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Huber, Franz C.: Die Geschichtliche Entwickelung des modernen Verkehrs. Tübingen, 1893.

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Seitenrouten und die Korrespondenz in Mittel- und Nord-
deutschland in ihr Monopol einzubeziehen; die jeweilige Ex-
pedition an den Unterwegsstationen strebt an, zur Zen-
tralanstalt ihres Amtssitzes für die gesammte ankommende
und abgehende Korrespondenz zu werden;

3) bindet sich die Verwaltung, wie früher gegenüber dem
einen Paciscenten, der Hofkanzlei, so gegenüber dem Publikum
durch einen festen, von vornherein bekannt gegebenen Kurs
der Ankunfts- und Abgangszeiten und eine feste Posttaxe.

2) Volkswirtschaftlicher und politischer
Hintergrund der kaiserlichen Lehensver-
leihung
.

Die Rechtsfrage des Taxis'schen Lehens ist antiquiert;
von kulturgeschichtlichem Interesse dagegen ist die Unter-
suchung, wie es kam, dass der morschen Macht des Kaisers
dieser Gewaltakt -- fast das einzige Werk von bleibender
Dauer -- gelang.

Auch das Monopol kam nicht über Nacht. Schon
lange vorher war demselben dadurch der Boden geebnet
worden, dass das Gewerbe der Boten in ein Stadt-Monopol
umgewandelt worden war. Mit dem Beginn des 15. Jahr-
hunderts nämlich fangen die Handelsstädte -- die ja mei-
stens zugleich eine Art Souveränität besassen -- aus poli-
tischen und finanziellen Gründen an, den Privatbotendienst
zu kommunalisieren. Von selbst ergab sich diese
Verstadtlichung in den Reichsstädten, wo die Handelskor-
poration oder Kaufmannsgilde mit dem Magistrat zusam-
menfiel. Die Notwendigkeit einer Garantie für zuverlässige
Bestellung, auch die zunehmende Wohlhabenheit der Boten
(mancher verarmte zwar auch dabei: so fiel 1620 der Nürn-
berger Reichspostbote nach Brüssel--Antwerpen "mit Weib
und Kindern dem Almosen anheim") veranlasste die Kauf-
herrn der Handelsstädte, die Leitung der Mess- und Boten-

Seitenrouten und die Korrespondenz in Mittel- und Nord-
deutschland in ihr Monopol einzubeziehen; die jeweilige Ex-
pedition an den Unterwegsstationen strebt an, zur Zen-
tralanstalt ihres Amtssitzes für die gesammte ankommende
und abgehende Korrespondenz zu werden;

3) bindet sich die Verwaltung, wie früher gegenüber dem
einen Paciscenten, der Hofkanzlei, so gegenüber dem Publikum
durch einen festen, von vornherein bekannt gegebenen Kurs
der Ankunfts- und Abgangszeiten und eine feste Posttaxe.

2) Volkswirtschaftlicher und politischer
Hintergrund der kaiserlichen Lehensver-
leihung
.

Die Rechtsfrage des Taxis’schen Lehens ist antiquiert;
von kulturgeschichtlichem Interesse dagegen ist die Unter-
suchung, wie es kam, dass der morschen Macht des Kaisers
dieser Gewaltakt — fast das einzige Werk von bleibender
Dauer — gelang.

Auch das Monopol kam nicht über Nacht. Schon
lange vorher war demselben dadurch der Boden geebnet
worden, dass das Gewerbe der Boten in ein Stadt-Monopol
umgewandelt worden war. Mit dem Beginn des 15. Jahr-
hunderts nämlich fangen die Handelsstädte — die ja mei-
stens zugleich eine Art Souveränität besassen — aus poli-
tischen und finanziellen Gründen an, den Privatbotendienst
zu kommunalisieren. Von selbst ergab sich diese
Verstadtlichung in den Reichsstädten, wo die Handelskor-
poration oder Kaufmannsgilde mit dem Magistrat zusam-
menfiel. Die Notwendigkeit einer Garantie für zuverlässige
Bestellung, auch die zunehmende Wohlhabenheit der Boten
(mancher verarmte zwar auch dabei: so fiel 1620 der Nürn-
berger Reichspostbote nach Brüssel—Antwerpen »mit Weib
und Kindern dem Almosen anheim«) veranlasste die Kauf-
herrn der Handelsstädte, die Leitung der Mess- und Boten-

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[92/0108] Seitenrouten und die Korrespondenz in Mittel- und Nord- deutschland in ihr Monopol einzubeziehen; die jeweilige Ex- pedition an den Unterwegsstationen strebt an, zur Zen- tralanstalt ihres Amtssitzes für die gesammte ankommende und abgehende Korrespondenz zu werden; 3) bindet sich die Verwaltung, wie früher gegenüber dem einen Paciscenten, der Hofkanzlei, so gegenüber dem Publikum durch einen festen, von vornherein bekannt gegebenen Kurs der Ankunfts- und Abgangszeiten und eine feste Posttaxe. 2) Volkswirtschaftlicher und politischer Hintergrund der kaiserlichen Lehensver- leihung. Die Rechtsfrage des Taxis’schen Lehens ist antiquiert; von kulturgeschichtlichem Interesse dagegen ist die Unter- suchung, wie es kam, dass der morschen Macht des Kaisers dieser Gewaltakt — fast das einzige Werk von bleibender Dauer — gelang. Auch das Monopol kam nicht über Nacht. Schon lange vorher war demselben dadurch der Boden geebnet worden, dass das Gewerbe der Boten in ein Stadt-Monopol umgewandelt worden war. Mit dem Beginn des 15. Jahr- hunderts nämlich fangen die Handelsstädte — die ja mei- stens zugleich eine Art Souveränität besassen — aus poli- tischen und finanziellen Gründen an, den Privatbotendienst zu kommunalisieren. Von selbst ergab sich diese Verstadtlichung in den Reichsstädten, wo die Handelskor- poration oder Kaufmannsgilde mit dem Magistrat zusam- menfiel. Die Notwendigkeit einer Garantie für zuverlässige Bestellung, auch die zunehmende Wohlhabenheit der Boten (mancher verarmte zwar auch dabei: so fiel 1620 der Nürn- berger Reichspostbote nach Brüssel—Antwerpen »mit Weib und Kindern dem Almosen anheim«) veranlasste die Kauf- herrn der Handelsstädte, die Leitung der Mess- und Boten-

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Zitationshilfe: Huber, Franz C.: Die Geschichtliche Entwickelung des modernen Verkehrs. Tübingen, 1893, S. 92. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/huber_verkehr_1893/108>, abgerufen am 24.11.2024.