Huber, Victor Aimé: Sieben Briefe über englisches Revival und deutsche Erweckung. Frankfurt (Main), 1862.sie selbst preisgegeben. Jm Uebrigen ist dem, was schon oben Sechster Brief. Jndem ich mich anschicke, geehrtester Freund, auf die Frage ſie ſelbſt preisgegeben. Jm Uebrigen iſt dem, was ſchon oben Sechſter Brief. Jndem ich mich anſchicke, geehrteſter Freund, auf die Frage <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0061" n="55"/> ſie ſelbſt preisgegeben. Jm Uebrigen iſt dem, was ſchon oben<lb/> darüber bemerkt worden, nur noch die Frage hinzuzufügen: ſollte<lb/> nicht ein Haupthinderniß des Verſtändniſſes oder eines wenigſtens<lb/> leidlichen <hi rendition="#aq">modus vivendi</hi> in manchen Punkten darin liegen, daß<lb/> man zunächſt auf kirchlicher Seite zu wenig zwiſchen kirchlichen<lb/><hi rendition="#g">Ordnungen</hi> und kirchlicher Praxis oder gar <hi rendition="#g">Routine</hi> unterſcheidet,<lb/> die denn nur zu oft in Mißbrauch und Unordnung verläuft; aber<lb/> auch die Gegner der Kirche überſehen oft genug dieſen Unterſchied,<lb/> was ihnen freilich weit weniger zu verdenken iſt. Dieſe Bemer-<lb/> kungen beziehen ſich hier zunächſt auf die engliſche Landeskirche, als<lb/> die einzige reformatoriſche Kirche, welche im Falle war, ſich wenig-<lb/> ſtens in ihrer äußerſten kirchlichen Spitze bisher in wirklichen Kampf<lb/> gegen das Revival einzulaßen und inſofern eine ähnliche Stellung<lb/> dazu einnimmt, wie ohne Zweifel die lutheriſche Kirche, wenigſtens<lb/> in ihrer äußerſten <hi rendition="#g">Rechten,</hi> dagegen einzunehmen <hi rendition="#g">verſucht</hi> ſein<lb/> mag. Die wirkliche Nutzanwendung aber auf unſere <hi rendition="#g">deutſchen</hi><lb/> Reformationskirchen behalte ich mir für den nächſten Brief vor,<lb/> wenn Sie mir auch auf dies heikelſte Gebiet folgen mögen, wo<lb/> denn auch die Erledigung der Frage nach der Berechtigung nationaler<lb/> Jdioſynkraſieen dem Revival gegenüber ſich um ſo eher anſchließen<lb/> kann, da zumal die lutheriſche Kirche ſo weſentlich einen national<lb/> deutſchen Typus trägt. Bis dahin u. ſ. w.</p> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <div n="1"> <head> <hi rendition="#b">Sechſter Brief.</hi> </head><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <p>Jndem ich mich anſchicke, geehrteſter Freund, auf die Frage<lb/> einzugehen: ob und wieweit das Revival wirklich im Gegenſatz,<lb/> wohl gar in unbedingtem Gegenſatz zu unſeren kirchlichen Bekennt-<lb/> niſſen und Ordnungen ſteht — oder ob und wieweit wir daraus<lb/> Beiſpiele, Lehren, Waffen, Werkzeuge, Kräfte, Mittel für ein wirk-<lb/> ſames Heilverfahren gegen unſere kirchlichen Nothſtände entnehmen<lb/> können und dürfen, finde ich mich ſogleich der leidigen Vorfrage<lb/> gegenüber: was gilt denn eigentlich bei uns formal und faktiſch als<lb/> kirchliche Ordnung — für die Lutheriſchen, Calviniſchen oder Unio-<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [55/0061]
ſie ſelbſt preisgegeben. Jm Uebrigen iſt dem, was ſchon oben
darüber bemerkt worden, nur noch die Frage hinzuzufügen: ſollte
nicht ein Haupthinderniß des Verſtändniſſes oder eines wenigſtens
leidlichen modus vivendi in manchen Punkten darin liegen, daß
man zunächſt auf kirchlicher Seite zu wenig zwiſchen kirchlichen
Ordnungen und kirchlicher Praxis oder gar Routine unterſcheidet,
die denn nur zu oft in Mißbrauch und Unordnung verläuft; aber
auch die Gegner der Kirche überſehen oft genug dieſen Unterſchied,
was ihnen freilich weit weniger zu verdenken iſt. Dieſe Bemer-
kungen beziehen ſich hier zunächſt auf die engliſche Landeskirche, als
die einzige reformatoriſche Kirche, welche im Falle war, ſich wenig-
ſtens in ihrer äußerſten kirchlichen Spitze bisher in wirklichen Kampf
gegen das Revival einzulaßen und inſofern eine ähnliche Stellung
dazu einnimmt, wie ohne Zweifel die lutheriſche Kirche, wenigſtens
in ihrer äußerſten Rechten, dagegen einzunehmen verſucht ſein
mag. Die wirkliche Nutzanwendung aber auf unſere deutſchen
Reformationskirchen behalte ich mir für den nächſten Brief vor,
wenn Sie mir auch auf dies heikelſte Gebiet folgen mögen, wo
denn auch die Erledigung der Frage nach der Berechtigung nationaler
Jdioſynkraſieen dem Revival gegenüber ſich um ſo eher anſchließen
kann, da zumal die lutheriſche Kirche ſo weſentlich einen national
deutſchen Typus trägt. Bis dahin u. ſ. w.
Sechſter Brief.
Jndem ich mich anſchicke, geehrteſter Freund, auf die Frage
einzugehen: ob und wieweit das Revival wirklich im Gegenſatz,
wohl gar in unbedingtem Gegenſatz zu unſeren kirchlichen Bekennt-
niſſen und Ordnungen ſteht — oder ob und wieweit wir daraus
Beiſpiele, Lehren, Waffen, Werkzeuge, Kräfte, Mittel für ein wirk-
ſames Heilverfahren gegen unſere kirchlichen Nothſtände entnehmen
können und dürfen, finde ich mich ſogleich der leidigen Vorfrage
gegenüber: was gilt denn eigentlich bei uns formal und faktiſch als
kirchliche Ordnung — für die Lutheriſchen, Calviniſchen oder Unio-
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