Burg- und Brückenbau) -- wahrscheinlich einen Teil der oft genannten "trinoda necessitas" und zugleich der Wehr- pflicht bildeten für diejenigen "qui in hostem pergere non potuerint". Der kenntnisreiche Hartmann meint (S. 152): "Wenn wir diese Bruchstücke (über die Vorspann- und Herbergsfrohn) mit der Erinnerung an den römischen cursus publicus zu einem vollkommenen Ganzen (!), zu einem lebensvollen (!) Zusammenhang herauszubilden ver- suchen, werden wir dann noch an dem Plane (!) Kaiser Karls zweifeln können?" Korrekter hätte er schliessen sollen: Etwas wesentlich anderes als diese primitive Frohn war, trotz der Gleichheit des Namens, der spätrömische Cursus publicus. Alle die Anordnungen der Frankenkönige von Childerich und Dagobert bis herab zu der Ludwigs des Frommen von 815, besagen nichts weiter, als dass die Verpflichtung zu der -- bei dem unentwickelten Gasthaus- wesen -- selbstverständlichen Herbergspflicht der Städte gegen den regierenden Fürsten und dessen "missi", wie sie namentlich unter Karl dem Grossen erwähnt wird, sowie die Leistung des notwendigen Vorspanns eine allgemeine Unterthanenpflicht sei. All die Schilderungen der Post- züge Karls des Grossen sind haltlose Phantasien. Es ist dies ähnlich, wie dem Deutschorden eine fertige Postorga- nisation (sogar mit blauuniformierten (!) Postillionen, s. Hart- mann S. 194) angedichtet wird: der Deutschorden hatte, wie alle ausgebreiteten Orden, wie z. B. von den Bene- diktinern von Cluny schon im Jahr 910 bezeugt wird, be- rittene Boten; ebenso hat wohl Karl der Grosse solche Leute angestellt. Aber das ist noch keine Post-Organi- sation, kein ineinandergreifendes Postwerk; insbesondere ermangelten für eine so kostspielige Organisation, wie der spätrömische Cursus publicus mit seinen Mansionen, Be- amten und Postpferden darstellte, in dem Frankenreiche die finanziellen Mittel. Ueberdies war auch ein Bedürf-
Burg- und Brückenbau) — wahrscheinlich einen Teil der oft genannten »trinoda necessitas« und zugleich der Wehr- pflicht bildeten für diejenigen »qui in hostem pergere non potuerint«. Der kenntnisreiche Hartmann meint (S. 152): »Wenn wir diese Bruchstücke (über die Vorspann- und Herbergsfrohn) mit der Erinnerung an den römischen cursus publicus zu einem vollkommenen Ganzen (!), zu einem lebensvollen (!) Zusammenhang herauszubilden ver- suchen, werden wir dann noch an dem Plane (!) Kaiser Karls zweifeln können?« Korrekter hätte er schliessen sollen: Etwas wesentlich anderes als diese primitive Frohn war, trotz der Gleichheit des Namens, der spätrömische Cursus publicus. Alle die Anordnungen der Frankenkönige von Childerich und Dagobert bis herab zu der Ludwigs des Frommen von 815, besagen nichts weiter, als dass die Verpflichtung zu der — bei dem unentwickelten Gasthaus- wesen — selbstverständlichen Herbergspflicht der Städte gegen den regierenden Fürsten und dessen »missi«, wie sie namentlich unter Karl dem Grossen erwähnt wird, sowie die Leistung des notwendigen Vorspanns eine allgemeine Unterthanenpflicht sei. All die Schilderungen der Post- züge Karls des Grossen sind haltlose Phantasien. Es ist dies ähnlich, wie dem Deutschorden eine fertige Postorga- nisation (sogar mit blauuniformierten (!) Postillionen, s. Hart- mann S. 194) angedichtet wird: der Deutschorden hatte, wie alle ausgebreiteten Orden, wie z. B. von den Bene- diktinern von Cluny schon im Jahr 910 bezeugt wird, be- rittene Boten; ebenso hat wohl Karl der Grosse solche Leute angestellt. Aber das ist noch keine Post-Organi- sation, kein ineinandergreifendes Postwerk; insbesondere ermangelten für eine so kostspielige Organisation, wie der spätrömische Cursus publicus mit seinen Mansionen, Be- amten und Postpferden darstellte, in dem Frankenreiche die finanziellen Mittel. Ueberdies war auch ein Bedürf-
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Burg- und Brückenbau) — wahrscheinlich einen Teil der
oft genannten »trinoda necessitas« und zugleich der Wehr-
pflicht bildeten für diejenigen »qui in hostem pergere non
potuerint«. Der kenntnisreiche Hartmann meint (S. 152):
»Wenn wir diese Bruchstücke (über die Vorspann- und
Herbergsfrohn) mit der Erinnerung an den römischen cursus
publicus zu einem vollkommenen Ganzen (!), zu
einem lebensvollen (!) Zusammenhang herauszubilden ver-
suchen, werden wir dann noch an dem Plane (!) Kaiser
Karls zweifeln können?« Korrekter hätte er schliessen
sollen: Etwas wesentlich anderes als diese primitive Frohn
war, trotz der Gleichheit des Namens, der spätrömische
Cursus publicus. Alle die Anordnungen der Frankenkönige
von Childerich und Dagobert bis herab zu der Ludwigs
des Frommen von 815, besagen nichts weiter, als dass die
Verpflichtung zu der — bei dem unentwickelten Gasthaus-
wesen — selbstverständlichen Herbergspflicht der Städte
gegen den regierenden Fürsten und dessen »missi«, wie
sie namentlich unter Karl dem Grossen erwähnt wird, sowie
die Leistung des notwendigen Vorspanns eine allgemeine
Unterthanenpflicht sei. All die Schilderungen der Post-
züge Karls des Grossen sind haltlose Phantasien. Es ist
dies ähnlich, wie dem Deutschorden eine fertige Postorga-
nisation (sogar mit blauuniformierten (!) Postillionen, s. Hart-
mann S. 194) angedichtet wird: der Deutschorden hatte,
wie alle ausgebreiteten Orden, wie z. B. von den Bene-
diktinern von Cluny schon im Jahr 910 bezeugt wird, be-
rittene Boten; ebenso hat wohl Karl der Grosse solche
Leute angestellt. Aber das ist noch keine Post-Organi-
sation, kein ineinandergreifendes Postwerk; insbesondere
ermangelten für eine so kostspielige Organisation, wie der
spätrömische Cursus publicus mit seinen Mansionen, Be-
amten und Postpferden darstellte, in dem Frankenreiche
die finanziellen Mittel. Ueberdies war auch ein Bedürf-
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Huber, Franz C.: Die Geschichtliche Entwickelung des modernen Verkehrs. Tübingen, 1893, S. 48. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/huber_verkehr_1893/64>, abgerufen am 16.02.2025.
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