Huber, Victor Aimé: Sieben Briefe über englisches Revival und deutsche Erweckung. Frankfurt (Main), 1862.falls aber ist davon bei den Revivals nur in den seltensten Aus- Doch ich sehe, daß mich die Begründung meines Standpunktes falls aber iſt davon bei den Revivals nur in den ſeltenſten Aus- Doch ich ſehe, daß mich die Begründung meines Standpunktes <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0051" n="45"/> falls aber iſt davon bei den Revivals nur in den ſeltenſten Aus-<lb/> nahmen die Rede. Bei der vollkommenſten Uebereinſtimmung mit<lb/> den Lehren der lutheriſchen Kirche, namentlich hinſichtlich der Sa-<lb/> kramente, muß man doch darauf beſtehen, daß eine ächt ſchriftgemäße<lb/> Erweckung auch ohne Sakrament, ohne Taufe möglich und berechtigt<lb/> iſt — um ſo mehr, da ſie unter den hier irgend in Betracht kommen-<lb/> den Verhältniſſen ganz von ſelbſt ihre Beſtätigung im nachträglichen<lb/> Sakrament erhält — in dem Sinne und mit der Kraft, die dann<lb/><hi rendition="#g">der</hi> Kirche gegeben ſein mag, deren Diener die Erweckung bewirkte.<lb/> Ueber dieſe verſchiedenen Kirchen ſelbſt und ihre Berechtigung zu<lb/><hi rendition="#g">exiſtiren,</hi> haben wir aber hier nicht zu richten. Jm Revival aber<lb/> ſteht die Alternative ganz einfach ſo: ſie hat es entweder mit Ge-<lb/> tauften und ſonſt durch Sakrament einer beſtimmten Kirche Ange-<lb/> hörigen, aber ihr Entfremdeten zu thun, oder mit Ungetauften und<lb/> alſo <hi rendition="#g">keiner</hi> Kirche Angehörigen. Ueber die erſte und als Regel<lb/> anzuſehende Alternative will ich nur fragen: ſollen dieſe verloren<lb/><hi rendition="#g">bleiben,</hi> wenn oder weil ſie von <hi rendition="#g">ihren</hi> eigentlichen Hirten ver-<lb/> ſäumt, von andern aufgefunden worden oder andern zulaufen? Oder<lb/> kann Jemand im Ernſt glauben, unter den gegebenen Verhältniſſen<lb/> könne auch nur in einem Fall von Hunderten davon die Rede<lb/> ſein, die heranſtrömende Menge zu ſortiren und Jeden einem Geiſt-<lb/> lichen ſeiner Kirche oder gar <hi rendition="#g">ſeinem</hi> Parochus zuzuweiſen. Und<lb/> wenn er zu dieſem kein Vertrauen hat, weil er ihn gar nicht kennt<lb/> u. ſ. w., oder wenn der nichts von ihm wißen mag, darf man ſich dann<lb/> mit einem: „da ſiehe <hi rendition="#g">du</hi> zu!‟ aus der Sache ziehen? Der andere<lb/> Fall aber iſt noch einfacher für Jeden, der nicht mit jenem Ber-<lb/> liner Referat die Erweckung ohne <hi rendition="#g">vorhergegangene</hi> Taufe für<lb/> unevangeliſch und unmöglich hält, wogegen denn doch hoffentlich<lb/> mehr denn eine lutheriſche Autorität zu finden ſein dürfte!</p><lb/> <p>Doch ich ſehe, daß mich die Begründung meines Standpunktes<lb/> ſchon zu der Beurtheilung der von Andern erhobenen Anklagen<lb/> gegen das Revival geführt hat, die ich mir, wenn Sie einverſtanden<lb/> ſind, dem nächſten Briefe vorbehalten wollte. Womit u. ſ. w.</p> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </body> </text> </TEI> [45/0051]
falls aber iſt davon bei den Revivals nur in den ſeltenſten Aus-
nahmen die Rede. Bei der vollkommenſten Uebereinſtimmung mit
den Lehren der lutheriſchen Kirche, namentlich hinſichtlich der Sa-
kramente, muß man doch darauf beſtehen, daß eine ächt ſchriftgemäße
Erweckung auch ohne Sakrament, ohne Taufe möglich und berechtigt
iſt — um ſo mehr, da ſie unter den hier irgend in Betracht kommen-
den Verhältniſſen ganz von ſelbſt ihre Beſtätigung im nachträglichen
Sakrament erhält — in dem Sinne und mit der Kraft, die dann
der Kirche gegeben ſein mag, deren Diener die Erweckung bewirkte.
Ueber dieſe verſchiedenen Kirchen ſelbſt und ihre Berechtigung zu
exiſtiren, haben wir aber hier nicht zu richten. Jm Revival aber
ſteht die Alternative ganz einfach ſo: ſie hat es entweder mit Ge-
tauften und ſonſt durch Sakrament einer beſtimmten Kirche Ange-
hörigen, aber ihr Entfremdeten zu thun, oder mit Ungetauften und
alſo keiner Kirche Angehörigen. Ueber die erſte und als Regel
anzuſehende Alternative will ich nur fragen: ſollen dieſe verloren
bleiben, wenn oder weil ſie von ihren eigentlichen Hirten ver-
ſäumt, von andern aufgefunden worden oder andern zulaufen? Oder
kann Jemand im Ernſt glauben, unter den gegebenen Verhältniſſen
könne auch nur in einem Fall von Hunderten davon die Rede
ſein, die heranſtrömende Menge zu ſortiren und Jeden einem Geiſt-
lichen ſeiner Kirche oder gar ſeinem Parochus zuzuweiſen. Und
wenn er zu dieſem kein Vertrauen hat, weil er ihn gar nicht kennt
u. ſ. w., oder wenn der nichts von ihm wißen mag, darf man ſich dann
mit einem: „da ſiehe du zu!‟ aus der Sache ziehen? Der andere
Fall aber iſt noch einfacher für Jeden, der nicht mit jenem Ber-
liner Referat die Erweckung ohne vorhergegangene Taufe für
unevangeliſch und unmöglich hält, wogegen denn doch hoffentlich
mehr denn eine lutheriſche Autorität zu finden ſein dürfte!
Doch ich ſehe, daß mich die Begründung meines Standpunktes
ſchon zu der Beurtheilung der von Andern erhobenen Anklagen
gegen das Revival geführt hat, die ich mir, wenn Sie einverſtanden
ſind, dem nächſten Briefe vorbehalten wollte. Womit u. ſ. w.
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