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Huber, Franz C.: Die Geschichtliche Entwickelung des modernen Verkehrs. Tübingen, 1893.

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Landesherrn kraft ihrer Souveränität durch; der Herzog
von Württemherg z. B. organisierte 1581 eine reitende
Ordinariaripost, für welche er gleichzeitig einen Anschluss an
die Ansbachische und 1592 an die Post des Kurfürsten von
Sachsen gewann, auch in Nürnberg, ehe daselbst die Reichs-
lehenpost für die Route Frankfurt--Böhmen auftrat, einen
eigenen Postfaktor aufstellte.

Den Gedanken einer allgemeinen deutschen Reichspost
nun griff 1576 der in Köln angestellte Taxis'sche Post-
meister Henot auf (s. Anl. XI). Er trat aus den Taxis'-
schen Diensten aus und gewann den deutschen Kaiser
für seinen Plan, in Konkurrenz mit der Taxis'schen Tran-
sit-Post eine (Unterwegs-)Post einzurichten 1). Sein Fi-
nanzprojekt baute Henot auf einer räumlichen und sach-
lichen Erweiterung des Betriebs und auf der zu er-
strebenden Monopolisierung dieses Betriebs auf. Es be-
deutete dies nichts weniger als eine gänzliche Moderni-
sierung des Wesens und Zweckes der Post, und zwar in
der Richtung der allgemeinen Zugänglichkeit und
eines bedingten Postzwangs. Von Karl V. war sie, wie
wir oben gesehen, als ein Hofdienst und zur direkten
Vermittlung zwischen Brüssel--Wien eingerichtet worden;
die Mitnahme von Privatkorrespondenzen war zwar von
Anfang an geduldet, aber immer doch nur Nebensache ge-
blieben. Das Hofamt nun wurde ein spekulatives Gewerbe,
das öffentliche Verpflichtungengegen das Publikum übernahm.

1) Besonders reichhaltig ist die Korrespondenz, welche 1585 bis 1588
Kaiser Rudolf mit dem Württembergischen Herzog Ludwig führte; mit dem
letzteren schloss Henot am 27. Febr. 1587 einen Vertrag ab, wonach die
vier Württembergischen Stationen zu gemeinsamen Reichs- und Landpost-
haltereien verbunden werden sollten (s. Stälins Württembergische Gechichte,
IV. Bd. S. 818; über die Ansbacher Route vergl. Langs Geschichte von
Bayreuth S. 70). Bald aber stockten die Zahlungen, trotz des von Henot
im Vertrag vom 30. April 1589 erneuten Versprechens (s. Stängel S. 198,
203, 205).

Landesherrn kraft ihrer Souveränität durch; der Herzog
von Württemherg z. B. organisierte 1581 eine reitende
Ordinariaripost, für welche er gleichzeitig einen Anschluss an
die Ansbachische und 1592 an die Post des Kurfürsten von
Sachsen gewann, auch in Nürnberg, ehe daselbst die Reichs-
lehenpost für die Route Frankfurt—Böhmen auftrat, einen
eigenen Postfaktor aufstellte.

Den Gedanken einer allgemeinen deutschen Reichspost
nun griff 1576 der in Köln angestellte Taxis’sche Post-
meister Henot auf (s. Anl. XI). Er trat aus den Taxis’-
schen Diensten aus und gewann den deutschen Kaiser
für seinen Plan, in Konkurrenz mit der Taxis’schen Tran-
sit-Post eine (Unterwegs-)Post einzurichten 1). Sein Fi-
nanzprojekt baute Henot auf einer räumlichen und sach-
lichen Erweiterung des Betriebs und auf der zu er-
strebenden Monopolisierung dieses Betriebs auf. Es be-
deutete dies nichts weniger als eine gänzliche Moderni-
sierung des Wesens und Zweckes der Post, und zwar in
der Richtung der allgemeinen Zugänglichkeit und
eines bedingten Postzwangs. Von Karl V. war sie, wie
wir oben gesehen, als ein Hofdienst und zur direkten
Vermittlung zwischen Brüssel—Wien eingerichtet worden;
die Mitnahme von Privatkorrespondenzen war zwar von
Anfang an geduldet, aber immer doch nur Nebensache ge-
blieben. Das Hofamt nun wurde ein spekulatives Gewerbe,
das öffentliche Verpflichtungengegen das Publikum übernahm.

1) Besonders reichhaltig ist die Korrespondenz, welche 1585 bis 1588
Kaiser Rudolf mit dem Württembergischen Herzog Ludwig führte; mit dem
letzteren schloss Henot am 27. Febr. 1587 einen Vertrag ab, wonach die
vier Württembergischen Stationen zu gemeinsamen Reichs- und Landpost-
haltereien verbunden werden sollten (s. Stälins Württembergische Gechichte,
IV. Bd. S. 818; über die Ansbacher Route vergl. Langs Geschichte von
Bayreuth S. 70). Bald aber stockten die Zahlungen, trotz des von Henot
im Vertrag vom 30. April 1589 erneuten Versprechens (s. Stängel S. 198,
203, 205).
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[89/0105] Landesherrn kraft ihrer Souveränität durch; der Herzog von Württemherg z. B. organisierte 1581 eine reitende Ordinariaripost, für welche er gleichzeitig einen Anschluss an die Ansbachische und 1592 an die Post des Kurfürsten von Sachsen gewann, auch in Nürnberg, ehe daselbst die Reichs- lehenpost für die Route Frankfurt—Böhmen auftrat, einen eigenen Postfaktor aufstellte. Den Gedanken einer allgemeinen deutschen Reichspost nun griff 1576 der in Köln angestellte Taxis’sche Post- meister Henot auf (s. Anl. XI). Er trat aus den Taxis’- schen Diensten aus und gewann den deutschen Kaiser für seinen Plan, in Konkurrenz mit der Taxis’schen Tran- sit-Post eine (Unterwegs-)Post einzurichten 1). Sein Fi- nanzprojekt baute Henot auf einer räumlichen und sach- lichen Erweiterung des Betriebs und auf der zu er- strebenden Monopolisierung dieses Betriebs auf. Es be- deutete dies nichts weniger als eine gänzliche Moderni- sierung des Wesens und Zweckes der Post, und zwar in der Richtung der allgemeinen Zugänglichkeit und eines bedingten Postzwangs. Von Karl V. war sie, wie wir oben gesehen, als ein Hofdienst und zur direkten Vermittlung zwischen Brüssel—Wien eingerichtet worden; die Mitnahme von Privatkorrespondenzen war zwar von Anfang an geduldet, aber immer doch nur Nebensache ge- blieben. Das Hofamt nun wurde ein spekulatives Gewerbe, das öffentliche Verpflichtungengegen das Publikum übernahm. 1) Besonders reichhaltig ist die Korrespondenz, welche 1585 bis 1588 Kaiser Rudolf mit dem Württembergischen Herzog Ludwig führte; mit dem letzteren schloss Henot am 27. Febr. 1587 einen Vertrag ab, wonach die vier Württembergischen Stationen zu gemeinsamen Reichs- und Landpost- haltereien verbunden werden sollten (s. Stälins Württembergische Gechichte, IV. Bd. S. 818; über die Ansbacher Route vergl. Langs Geschichte von Bayreuth S. 70). Bald aber stockten die Zahlungen, trotz des von Henot im Vertrag vom 30. April 1589 erneuten Versprechens (s. Stängel S. 198, 203, 205).

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Zitationshilfe: Huber, Franz C.: Die Geschichtliche Entwickelung des modernen Verkehrs. Tübingen, 1893, S. 89. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/huber_verkehr_1893/105>, abgerufen am 22.11.2024.