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Hug, Gallus Joseph: Die christliche Familie im Kampfe gegen feindliche Mächte. Vorträge über christliche Ehe und Erziehung. Freiburg (Schweiz), 1896.

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heit, womit die Ehre und das Glück von Vater und
Mutter und Geschwistern, von Freunden und Bekannten
auf's innigste verflochten ist. Was folgt hieraus? Also muß
auch jede Bekanntschaft Familiensache bleiben, und darf
niemals in eine Art von Heimlichkeiten ausarten. Hiefür
nun zu sorgen ist vor allem eure Pflicht - Väter und
Mütter. Ihr habet eine Tochter: ein Jüngling will sie
heirathen, und besucht sie in der Woche ein, zwei Mal,
gut, aber wo? wie lange seid ihr in der Stube bei ein-
ander, gehet ihr nicht zu Bette, bis eure Tochter auch
schläft? Betrachtet ihr es als eine Ehrensache, den künf-
tigen Schwiegersohn aus dem Hause zu begleiten? Lasset
ihr eure Tochter mit ihrem Liebhaber nirgends hingehen,
es sei denn in Familiengesellschaft.

Ihr habet einen Sohn, der zu einer Jungfrau geht:
Haltet ihr Nachschau, ob dieses Verhältniß auch als
Familiensache gehalten wird? Und wenn nicht, lasset ihr
ihn nicht mehr hingehen?

Aber, denket ihr, "das ist nun einmal nicht Sitte,
so werden die wenigsten Bekanntschaften gehalten."
Warum?
Weil ihr diese Verhältnisse nicht als Familiensache betrachtet,
sondern als Angelegenheit dieser zwei jungen Leute. Des-
halb sieht es aber auch aus, wie es vielfach aussieht. -
Wohl berühre ich unangenehm, weil ich diese Lebensfreuden
der Jugend angreife; weil sie aber nur zu oft Anlaß der
Sünde werden, muß es doch sein. Wenn ich euch sagte,
"es darf überhaupt keine Bekanntschaft mehr geben," dann
könntet ihr zürnen; wenn ich aber sage, ihr habet zu
wachen und zu sorgen, daß für die Ehre des Hauses, für
die Bewahrung der Unschuld, für das Glück der künftigen
Ehe diese zwei Leute nur im Schooße der Familie mit-
einander verkehren, wer kann mir da grollen, als diejeni-
gen, welchen Sünde und Bekanntschaft als das Gleiche
gilt?

heit, womit die Ehre und das Glück von Vater und
Mutter und Geschwistern, von Freunden und Bekannten
auf's innigste verflochten ist. Was folgt hieraus? Also muß
auch jede Bekanntschaft Familiensache bleiben, und darf
niemals in eine Art von Heimlichkeiten ausarten. Hiefür
nun zu sorgen ist vor allem eure Pflicht – Väter und
Mütter. Ihr habet eine Tochter: ein Jüngling will sie
heirathen, und besucht sie in der Woche ein, zwei Mal,
gut, aber wo? wie lange seid ihr in der Stube bei ein-
ander, gehet ihr nicht zu Bette, bis eure Tochter auch
schläft? Betrachtet ihr es als eine Ehrensache, den künf-
tigen Schwiegersohn aus dem Hause zu begleiten? Lasset
ihr eure Tochter mit ihrem Liebhaber nirgends hingehen,
es sei denn in Familiengesellschaft.

Ihr habet einen Sohn, der zu einer Jungfrau geht:
Haltet ihr Nachschau, ob dieses Verhältniß auch als
Familiensache gehalten wird? Und wenn nicht, lasset ihr
ihn nicht mehr hingehen?

Aber, denket ihr, „das ist nun einmal nicht Sitte,
so werden die wenigsten Bekanntschaften gehalten.“
Warum?
Weil ihr diese Verhältnisse nicht als Familiensache betrachtet,
sondern als Angelegenheit dieser zwei jungen Leute. Des-
halb sieht es aber auch aus, wie es vielfach aussieht. –
Wohl berühre ich unangenehm, weil ich diese Lebensfreuden
der Jugend angreife; weil sie aber nur zu oft Anlaß der
Sünde werden, muß es doch sein. Wenn ich euch sagte,
„es darf überhaupt keine Bekanntschaft mehr geben,“ dann
könntet ihr zürnen; wenn ich aber sage, ihr habet zu
wachen und zu sorgen, daß für die Ehre des Hauses, für
die Bewahrung der Unschuld, für das Glück der künftigen
Ehe diese zwei Leute nur im Schooße der Familie mit-
einander verkehren, wer kann mir da grollen, als diejeni-
gen, welchen Sünde und Bekanntschaft als das Gleiche
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[75/0087] heit, womit die Ehre und das Glück von Vater und Mutter und Geschwistern, von Freunden und Bekannten auf's innigste verflochten ist. Was folgt hieraus? Also muß auch jede Bekanntschaft Familiensache bleiben, und darf niemals in eine Art von Heimlichkeiten ausarten. Hiefür nun zu sorgen ist vor allem eure Pflicht – Väter und Mütter. Ihr habet eine Tochter: ein Jüngling will sie heirathen, und besucht sie in der Woche ein, zwei Mal, gut, aber wo? wie lange seid ihr in der Stube bei ein- ander, gehet ihr nicht zu Bette, bis eure Tochter auch schläft? Betrachtet ihr es als eine Ehrensache, den künf- tigen Schwiegersohn aus dem Hause zu begleiten? Lasset ihr eure Tochter mit ihrem Liebhaber nirgends hingehen, es sei denn in Familiengesellschaft. Ihr habet einen Sohn, der zu einer Jungfrau geht: Haltet ihr Nachschau, ob dieses Verhältniß auch als Familiensache gehalten wird? Und wenn nicht, lasset ihr ihn nicht mehr hingehen? Aber, denket ihr, „das ist nun einmal nicht Sitte, so werden die wenigsten Bekanntschaften gehalten.“ Warum? Weil ihr diese Verhältnisse nicht als Familiensache betrachtet, sondern als Angelegenheit dieser zwei jungen Leute. Des- halb sieht es aber auch aus, wie es vielfach aussieht. – Wohl berühre ich unangenehm, weil ich diese Lebensfreuden der Jugend angreife; weil sie aber nur zu oft Anlaß der Sünde werden, muß es doch sein. Wenn ich euch sagte, „es darf überhaupt keine Bekanntschaft mehr geben,“ dann könntet ihr zürnen; wenn ich aber sage, ihr habet zu wachen und zu sorgen, daß für die Ehre des Hauses, für die Bewahrung der Unschuld, für das Glück der künftigen Ehe diese zwei Leute nur im Schooße der Familie mit- einander verkehren, wer kann mir da grollen, als diejeni- gen, welchen Sünde und Bekanntschaft als das Gleiche gilt?

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Zitationshilfe: Hug, Gallus Joseph: Die christliche Familie im Kampfe gegen feindliche Mächte. Vorträge über christliche Ehe und Erziehung. Freiburg (Schweiz), 1896, S. 75. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hug_familie_1896/87>, abgerufen am 28.11.2024.