Huber, Franz C.: Die Geschichtliche Entwickelung des modernen Verkehrs. Tübingen, 1893.Seitenrouten und die Korrespondenz in Mittel- und Nord- 3) bindet sich die Verwaltung, wie früher gegenüber dem 2) Volkswirtschaftlicher und politischer Hintergrund der kaiserlichen Lehensver- leihung. Die Rechtsfrage des Taxis'schen Lehens ist antiquiert; Auch das Monopol kam nicht über Nacht. Schon Seitenrouten und die Korrespondenz in Mittel- und Nord- 3) bindet sich die Verwaltung, wie früher gegenüber dem 2) Volkswirtschaftlicher und politischer Hintergrund der kaiserlichen Lehensver- leihung. Die Rechtsfrage des Taxis’schen Lehens ist antiquiert; Auch das Monopol kam nicht über Nacht. Schon <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0108" n="92"/> Seitenrouten und die Korrespondenz in Mittel- und Nord-<lb/> deutschland in ihr Monopol einzubeziehen; die jeweilige Ex-<lb/> pedition an den Unterwegsstationen strebt an, zur Zen-<lb/> tralanstalt ihres Amtssitzes für die gesammte ankommende<lb/> und abgehende Korrespondenz zu werden;</p><lb/> <p>3) bindet sich die Verwaltung, wie früher gegenüber dem<lb/> einen Paciscenten, der Hofkanzlei, so gegenüber dem Publikum<lb/> durch einen festen, von vornherein bekannt gegebenen Kurs<lb/> der Ankunfts- und Abgangszeiten und eine feste Posttaxe.</p> </div><lb/> <div n="2"> <head>2) <hi rendition="#g">Volkswirtschaftlicher und politischer<lb/> Hintergrund der kaiserlichen Lehensver-<lb/> leihung</hi>.</head><lb/> <p>Die Rechtsfrage des Taxis’schen Lehens ist antiquiert;<lb/> von kulturgeschichtlichem Interesse dagegen ist die Unter-<lb/> suchung, wie es kam, dass der morschen Macht des Kaisers<lb/> dieser Gewaltakt — fast das einzige Werk von bleibender<lb/> Dauer — gelang.</p><lb/> <p>Auch das Monopol kam nicht über Nacht. Schon<lb/> lange vorher war demselben dadurch der Boden geebnet<lb/> worden, dass das Gewerbe der Boten in ein Stadt-Monopol<lb/> umgewandelt worden war. Mit dem Beginn des 15. Jahr-<lb/> hunderts nämlich fangen die Handelsstädte — die ja mei-<lb/> stens zugleich eine Art Souveränität besassen — aus poli-<lb/> tischen und finanziellen Gründen an, den Privatbotendienst<lb/> zu <hi rendition="#g">kommunalisieren</hi>. Von selbst ergab sich diese<lb/> Verstadtlichung in den Reichsstädten, wo die Handelskor-<lb/> poration oder Kaufmannsgilde mit dem Magistrat zusam-<lb/> menfiel. Die Notwendigkeit einer Garantie für zuverlässige<lb/> Bestellung, auch die zunehmende Wohlhabenheit der Boten<lb/> (mancher verarmte zwar auch dabei: so fiel 1620 der Nürn-<lb/> berger Reichspostbote nach Brüssel—Antwerpen »mit Weib<lb/> und Kindern dem Almosen anheim«) veranlasste die Kauf-<lb/> herrn der Handelsstädte, die Leitung der Mess- und Boten-<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [92/0108]
Seitenrouten und die Korrespondenz in Mittel- und Nord-
deutschland in ihr Monopol einzubeziehen; die jeweilige Ex-
pedition an den Unterwegsstationen strebt an, zur Zen-
tralanstalt ihres Amtssitzes für die gesammte ankommende
und abgehende Korrespondenz zu werden;
3) bindet sich die Verwaltung, wie früher gegenüber dem
einen Paciscenten, der Hofkanzlei, so gegenüber dem Publikum
durch einen festen, von vornherein bekannt gegebenen Kurs
der Ankunfts- und Abgangszeiten und eine feste Posttaxe.
2) Volkswirtschaftlicher und politischer
Hintergrund der kaiserlichen Lehensver-
leihung.
Die Rechtsfrage des Taxis’schen Lehens ist antiquiert;
von kulturgeschichtlichem Interesse dagegen ist die Unter-
suchung, wie es kam, dass der morschen Macht des Kaisers
dieser Gewaltakt — fast das einzige Werk von bleibender
Dauer — gelang.
Auch das Monopol kam nicht über Nacht. Schon
lange vorher war demselben dadurch der Boden geebnet
worden, dass das Gewerbe der Boten in ein Stadt-Monopol
umgewandelt worden war. Mit dem Beginn des 15. Jahr-
hunderts nämlich fangen die Handelsstädte — die ja mei-
stens zugleich eine Art Souveränität besassen — aus poli-
tischen und finanziellen Gründen an, den Privatbotendienst
zu kommunalisieren. Von selbst ergab sich diese
Verstadtlichung in den Reichsstädten, wo die Handelskor-
poration oder Kaufmannsgilde mit dem Magistrat zusam-
menfiel. Die Notwendigkeit einer Garantie für zuverlässige
Bestellung, auch die zunehmende Wohlhabenheit der Boten
(mancher verarmte zwar auch dabei: so fiel 1620 der Nürn-
berger Reichspostbote nach Brüssel—Antwerpen »mit Weib
und Kindern dem Almosen anheim«) veranlasste die Kauf-
herrn der Handelsstädte, die Leitung der Mess- und Boten-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |