die Sorgfalt des Staats, für Schutzbedürf- tige ohne Tutoren, auch auf die Provinzen.
Der wichtigste Senatsschluß in dem An- fange dieser Periode war die Abschaffung der Dictatur. Welche Stellen in das Edict zu- erst eingerückt wurden, welche Sätze des Pri- vatrechts sich jetzt gerade ausbildeten, wissen wir nicht.
§. 83.
Daß Cäsar Octavian in der ununter- brochenen Reihe der Monarchen der Erste ward, daran hatte der Zufall vielleicht den meisten Antheil. Hätte er die Schlacht bey Actium nicht um 42 Jahre überlebt, oder wäre er unter andern Umständen gestorben, so würde jetzt schwerlich darüber gestritten werden, in welchem Jahre denn eigentlich, und durch welche Begebenheit Rom aufgehört habe, eine Democratie zu seyn. Man würde nicht so ängstlich die Epoche suchen, von wel- cher an Octavs Herrschaft gesetzlich geworden sey. Man würde bemerken, daß sein Nah- me August (729, der einzige neue und aus- schließende Titel der Monarchen Roms, dazu kaum weniger hinreichte, als irgend eine an- dere einzele Bewilligung des Senats. Aber weil das Kind am Leben blieb, so möchte man nun gerne die Minute wissen, in der es
zuerst
Theil I. bis Juſtinian.
die Sorgfalt des Staats, fuͤr Schutzbeduͤrf- tige ohne Tutoren, auch auf die Provinzen.
Der wichtigſte Senatsſchluß in dem An- fange dieſer Periode war die Abſchaffung der Dictatur. Welche Stellen in das Edict zu- erſt eingeruͤckt wurden, welche Saͤtze des Pri- vatrechts ſich jetzt gerade ausbildeten, wiſſen wir nicht.
§. 83.
Daß Caͤſar Octavian in der ununter- brochenen Reihe der Monarchen der Erſte ward, daran hatte der Zufall vielleicht den meiſten Antheil. Haͤtte er die Schlacht bey Actium nicht um 42 Jahre uͤberlebt, oder waͤre er unter andern Umſtaͤnden geſtorben, ſo wuͤrde jetzt ſchwerlich daruͤber geſtritten werden, in welchem Jahre denn eigentlich, und durch welche Begebenheit Rom aufgehoͤrt habe, eine Democratie zu ſeyn. Man wuͤrde nicht ſo aͤngſtlich die Epoche ſuchen, von wel- cher an Octavs Herrſchaft geſetzlich geworden ſey. Man wuͤrde bemerken, daß ſein Nah- me Auguſt (729, der einzige neue und aus- ſchließende Titel der Monarchen Roms, dazu kaum weniger hinreichte, als irgend eine an- dere einzele Bewilligung des Senats. Aber weil das Kind am Leben blieb, ſo moͤchte man nun gerne die Minute wiſſen, in der es
zuerſt
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Theil I. bis Juſtinian.
die Sorgfalt des Staats, fuͤr Schutzbeduͤrf-
tige ohne Tutoren, auch auf die Provinzen.
Der wichtigſte Senatsſchluß in dem An-
fange dieſer Periode war die Abſchaffung der
Dictatur. Welche Stellen in das Edict zu-
erſt eingeruͤckt wurden, welche Saͤtze des Pri-
vatrechts ſich jetzt gerade ausbildeten, wiſſen
wir nicht.
§. 83.
Daß Caͤſar Octavian in der ununter-
brochenen Reihe der Monarchen der Erſte
ward, daran hatte der Zufall vielleicht den
meiſten Antheil. Haͤtte er die Schlacht bey
Actium nicht um 42 Jahre uͤberlebt, oder
waͤre er unter andern Umſtaͤnden geſtorben,
ſo wuͤrde jetzt ſchwerlich daruͤber geſtritten
werden, in welchem Jahre denn eigentlich,
und durch welche Begebenheit Rom aufgehoͤrt
habe, eine Democratie zu ſeyn. Man wuͤrde
nicht ſo aͤngſtlich die Epoche ſuchen, von wel-
cher an Octavs Herrſchaft geſetzlich geworden
ſey. Man wuͤrde bemerken, daß ſein Nah-
me Auguſt (729, der einzige neue und aus-
ſchließende Titel der Monarchen Roms, dazu
kaum weniger hinreichte, als irgend eine an-
dere einzele Bewilligung des Senats. Aber
weil das Kind am Leben blieb, ſo moͤchte
man nun gerne die Minute wiſſen, in der es
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Hugo, Gustav: Lehrbuch der Rechtsgeschichte bis auf unsre Zeiten. Berlin, 1790, S. 88. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hugo_rechtsgeschichte_1790/100>, abgerufen am 16.02.2025.
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