den habsburgischen Erblanden, sondern "draussen im Reich" verliehen werde. Dies kostete dem Kaiser nichts und kam nur seiner Stimmung gegen die aufkommenden Territorial- herrn entgegen; zudem war er von seiner kaiserlichen Machtfülle um so mehr eingenommen, je weniger sie that- sächlich bedeutete. Es bedurfte demnach wohl für den Kaiser keiner besonderen Ueberwindung, um auf die Be- dingung einzugehen, die zudem von dem spanischen Gesandten und den "Rothschilds" jener Zeit: Hans Fugger und Mat- thäus Welser eifrig befürwortet wurde. --
Noch habe ich meine Darlegung, namentlich bezüglich der Vorschiebung der Person Henots, gegen zwei Seiten zu verteidigen, nämlich nach der formalen gegenüber den Juristen und nach der idealisierenden gegen die Auf- fassung der Fachleute und mancher Historiker.
Jahrhunderte lang wurde die Geschichte der deutschen Reichspost, da sie mit der des Taxis'schen Monopols zusammen- fiel, durch den Widerstreit zweier einander gegenüberstehen- den Interessen verwirrt, wobei die eine Partei zu Gunsten ihres Interesses angebliche ideale Leistungen von Gemein- nützigkeit, Erfinderthätigkeit u. s. w. geltend machte und -- da man gerne glaubt, was dem eigenen Vorteil ent- spricht -- wohl auch für wahr hielt.
Die juristische Begründung des Regals ist hier an sich ganz nebensächlich; es handelt sich hier lediglich um die Untersuchung: wann wurde im deutschen Reich eine Reichsanstalt für die Unterwegspost und den internationalen Anschluss errichtet? Für diese, den damaligen Stand der Geldwirtschaft beleuchtende Feststellung ist auch das Taxis- sche Familien-Interesse gleichgiltig; nur fällt die kultur- historische Frage nach Errichtung einer deutschen Reichs- anstalt mit der Rechtsfrage der Begründung des kaiser- lichen Regals und des Taxis'schen Monopol-Lehens zu- sammen, welche heute noch nicht gelöst ist.
den habsburgischen Erblanden, sondern »draussen im Reich« verliehen werde. Dies kostete dem Kaiser nichts und kam nur seiner Stimmung gegen die aufkommenden Territorial- herrn entgegen; zudem war er von seiner kaiserlichen Machtfülle um so mehr eingenommen, je weniger sie that- sächlich bedeutete. Es bedurfte demnach wohl für den Kaiser keiner besonderen Ueberwindung, um auf die Be- dingung einzugehen, die zudem von dem spanischen Gesandten und den »Rothschilds« jener Zeit: Hans Fugger und Mat- thäus Welser eifrig befürwortet wurde. —
Noch habe ich meine Darlegung, namentlich bezüglich der Vorschiebung der Person Henots, gegen zwei Seiten zu verteidigen, nämlich nach der formalen gegenüber den Juristen und nach der idealisierenden gegen die Auf- fassung der Fachleute und mancher Historiker.
Jahrhunderte lang wurde die Geschichte der deutschen Reichspost, da sie mit der des Taxis’schen Monopols zusammen- fiel, durch den Widerstreit zweier einander gegenüberstehen- den Interessen verwirrt, wobei die eine Partei zu Gunsten ihres Interesses angebliche ideale Leistungen von Gemein- nützigkeit, Erfinderthätigkeit u. s. w. geltend machte und — da man gerne glaubt, was dem eigenen Vorteil ent- spricht — wohl auch für wahr hielt.
Die juristische Begründung des Regals ist hier an sich ganz nebensächlich; es handelt sich hier lediglich um die Untersuchung: wann wurde im deutschen Reich eine Reichsanstalt für die Unterwegspost und den internationalen Anschluss errichtet? Für diese, den damaligen Stand der Geldwirtschaft beleuchtende Feststellung ist auch das Taxis- sche Familien-Interesse gleichgiltig; nur fällt die kultur- historische Frage nach Errichtung einer deutschen Reichs- anstalt mit der Rechtsfrage der Begründung des kaiser- lichen Regals und des Taxis’schen Monopol-Lehens zu- sammen, welche heute noch nicht gelöst ist.
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den habsburgischen Erblanden, sondern »draussen im Reich«
verliehen werde. Dies kostete dem Kaiser nichts und kam
nur seiner Stimmung gegen die aufkommenden Territorial-
herrn entgegen; zudem war er von seiner kaiserlichen
Machtfülle um so mehr eingenommen, je weniger sie that-
sächlich bedeutete. Es bedurfte demnach wohl für den
Kaiser keiner besonderen Ueberwindung, um auf die Be-
dingung einzugehen, die zudem von dem spanischen Gesandten
und den »Rothschilds« jener Zeit: Hans Fugger und Mat-
thäus Welser eifrig befürwortet wurde. —
Noch habe ich meine Darlegung, namentlich bezüglich
der Vorschiebung der Person Henots, gegen zwei Seiten
zu verteidigen, nämlich nach der formalen gegenüber den
Juristen und nach der idealisierenden gegen die Auf-
fassung der Fachleute und mancher Historiker.
Jahrhunderte lang wurde die Geschichte der deutschen
Reichspost, da sie mit der des Taxis’schen Monopols zusammen-
fiel, durch den Widerstreit zweier einander gegenüberstehen-
den Interessen verwirrt, wobei die eine Partei zu Gunsten
ihres Interesses angebliche ideale Leistungen von Gemein-
nützigkeit, Erfinderthätigkeit u. s. w. geltend machte und
— da man gerne glaubt, was dem eigenen Vorteil ent-
spricht — wohl auch für wahr hielt.
Die juristische Begründung des Regals ist hier an
sich ganz nebensächlich; es handelt sich hier lediglich um
die Untersuchung: wann wurde im deutschen Reich eine
Reichsanstalt für die Unterwegspost und den internationalen
Anschluss errichtet? Für diese, den damaligen Stand der
Geldwirtschaft beleuchtende Feststellung ist auch das Taxis-
sche Familien-Interesse gleichgiltig; nur fällt die kultur-
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lichen Regals und des Taxis’schen Monopol-Lehens zu-
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Huber, Franz C.: Die Geschichtliche Entwickelung des modernen Verkehrs. Tübingen, 1893, S. 96. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/huber_verkehr_1893/112>, abgerufen am 16.02.2025.
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