber August fragte ihn in Rechts- sachen um seinen Rath. Trebatius war ein Epicuräer und Stifter einer juristischen Schu- le, da er doch nach den Compendien weder zu jenem noch zu diesem ein Recht hatte.
§. 118.
Theil I. bis Juſtinian.
§. 117.
Der erſte Juriſt, dem Cicero ſelbſt das Lob der wiſſenſchaftlichen Bearbeitung gab, war Servius Sulpicius, und es iſt ein ſonder- barer Zufall, daß ſchon damahls die Juris- prudenz dem Gelehrten am meiſten verdaukte, der nicht von Jugend auf ſich ihr gewiedmet hatte, weil er ganz ungewoͤhnlich viele andre Kenntniſſe in der ganzen Litteratur mit ihr verband. Daß er ſehr oft von ſeinen Vor- gaͤngern, beſonders von Scaͤvola abwich, und daß er uͤber das Edictum commentirte, iſt beydes ſehr natuͤrlich, obgleich jenes nicht vor Auguſt, und dieſes erſt ſeit Hadrian Mode geworden ſeyn ſoll.
Unter ſeinen vielen Schuͤlern iſt der be- ruͤhmteſte Alfenus Varus, der zweyte Juriſt nach Scaͤvola, von welchem uns Juſtinion Fragmente gerettet hat, weil Paullus ihn epitomirte. Das Werk hieß Digeſta, ein nachher ſehr gewoͤhnlicher Titel fuͤr ausfuͤhr- liche Syſteme uͤber das Civilrecht.
Trebatius Teſta ward zwar nicht Conſul wie Alfenus, aber Auguſt fragte ihn in Rechts- ſachen um ſeinen Rath. Trebatius war ein Epicuraͤer und Stifter einer juriſtiſchen Schu- le, da er doch nach den Compendien weder zu jenem noch zu dieſem ein Recht hatte.
§. 118.
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Theil I. bis Juſtinian.
§. 117.
Der erſte Juriſt, dem Cicero ſelbſt das
Lob der wiſſenſchaftlichen Bearbeitung gab,
war Servius Sulpicius, und es iſt ein ſonder-
barer Zufall, daß ſchon damahls die Juris-
prudenz dem Gelehrten am meiſten verdaukte,
der nicht von Jugend auf ſich ihr gewiedmet
hatte, weil er ganz ungewoͤhnlich viele andre
Kenntniſſe in der ganzen Litteratur mit ihr
verband. Daß er ſehr oft von ſeinen Vor-
gaͤngern, beſonders von Scaͤvola abwich,
und daß er uͤber das Edictum commentirte,
iſt beydes ſehr natuͤrlich, obgleich jenes nicht
vor Auguſt, und dieſes erſt ſeit Hadrian
Mode geworden ſeyn ſoll.
Unter ſeinen vielen Schuͤlern iſt der be-
ruͤhmteſte Alfenus Varus, der zweyte Juriſt
nach Scaͤvola, von welchem uns Juſtinion
Fragmente gerettet hat, weil Paullus ihn
epitomirte. Das Werk hieß Digeſta, ein
nachher ſehr gewoͤhnlicher Titel fuͤr ausfuͤhr-
liche Syſteme uͤber das Civilrecht.
Trebatius Teſta ward zwar nicht Conſul
wie Alfenus, aber Auguſt fragte ihn in Rechts-
ſachen um ſeinen Rath. Trebatius war ein
Epicuraͤer und Stifter einer juriſtiſchen Schu-
le, da er doch nach den Compendien weder zu
jenem noch zu dieſem ein Recht hatte.
§. 118.
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Hugo, Gustav: Lehrbuch der Rechtsgeschichte bis auf unsre Zeiten. Berlin, 1790, S. 130. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hugo_rechtsgeschichte_1790/142>, abgerufen am 16.02.2025.
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