für bürgt die heilige Familie von Nazareth, dafür bürgt die Vorsehung Gottes. Denn wehe der Gesellschaft, wehe der Kirche, wenn nur eine leichtsinnige Jugend, welche den Gottesdienst versäumt, und die heiligen Sakramente selten und dann noch unwürdig empfängt, wenn eine Jugend, welche in Ungehorsam und Ungebundenheit, in Eitelkeit und Gefallsucht, in Tanz und Spiel, in Wein und Bier, in Unzucht und Ausgelassenheit, für die Ehe reif geworden ist, - wenn eine solche Jugend für den Ehestand berufen wäre - wehe dann der Kirche, wehe der Gesellschaft! Denn das kommende Geschlecht leidet durch die Sünde bevor es das Licht der Welt erblickt, um dann am Lichte der Sonne in der Nacht der Aergerniße und der Sünde ganz zu verkümmern. Eine solche Jugend, wenn sie nicht vorher würdige Früchte der Buße bringt, kann von Gott unmöglich für den Ehestand berufen sein. Zulassen kann er schon solch unbußfertige Sünder - aber wollen kann er sie nicht. Denn durch die Wahl seiner Mutter und seines Pflegevaters, welche ehelich mit ein- ander verbunden waren, hat Jesus Christus gleich anfangs klar und bestimmt verkündet, welche Jünglinge und welche Jungfrauen im neuen Bunde für die Ehe von Gott be- stimmt sind. Wohl weiß ich, daß Manche über diese göttliche Lebensweisheit nur lachen und in ihrem Leicht- sinne, in ihrer Sinneslust auf ganz andern Wegen in den Ehestand sich drängen, aber wenn einst euere Familie voll Zank und Streit, voll Unglück und Ehebruch, voll unge- rathener Kinder, oder wenn ihr unverheirathet in Armuth und Schande jammert, werdet ihr dann noch lachen?
Daher gilt denn heute viel mehr als im alten Bunde (Sir. XXVI. 3.) "Ein gutes Weib ein gutes Loos; sie wird dem Gottesfürchtigen zu Theil und dem Manne um seiner guten Werke willen gegeben." Wer ist das gute Weib? Jene Jungfrau, welche in aller Unschuld und
für bürgt die heilige Familie von Nazareth, dafür bürgt die Vorsehung Gottes. Denn wehe der Gesellschaft, wehe der Kirche, wenn nur eine leichtsinnige Jugend, welche den Gottesdienst versäumt, und die heiligen Sakramente selten und dann noch unwürdig empfängt, wenn eine Jugend, welche in Ungehorsam und Ungebundenheit, in Eitelkeit und Gefallsucht, in Tanz und Spiel, in Wein und Bier, in Unzucht und Ausgelassenheit, für die Ehe reif geworden ist, – wenn eine solche Jugend für den Ehestand berufen wäre – wehe dann der Kirche, wehe der Gesellschaft! Denn das kommende Geschlecht leidet durch die Sünde bevor es das Licht der Welt erblickt, um dann am Lichte der Sonne in der Nacht der Aergerniße und der Sünde ganz zu verkümmern. Eine solche Jugend, wenn sie nicht vorher würdige Früchte der Buße bringt, kann von Gott unmöglich für den Ehestand berufen sein. Zulassen kann er schon solch unbußfertige Sünder – aber wollen kann er sie nicht. Denn durch die Wahl seiner Mutter und seines Pflegevaters, welche ehelich mit ein- ander verbunden waren, hat Jesus Christus gleich anfangs klar und bestimmt verkündet, welche Jünglinge und welche Jungfrauen im neuen Bunde für die Ehe von Gott be- stimmt sind. Wohl weiß ich, daß Manche über diese göttliche Lebensweisheit nur lachen und in ihrem Leicht- sinne, in ihrer Sinneslust auf ganz andern Wegen in den Ehestand sich drängen, aber wenn einst euere Familie voll Zank und Streit, voll Unglück und Ehebruch, voll unge- rathener Kinder, oder wenn ihr unverheirathet in Armuth und Schande jammert, werdet ihr dann noch lachen?
Daher gilt denn heute viel mehr als im alten Bunde (Sir. XXVI. 3.) „Ein gutes Weib ein gutes Loos; sie wird dem Gottesfürchtigen zu Theil und dem Manne um seiner guten Werke willen gegeben.“ Wer ist das gute Weib? Jene Jungfrau, welche in aller Unschuld und
<TEI><text><body><divn="6"><p><pbfacs="#f0063"xml:id="H891_001_1896_pb0051_0001"n="51"/>
für bürgt die heilige Familie von Nazareth, dafür bürgt<lb/>
die Vorsehung Gottes. Denn wehe der Gesellschaft, wehe<lb/>
der Kirche, wenn nur eine leichtsinnige Jugend, welche<lb/>
den Gottesdienst versäumt, und die heiligen Sakramente<lb/>
selten und dann noch unwürdig empfängt, wenn eine<lb/>
Jugend, welche in Ungehorsam und Ungebundenheit, in<lb/>
Eitelkeit und Gefallsucht, in Tanz und Spiel, in Wein<lb/>
und Bier, in Unzucht und Ausgelassenheit, für die Ehe<lb/>
reif geworden ist, – wenn eine solche Jugend für den<lb/>
Ehestand berufen wäre – wehe dann der Kirche, wehe<lb/>
der Gesellschaft! Denn das kommende Geschlecht leidet<lb/>
durch die Sünde bevor es das Licht der Welt erblickt, um<lb/>
dann am Lichte der Sonne in der Nacht der Aergerniße<lb/>
und der Sünde ganz zu verkümmern. Eine solche Jugend,<lb/>
wenn sie nicht vorher würdige Früchte der Buße bringt,<lb/>
kann von Gott unmöglich für den Ehestand berufen sein.<lb/>
Zulassen kann er schon solch unbußfertige Sünder – aber<lb/>
wollen kann er sie nicht. Denn durch die Wahl seiner<lb/>
Mutter und seines Pflegevaters, welche ehelich mit ein-<lb/>
ander verbunden waren, hat Jesus Christus gleich anfangs<lb/>
klar und bestimmt verkündet, welche Jünglinge und welche<lb/>
Jungfrauen im neuen Bunde für die Ehe von Gott be-<lb/>
stimmt sind. Wohl weiß ich, daß Manche über diese<lb/>
göttliche Lebensweisheit nur lachen und in ihrem Leicht-<lb/>
sinne, in ihrer Sinneslust auf ganz andern Wegen in den<lb/>
Ehestand sich drängen, aber wenn einst euere Familie voll<lb/>
Zank und Streit, voll Unglück und Ehebruch, voll unge-<lb/>
rathener Kinder, oder wenn ihr unverheirathet in Armuth<lb/>
und Schande jammert, werdet ihr dann noch lachen?</p><p>Daher gilt denn heute viel mehr als im alten Bunde<lb/>
(Sir. XXVI. 3.) <q>„Ein gutes Weib ein gutes Loos; sie<lb/>
wird dem Gottesfürchtigen zu Theil und dem Manne um<lb/>
seiner guten Werke willen gegeben.“</q> Wer ist das gute<lb/>
Weib? Jene Jungfrau, welche in aller Unschuld und<lb/></p></div></body></text></TEI>
[51/0063]
für bürgt die heilige Familie von Nazareth, dafür bürgt
die Vorsehung Gottes. Denn wehe der Gesellschaft, wehe
der Kirche, wenn nur eine leichtsinnige Jugend, welche
den Gottesdienst versäumt, und die heiligen Sakramente
selten und dann noch unwürdig empfängt, wenn eine
Jugend, welche in Ungehorsam und Ungebundenheit, in
Eitelkeit und Gefallsucht, in Tanz und Spiel, in Wein
und Bier, in Unzucht und Ausgelassenheit, für die Ehe
reif geworden ist, – wenn eine solche Jugend für den
Ehestand berufen wäre – wehe dann der Kirche, wehe
der Gesellschaft! Denn das kommende Geschlecht leidet
durch die Sünde bevor es das Licht der Welt erblickt, um
dann am Lichte der Sonne in der Nacht der Aergerniße
und der Sünde ganz zu verkümmern. Eine solche Jugend,
wenn sie nicht vorher würdige Früchte der Buße bringt,
kann von Gott unmöglich für den Ehestand berufen sein.
Zulassen kann er schon solch unbußfertige Sünder – aber
wollen kann er sie nicht. Denn durch die Wahl seiner
Mutter und seines Pflegevaters, welche ehelich mit ein-
ander verbunden waren, hat Jesus Christus gleich anfangs
klar und bestimmt verkündet, welche Jünglinge und welche
Jungfrauen im neuen Bunde für die Ehe von Gott be-
stimmt sind. Wohl weiß ich, daß Manche über diese
göttliche Lebensweisheit nur lachen und in ihrem Leicht-
sinne, in ihrer Sinneslust auf ganz andern Wegen in den
Ehestand sich drängen, aber wenn einst euere Familie voll
Zank und Streit, voll Unglück und Ehebruch, voll unge-
rathener Kinder, oder wenn ihr unverheirathet in Armuth
und Schande jammert, werdet ihr dann noch lachen?
Daher gilt denn heute viel mehr als im alten Bunde
(Sir. XXVI. 3.) „Ein gutes Weib ein gutes Loos; sie
wird dem Gottesfürchtigen zu Theil und dem Manne um
seiner guten Werke willen gegeben.“ Wer ist das gute
Weib? Jene Jungfrau, welche in aller Unschuld und
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Hug, Gallus Joseph: Die christliche Familie im Kampfe gegen feindliche Mächte. Vorträge über christliche Ehe und Erziehung. Freiburg (Schweiz), 1896, S. 51. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hug_familie_1896/63>, abgerufen am 29.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.