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Huber, Franz C.: Die Geschichtliche Entwickelung des modernen Verkehrs. Tübingen, 1893.

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"Cursus publicus" heisst eigentlich "Staatswagen", für
welchen die Bespannung "publice" d. h. im Zwangs-
weg
aufgebracht wird. Das Wort "publicus" drückt hier
nicht den gemeinnützigen, jedermann gegen Barzahlung
zugänglichen Dienst aus, sondern im Gegenteil die Re-
servierung für den Hofdienst sowie für den politisch-polizei-
lichen und militärischen Rapport; andererseits weist das
Wort im Gegensatz zum späteren "cursus fiscalis", der
Subventionierung aus Staatsmitteln, auf die Fronpflicht
der Gemeinden hin.

Die Grundlage des "cursus" bildet die "angaria"; sie
hat den Doppelsinn von stationsweiser Verteilung
und Organisierung ("aggaron pur" = von Berg zu Berg
aufloderndes Signalfeuer Aesch. Ag. 273, analog der in
Innerafrika gebräuchlichen Trommelmeldung) und anderer-
seits von Zwang und Frohne, wie die Vulgata "angariare"
im tropischen Sinn als "nötigen" gebraucht. "Cursus pu-
blicus" bedeutet demgemäss nichts anderes als "die stations-
weise abgemessene und verteilte Spannfrohn zur Beförde-
rung eiliger Depeschen der Regierung bezw. des Kaisers
und seines Gefolges." Die "Vehiculatio", von welcher
Kaiser Nerva (96--98 p. Chr.) die Provinz Italien (laut der
Umschrift auf einer Münze s. Ekhel doctr. numm. vet.,
Bd. 6, S. 408) befreite und an welcher Hudemann "Post-
wesen der römischen Kaiserzeit", 1866 S. 10, und Hart-
mann
"Entwicklungsgeschichte der Posten" 1868, S. 88
straucheln, hatte in dem angedeuteten Zusammenhang keine
andere Bedeutung als den eben genannten Frohndienst:
das gleiche besagt: "vehicularius (oder publicus) cursus"
und "res vehicularia" (rei vehiculariae copia data = Er-
laubnis, das kaiserl. Privileg zu beanspruchen).

Darauf reduziert sich auch die angebliche Gründung
der kaiserlichen Post durch Kaiser Augustus, wie sie Sue-
ton cap. 49 mit folgenden Worten meldet: "et quo celerius

»Cursus publicus« heisst eigentlich »Staatswagen«, für
welchen die Bespannung »publice« d. h. im Zwangs-
weg
aufgebracht wird. Das Wort »publicus« drückt hier
nicht den gemeinnützigen, jedermann gegen Barzahlung
zugänglichen Dienst aus, sondern im Gegenteil die Re-
servierung für den Hofdienst sowie für den politisch-polizei-
lichen und militärischen Rapport; andererseits weist das
Wort im Gegensatz zum späteren »cursus fiscalis«, der
Subventionierung aus Staatsmitteln, auf die Fronpflicht
der Gemeinden hin.

Die Grundlage des »cursus« bildet die »angaria«; sie
hat den Doppelsinn von stationsweiser Verteilung
und Organisierung («αγγαρον πυρ« = von Berg zu Berg
aufloderndes Signalfeuer Aesch. Ag. 273, analog der in
Innerafrika gebräuchlichen Trommelmeldung) und anderer-
seits von Zwang und Frohne, wie die Vulgata »angariare«
im tropischen Sinn als »nötigen« gebraucht. »Cursus pu-
blicus« bedeutet demgemäss nichts anderes als »die stations-
weise abgemessene und verteilte Spannfrohn zur Beförde-
rung eiliger Depeschen der Regierung bezw. des Kaisers
und seines Gefolges.« Die »Vehiculatio«, von welcher
Kaiser Nerva (96—98 p. Chr.) die Provinz Italien (laut der
Umschrift auf einer Münze s. Ekhel doctr. numm. vet.,
Bd. 6, S. 408) befreite und an welcher Hudemann »Post-
wesen der römischen Kaiserzeit«, 1866 S. 10, und Hart-
mann
»Entwicklungsgeschichte der Posten« 1868, S. 88
straucheln, hatte in dem angedeuteten Zusammenhang keine
andere Bedeutung als den eben genannten Frohndienst:
das gleiche besagt: »vehicularius (oder publicus) cursus«
und »res vehicularia« (rei vehiculariae copia data = Er-
laubnis, das kaiserl. Privileg zu beanspruchen).

Darauf reduziert sich auch die angebliche Gründung
der kaiserlichen Post durch Kaiser Augustus, wie sie Sue-
ton cap. 49 mit folgenden Worten meldet: »et quo celerius

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[40/0056] »Cursus publicus« heisst eigentlich »Staatswagen«, für welchen die Bespannung »publice« d. h. im Zwangs- weg aufgebracht wird. Das Wort »publicus« drückt hier nicht den gemeinnützigen, jedermann gegen Barzahlung zugänglichen Dienst aus, sondern im Gegenteil die Re- servierung für den Hofdienst sowie für den politisch-polizei- lichen und militärischen Rapport; andererseits weist das Wort im Gegensatz zum späteren »cursus fiscalis«, der Subventionierung aus Staatsmitteln, auf die Fronpflicht der Gemeinden hin. Die Grundlage des »cursus« bildet die »angaria«; sie hat den Doppelsinn von stationsweiser Verteilung und Organisierung («αγγαρον πυρ« = von Berg zu Berg aufloderndes Signalfeuer Aesch. Ag. 273, analog der in Innerafrika gebräuchlichen Trommelmeldung) und anderer- seits von Zwang und Frohne, wie die Vulgata »angariare« im tropischen Sinn als »nötigen« gebraucht. »Cursus pu- blicus« bedeutet demgemäss nichts anderes als »die stations- weise abgemessene und verteilte Spannfrohn zur Beförde- rung eiliger Depeschen der Regierung bezw. des Kaisers und seines Gefolges.« Die »Vehiculatio«, von welcher Kaiser Nerva (96—98 p. Chr.) die Provinz Italien (laut der Umschrift auf einer Münze s. Ekhel doctr. numm. vet., Bd. 6, S. 408) befreite und an welcher Hudemann »Post- wesen der römischen Kaiserzeit«, 1866 S. 10, und Hart- mann »Entwicklungsgeschichte der Posten« 1868, S. 88 straucheln, hatte in dem angedeuteten Zusammenhang keine andere Bedeutung als den eben genannten Frohndienst: das gleiche besagt: »vehicularius (oder publicus) cursus« und »res vehicularia« (rei vehiculariae copia data = Er- laubnis, das kaiserl. Privileg zu beanspruchen). Darauf reduziert sich auch die angebliche Gründung der kaiserlichen Post durch Kaiser Augustus, wie sie Sue- ton cap. 49 mit folgenden Worten meldet: »et quo celerius

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Zitationshilfe: Huber, Franz C.: Die Geschichtliche Entwickelung des modernen Verkehrs. Tübingen, 1893, S. 40. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/huber_verkehr_1893/56>, abgerufen am 24.11.2024.