züge in die Hand zu nehmen. In der Folge übernahm der Magistrat zuerst in Hamburg und Danzig, Mitte des 15. Jahrhunderts in Wien, 1570 in Nürnberg u. s. w. das Botenwesen auf städtische Rechnung, monopolisierte es, wie z. B. auch das ebenso einträgliche Münz- und Prägewesen.
In analoger Weise ging nun der Staat d. i. das Reich zuerst gegen die Privatboten, in der Folge aber auch gegen die Korporationsboten vor.
Damit war auch auf diesem Gebiete der Zusammen- stoss der mittelalterlichen Korporation mit dem neueren Territorial- und Souveränitätsbegriff, zugleich aber auch die Zentralisierung und Monopolisierung der Vermittelung für die Handels- und Familiennachrichten und dadurch die Grundlage des neuzeitlichen Postwesens gegeben.
Das Schicksal der Korporation war hier wie auf dem gewerblichen Gebiete zum voraus besiegelt, weil das Verkehrs- bedürfnis, über die Kreise der Korporation hinaus, allge- meiner und national, bezw. universal geworden war. Das Re- gal wurde erst durch die Macht der Universalität dieser ersten Transversal-Route, gegen welche die zersplit- terten Posten einzelner Korporationen nicht auf- kommen konnten, nicht etwa durch die kaiserliche Macht- fülle, die mehr und mehr verblasste, und zwar allmählich begründet. Mit dem weiten Betriebsrayon gewann die Reichspost einen grossen Zug; die mit dem Fern- und Transit- verkehr notwendig gewordene Behandlungsweise wirkte auf den binnenländischen Betrieb zurück. Gerade auf den letz- teren Grossverkehr wirkte aber auch die Konkurrenz der schon vorhandenen Postboten der Handels-Emporien anspor- nend ein. Das scheint auch der kaiserliche Hof gefühlt und vorausgeahnt zu haben.
"Es sei," heisst es u. a. in dem Patent von 1596 "dem Kaiserl. Regiment und nicht weniger denen gemeinen Com- merciis daran gelegen, dass ehe berührtes Postwesen wie-
züge in die Hand zu nehmen. In der Folge übernahm der Magistrat zuerst in Hamburg und Danzig, Mitte des 15. Jahrhunderts in Wien, 1570 in Nürnberg u. s. w. das Botenwesen auf städtische Rechnung, monopolisierte es, wie z. B. auch das ebenso einträgliche Münz- und Prägewesen.
In analoger Weise ging nun der Staat d. i. das Reich zuerst gegen die Privatboten, in der Folge aber auch gegen die Korporationsboten vor.
Damit war auch auf diesem Gebiete der Zusammen- stoss der mittelalterlichen Korporation mit dem neueren Territorial- und Souveränitätsbegriff, zugleich aber auch die Zentralisierung und Monopolisierung der Vermittelung für die Handels- und Familiennachrichten und dadurch die Grundlage des neuzeitlichen Postwesens gegeben.
Das Schicksal der Korporation war hier wie auf dem gewerblichen Gebiete zum voraus besiegelt, weil das Verkehrs- bedürfnis, über die Kreise der Korporation hinaus, allge- meiner und national, bezw. universal geworden war. Das Re- gal wurde erst durch die Macht der Universalität dieser ersten Transversal-Route, gegen welche die zersplit- terten Posten einzelner Korporationen nicht auf- kommen konnten, nicht etwa durch die kaiserliche Macht- fülle, die mehr und mehr verblasste, und zwar allmählich begründet. Mit dem weiten Betriebsrayon gewann die Reichspost einen grossen Zug; die mit dem Fern- und Transit- verkehr notwendig gewordene Behandlungsweise wirkte auf den binnenländischen Betrieb zurück. Gerade auf den letz- teren Grossverkehr wirkte aber auch die Konkurrenz der schon vorhandenen Postboten der Handels-Emporien anspor- nend ein. Das scheint auch der kaiserliche Hof gefühlt und vorausgeahnt zu haben.
»Es sei,« heisst es u. a. in dem Patent von 1596 »dem Kaiserl. Regiment und nicht weniger denen gemeinen Com- merciis daran gelegen, dass ehe berührtes Postwesen wie-
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züge in die Hand zu nehmen. In der Folge übernahm
der Magistrat zuerst in Hamburg und Danzig, Mitte des
15. Jahrhunderts in Wien, 1570 in Nürnberg u. s. w. das
Botenwesen auf städtische Rechnung, monopolisierte es,
wie z. B. auch das ebenso einträgliche Münz- und Prägewesen.
In analoger Weise ging nun der Staat d. i. das Reich
zuerst gegen die Privatboten, in der Folge aber auch gegen
die Korporationsboten vor.
Damit war auch auf diesem Gebiete der Zusammen-
stoss der mittelalterlichen Korporation mit dem neueren
Territorial- und Souveränitätsbegriff, zugleich aber auch
die Zentralisierung und Monopolisierung der Vermittelung
für die Handels- und Familiennachrichten und dadurch die
Grundlage des neuzeitlichen Postwesens gegeben.
Das Schicksal der Korporation war hier wie auf dem
gewerblichen Gebiete zum voraus besiegelt, weil das Verkehrs-
bedürfnis, über die Kreise der Korporation hinaus, allge-
meiner und national, bezw. universal geworden war. Das Re-
gal wurde erst durch die Macht der Universalität dieser
ersten Transversal-Route, gegen welche die zersplit-
terten Posten einzelner Korporationen nicht auf-
kommen konnten, nicht etwa durch die kaiserliche Macht-
fülle, die mehr und mehr verblasste, und zwar allmählich
begründet. Mit dem weiten Betriebsrayon gewann die
Reichspost einen grossen Zug; die mit dem Fern- und Transit-
verkehr notwendig gewordene Behandlungsweise wirkte auf
den binnenländischen Betrieb zurück. Gerade auf den letz-
teren Grossverkehr wirkte aber auch die Konkurrenz der
schon vorhandenen Postboten der Handels-Emporien anspor-
nend ein. Das scheint auch der kaiserliche Hof gefühlt und
vorausgeahnt zu haben.
»Es sei,« heisst es u. a. in dem Patent von 1596 »dem
Kaiserl. Regiment und nicht weniger denen gemeinen Com-
merciis daran gelegen, dass ehe berührtes Postwesen wie-
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Huber, Franz C.: Die Geschichtliche Entwickelung des modernen Verkehrs. Tübingen, 1893, S. 93. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/huber_verkehr_1893/109>, abgerufen am 16.02.2025.
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