Als nämlich damals die Bestimmungen betreffend Ver- wandtschaftsehen getroffen wurden, bemerkte Gillet in seinem Berichte: "Es ist von Interesse für die Gesellschaft, daß die Vertraulichkeit in den Familien keine Gelegenheit werde für verbrecherische Verführungen, Anschläge und Eifersucht, da vielmehr in der Familie die Sitte und Zucht, wie in ihrer natürlichen Zufluchtsstätte dienen soll." (23 ventose an. XI). Wenn nun selbst die Gottlosigkeit für die Wahrheit Zeugniß ablegen muß, was ist denn von jenen Katholiken zu halten, welche gleich lästern und schimpfen und drohen, wenn ihnen eine Dispens ver- weigert wird? Kämpfen sie nicht gegen ihre Kirche, ja gegen die Natur selbst und ihre unverwüstlichen Hoheits- rechte? Es mag nun allerdings wahr sein, daß dieser Grund nicht bei allen Familien eintrifft; allein die Kirche schaut bei ihrer Gesetzgebung, wie jede andere Gesellschaft, nicht auf die Einzelnen, sondern auf das allgemeine Wohl, um die Unschuld und Keuschheit, soviel an ihr liegt, in allen Familien zu erhalten.
Aber noch ganz Anderes beabsichtigt die hl. Kirche. Beobachtet nur einen Punkt, dessen Mißachtung schon so viel Thränen in unglücklichen Ehen verursacht hat und immer noch hervorbringt.
Als was nämlich betrachten so häufig Eltern und junge Leute die Ehe? Als ein Geschäft, um schnell reich oder noch reicher zu werden. Da gibt es nun nahe verwandte Familien, welche Geld und Vermögen nicht aus ihrem Zauberkreis herauslassen wollen. Was thun? Man verschachert eine Tochter all ihren Vetter, damit ja zusammenbleibe, was ihre Eltern ererbt und auf jede Weise zusammengeschachert haben. Trotz des kirchlichen Verbotes kommen solche Fälle vor. Wenn aber die Habsucht und der Geiz alle Wege offen und frei
Als nämlich damals die Bestimmungen betreffend Ver- wandtschaftsehen getroffen wurden, bemerkte Gillet in seinem Berichte: „Es ist von Interesse für die Gesellschaft, daß die Vertraulichkeit in den Familien keine Gelegenheit werde für verbrecherische Verführungen, Anschläge und Eifersucht, da vielmehr in der Familie die Sitte und Zucht, wie in ihrer natürlichen Zufluchtsstätte dienen soll.“ (23 ventose an. XI). Wenn nun selbst die Gottlosigkeit für die Wahrheit Zeugniß ablegen muß, was ist denn von jenen Katholiken zu halten, welche gleich lästern und schimpfen und drohen, wenn ihnen eine Dispens ver- weigert wird? Kämpfen sie nicht gegen ihre Kirche, ja gegen die Natur selbst und ihre unverwüstlichen Hoheits- rechte? Es mag nun allerdings wahr sein, daß dieser Grund nicht bei allen Familien eintrifft; allein die Kirche schaut bei ihrer Gesetzgebung, wie jede andere Gesellschaft, nicht auf die Einzelnen, sondern auf das allgemeine Wohl, um die Unschuld und Keuschheit, soviel an ihr liegt, in allen Familien zu erhalten.
Aber noch ganz Anderes beabsichtigt die hl. Kirche. Beobachtet nur einen Punkt, dessen Mißachtung schon so viel Thränen in unglücklichen Ehen verursacht hat und immer noch hervorbringt.
Als was nämlich betrachten so häufig Eltern und junge Leute die Ehe? Als ein Geschäft, um schnell reich oder noch reicher zu werden. Da gibt es nun nahe verwandte Familien, welche Geld und Vermögen nicht aus ihrem Zauberkreis herauslassen wollen. Was thun? Man verschachert eine Tochter all ihren Vetter, damit ja zusammenbleibe, was ihre Eltern ererbt und auf jede Weise zusammengeschachert haben. Trotz des kirchlichen Verbotes kommen solche Fälle vor. Wenn aber die Habsucht und der Geiz alle Wege offen und frei
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[141/0153]
Als nämlich damals die Bestimmungen betreffend Ver-
wandtschaftsehen getroffen wurden, bemerkte Gillet in seinem
Berichte: „Es ist von Interesse für die Gesellschaft, daß
die Vertraulichkeit in den Familien keine Gelegenheit werde
für verbrecherische Verführungen, Anschläge und Eifersucht,
da vielmehr in der Familie die Sitte und Zucht, wie in
ihrer natürlichen Zufluchtsstätte dienen soll.“ (23 ventose
an. XI). Wenn nun selbst die Gottlosigkeit
für die Wahrheit Zeugniß ablegen muß,
was ist denn von jenen Katholiken zu
halten, welche gleich lästern und schimpfen
und drohen, wenn ihnen eine Dispens ver-
weigert wird? Kämpfen sie nicht gegen ihre Kirche,
ja gegen die Natur selbst und ihre unverwüstlichen Hoheits-
rechte? Es mag nun allerdings wahr sein, daß dieser
Grund nicht bei allen Familien eintrifft; allein die Kirche
schaut bei ihrer Gesetzgebung, wie jede andere Gesellschaft,
nicht auf die Einzelnen, sondern auf das allgemeine Wohl,
um die Unschuld und Keuschheit, soviel an ihr liegt, in
allen Familien zu erhalten.
Aber noch ganz Anderes beabsichtigt die hl. Kirche.
Beobachtet nur einen Punkt, dessen Mißachtung schon so
viel Thränen in unglücklichen Ehen verursacht hat und
immer noch hervorbringt.
Als was nämlich betrachten so häufig Eltern und junge
Leute die Ehe? Als ein Geschäft, um schnell
reich oder noch reicher zu werden. Da gibt
es nun nahe verwandte Familien, welche Geld und Vermögen
nicht aus ihrem Zauberkreis herauslassen wollen. Was
thun? Man verschachert eine Tochter all ihren Vetter,
damit ja zusammenbleibe, was ihre Eltern ererbt und
auf jede Weise zusammengeschachert haben. Trotz des
kirchlichen Verbotes kommen solche Fälle vor. Wenn aber
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Hug, Gallus Joseph: Die christliche Familie im Kampfe gegen feindliche Mächte. Vorträge über christliche Ehe und Erziehung. Freiburg (Schweiz), 1896, S. 141. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hug_familie_1896/153>, abgerufen am 22.11.2024.
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