recht zuwider, von ihrer unvordenklich hergebrachter un- gezweifelter Libertät und Freiheit abgedrungen, noch des- halb an einige Post, viel weniger zu des Henots Dienst genötigt oder gezwungen würden. Es möcht Jedem frei und ungehindert bleiben, seine Briefe und Packete, gross oder klein, nach eigenem Gefallen den städtischen reitenden oder gehenden Boten, oder sonst Jemanden anzuvertrauen und aufzugeben." Schon damals indessen fühlte sich der Rat von Köln nicht stark genug, um dem Andringen des Kaisers Widerstand zu leisten (vergl. übrigens das Schreiben des Kaisers Ferdinands II. an die Städte Köln, Nürnberg und Frankfurt vom 5. Juli 1624).
Vor allem fragt es sich noch, war etwa 1570 die Ge- samtlage derart, dass die Reichsstände auf ihr Recht in verpflichtender Form verzichteten? Eine Geneigtheit hiezu konnte auf Seite der Reichsstände schon deshalb nicht vor- liegen, weil die meisten derselben gerade um jene Zeit eigene Landesposten errichteten. In Anbetracht dessen hängt die Auslegung von der Thatfrage ab, ob etwa in jenem Jahre die Taxis'sche Verwaltung eine besondere Leistungsfähigkeit und Thatkraft bekunden, die Krone Spanien einen starken Hochdruck auf den Reichstag ausüben konnte. Nun bezeugten aber damals beide Faktoren das Gegenteil einer starken Expansionskraft, sie hatten infolge des Ab- falls der Niederlande einen Existenzkampf zu führen. Dem- entsprechend lag 1570 das Gegenteil der Neu-Etablierung einer spanischen Beamtung im deutschen Reich nahe und dieses Gegenteil war nichts anderes als das Henot'sche Projekt.
Dass übrigens die Taxis 1570 nicht einmal daran denken konnten, ein Reichs-Regal zu erlangen, dafür bietet ihre gleichzeitige Stellung in Spanien einen hübschen Beweis. Dort hatten die Könige von Aragonien schon im 14. Jahr- hundert die Befugnis, die städtischen Botenhalter zu ernen-
recht zuwider, von ihrer unvordenklich hergebrachter un- gezweifelter Libertät und Freiheit abgedrungen, noch des- halb an einige Post, viel weniger zu des Henots Dienst genötigt oder gezwungen würden. Es möcht Jedem frei und ungehindert bleiben, seine Briefe und Packete, gross oder klein, nach eigenem Gefallen den städtischen reitenden oder gehenden Boten, oder sonst Jemanden anzuvertrauen und aufzugeben.« Schon damals indessen fühlte sich der Rat von Köln nicht stark genug, um dem Andringen des Kaisers Widerstand zu leisten (vergl. übrigens das Schreiben des Kaisers Ferdinands II. an die Städte Köln, Nürnberg und Frankfurt vom 5. Juli 1624).
Vor allem fragt es sich noch, war etwa 1570 die Ge- samtlage derart, dass die Reichsstände auf ihr Recht in verpflichtender Form verzichteten? Eine Geneigtheit hiezu konnte auf Seite der Reichsstände schon deshalb nicht vor- liegen, weil die meisten derselben gerade um jene Zeit eigene Landesposten errichteten. In Anbetracht dessen hängt die Auslegung von der Thatfrage ab, ob etwa in jenem Jahre die Taxis’sche Verwaltung eine besondere Leistungsfähigkeit und Thatkraft bekunden, die Krone Spanien einen starken Hochdruck auf den Reichstag ausüben konnte. Nun bezeugten aber damals beide Faktoren das Gegenteil einer starken Expansionskraft, sie hatten infolge des Ab- falls der Niederlande einen Existenzkampf zu führen. Dem- entsprechend lag 1570 das Gegenteil der Neu-Etablierung einer spanischen Beamtung im deutschen Reich nahe und dieses Gegenteil war nichts anderes als das Henot’sche Projekt.
Dass übrigens die Taxis 1570 nicht einmal daran denken konnten, ein Reichs-Regal zu erlangen, dafür bietet ihre gleichzeitige Stellung in Spanien einen hübschen Beweis. Dort hatten die Könige von Aragonien schon im 14. Jahr- hundert die Befugnis, die städtischen Botenhalter zu ernen-
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recht zuwider, von ihrer unvordenklich hergebrachter un-
gezweifelter Libertät und Freiheit abgedrungen, noch des-
halb an einige Post, viel weniger zu des Henots Dienst
genötigt oder gezwungen würden. Es möcht Jedem frei
und ungehindert bleiben, seine Briefe und Packete, gross
oder klein, nach eigenem Gefallen den städtischen reitenden
oder gehenden Boten, oder sonst Jemanden anzuvertrauen
und aufzugeben.« Schon damals indessen fühlte sich der
Rat von Köln nicht stark genug, um dem Andringen des
Kaisers Widerstand zu leisten (vergl. übrigens das Schreiben
des Kaisers Ferdinands II. an die Städte Köln, Nürnberg
und Frankfurt vom 5. Juli 1624).
Vor allem fragt es sich noch, war etwa 1570 die Ge-
samtlage derart, dass die Reichsstände auf ihr Recht in
verpflichtender Form verzichteten? Eine Geneigtheit hiezu
konnte auf Seite der Reichsstände schon deshalb nicht vor-
liegen, weil die meisten derselben gerade um jene Zeit
eigene Landesposten errichteten. In Anbetracht dessen
hängt die Auslegung von der Thatfrage ab, ob etwa in
jenem Jahre die Taxis’sche Verwaltung eine besondere
Leistungsfähigkeit und Thatkraft bekunden, die Krone Spanien
einen starken Hochdruck auf den Reichstag ausüben konnte.
Nun bezeugten aber damals beide Faktoren das Gegenteil
einer starken Expansionskraft, sie hatten infolge des Ab-
falls der Niederlande einen Existenzkampf zu führen. Dem-
entsprechend lag 1570 das Gegenteil der Neu-Etablierung
einer spanischen Beamtung im deutschen Reich nahe und
dieses Gegenteil war nichts anderes als das Henot’sche
Projekt.
Dass übrigens die Taxis 1570 nicht einmal daran denken
konnten, ein Reichs-Regal zu erlangen, dafür bietet ihre
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Dort hatten die Könige von Aragonien schon im 14. Jahr-
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Huber, Franz C.: Die Geschichtliche Entwickelung des modernen Verkehrs. Tübingen, 1893, S. 101. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/huber_verkehr_1893/117>, abgerufen am 07.07.2024.
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