Güterzug Ende des 16. Jhh. von dem Nürnberger Magistrat systematisch geregelt.
Die Neuerung der festen Anstellung nun und des Boten- zugs gibt den Anstoss zu dem weiteren Fortschritt, dass die Ein- haltung und Zurücklegung der Postroute binnen bestimmter Frist vorgeschrieben wird; solche Vorschriften existieren schon in den aus dem 15. Jahrhundert vorhandenen Laufzetteln. All- mählich wird die Norm bezüglich der Route und Ablieferungs- zeit verallgemeinert, und gibt in dieser Gestalt eines primitiven "Fahrtenplans" von selbst die Grundlage zu der allmählichen Errichtung ineinandergreifender Botenzüge und eines all- mählich ganz Deutschland umfassenden Briefpostnetzes. Zuvor hatten die Boten in einem regellosen Durcheinander funk- tioniert; heimische wie auswärtige Boten liefen ohne bestimmten Kurs und ohne Stationen, gerade wie das jeweilige augenblick- liche Bedürfnis ihrer Auftraggeber es erheischte. Nun werden im gleichen Schritt mit dem zunehmenden Verkehr und Be- dürfnis die Einhaltung bestimmter Routen und Ablieferungszeiten vorgeschrieben, die sichere Ablieferung unter amtliche Garantie gestellt und ein Ineinandergreifen der Anstalten eingeleitet; die Boten durchwandern einen bestimmten Kreis und wechseln die Briefe mit den entgegenkommenden aus, "donnoient les paquets de main en main" (Morery).
Die frühesten Belege in dieser Hinsicht, wie auch für die frühzeitige Hereinnahme der Packetbeförderung bilden vier Post- stundenpässe aus den Jahren 1496--1500 1) und eine Beschwerde deutscher Kaufleute in Venedig dd. 1555. Die Poststundenpässe, welche in Mühlbachers "Zeitschrift für österreichische Geschichte" 1891 mitgeteilt sind, bilden zugleich einen wertvollen Beleg für die Entstehung der Taxis'schen Post; der interessanteste davon ist der am 25. März 1500 von Franz von Taxis' "postmaister" für Mecheln-Innsbruck ausgestellte. Die Beförderung der De- pesche beanspruchte nur 6 Tage die Route war in Abweichung von der späteren vorgeschrieben über die Stationen: Heppenheim,
1) Nach Matthias, I. S. 162 sind auch für die Botenroute Ansbach- Cüstrin Boten- und Stundenzettel noch aus dem Anfang des 16. Jhh. vor- handen.
Güterzug Ende des 16. Jhh. von dem Nürnberger Magistrat systematisch geregelt.
Die Neuerung der festen Anstellung nun und des Boten- zugs gibt den Anstoss zu dem weiteren Fortschritt, dass die Ein- haltung und Zurücklegung der Postroute binnen bestimmter Frist vorgeschrieben wird; solche Vorschriften existieren schon in den aus dem 15. Jahrhundert vorhandenen Laufzetteln. All- mählich wird die Norm bezüglich der Route und Ablieferungs- zeit verallgemeinert, und gibt in dieser Gestalt eines primitiven »Fahrtenplans« von selbst die Grundlage zu der allmählichen Errichtung ineinandergreifender Botenzüge und eines all- mählich ganz Deutschland umfassenden Briefpostnetzes. Zuvor hatten die Boten in einem regellosen Durcheinander funk- tioniert; heimische wie auswärtige Boten liefen ohne bestimmten Kurs und ohne Stationen, gerade wie das jeweilige augenblick- liche Bedürfnis ihrer Auftraggeber es erheischte. Nun werden im gleichen Schritt mit dem zunehmenden Verkehr und Be- dürfnis die Einhaltung bestimmter Routen und Ablieferungszeiten vorgeschrieben, die sichere Ablieferung unter amtliche Garantie gestellt und ein Ineinandergreifen der Anstalten eingeleitet; die Boten durchwandern einen bestimmten Kreis und wechseln die Briefe mit den entgegenkommenden aus, »donnoient les paquets de main en main« (Morery).
Die frühesten Belege in dieser Hinsicht, wie auch für die frühzeitige Hereinnahme der Packetbeförderung bilden vier Post- stundenpässe aus den Jahren 1496—1500 1) und eine Beschwerde deutscher Kaufleute in Venedig dd. 1555. Die Poststundenpässe, welche in Mühlbachers »Zeitschrift für österreichische Geschichte« 1891 mitgeteilt sind, bilden zugleich einen wertvollen Beleg für die Entstehung der Taxis’schen Post; der interessanteste davon ist der am 25. März 1500 von Franz von Taxis’ »postmaister« für Mecheln-Innsbruck ausgestellte. Die Beförderung der De- pesche beanspruchte nur 6 Tage die Route war in Abweichung von der späteren vorgeschrieben über die Stationen: Heppenheim,
1) Nach Matthias, I. S. 162 sind auch für die Botenroute Ansbach- Cüstrin Boten- und Stundenzettel noch aus dem Anfang des 16. Jhh. vor- handen.
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Güterzug Ende des 16. Jhh. von dem Nürnberger Magistrat
systematisch geregelt.
Die Neuerung der festen Anstellung nun und des Boten-
zugs gibt den Anstoss zu dem weiteren Fortschritt, dass die Ein-
haltung und Zurücklegung der Postroute binnen bestimmter
Frist vorgeschrieben wird; solche Vorschriften existieren schon
in den aus dem 15. Jahrhundert vorhandenen Laufzetteln. All-
mählich wird die Norm bezüglich der Route und Ablieferungs-
zeit verallgemeinert, und gibt in dieser Gestalt eines primitiven
»Fahrtenplans« von selbst die Grundlage zu der allmählichen
Errichtung ineinandergreifender Botenzüge und eines all-
mählich ganz Deutschland umfassenden Briefpostnetzes.
Zuvor hatten die Boten in einem regellosen Durcheinander funk-
tioniert; heimische wie auswärtige Boten liefen ohne bestimmten
Kurs und ohne Stationen, gerade wie das jeweilige augenblick-
liche Bedürfnis ihrer Auftraggeber es erheischte. Nun werden
im gleichen Schritt mit dem zunehmenden Verkehr und Be-
dürfnis die Einhaltung bestimmter Routen und Ablieferungszeiten
vorgeschrieben, die sichere Ablieferung unter amtliche Garantie
gestellt und ein Ineinandergreifen der Anstalten eingeleitet; die
Boten durchwandern einen bestimmten Kreis und wechseln die
Briefe mit den entgegenkommenden aus, »donnoient les paquets
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Die frühesten Belege in dieser Hinsicht, wie auch für die
frühzeitige Hereinnahme der Packetbeförderung bilden vier Post-
stundenpässe aus den Jahren 1496—1500 1) und eine Beschwerde
deutscher Kaufleute in Venedig dd. 1555. Die Poststundenpässe,
welche in Mühlbachers »Zeitschrift für österreichische Geschichte«
1891 mitgeteilt sind, bilden zugleich einen wertvollen Beleg für
die Entstehung der Taxis’schen Post; der interessanteste davon
ist der am 25. März 1500 von Franz von Taxis’ »postmaister«
für Mecheln-Innsbruck ausgestellte. Die Beförderung der De-
pesche beanspruchte nur 6 Tage die Route war in Abweichung
von der späteren vorgeschrieben über die Stationen: Heppenheim,
1) Nach Matthias, I. S. 162 sind auch für die Botenroute Ansbach-
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Huber, Franz C.: Die Geschichtliche Entwickelung des modernen Verkehrs. Tübingen, 1893, S. 162. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/huber_verkehr_1893/178>, abgerufen am 07.07.2024.
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