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Holwein, Elias: Beschreibung der Verordnung/ Wie es mit Weilandt des [...] Heinrich Julij [...] Christmilder Gedechtniß/ Fürstlichen Begrebniß [...] gehalten worden. Wolfenbüttel, 1613.

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ERstlich sol man auff bemelten Tag / Morgens vmb sechs Vhr / das leuten zugleich in der Schloß vnnd Heinrichstadt Kirchen / auch mit den newen auffgehangten Glocken anfangen / vnd nicht ehe / biß der Hoffprediger Basilius Satler / der heiligen Schrifft Doctor / in der Heinrichstedter Kirchen / dahin die Leiche gebracht werden sol / zum predigen auffgestiegen / auffgehöret / vnd nach gehaltener Leichpredigt vnd Gebet widerumb biß die Fürsten vnd Herrn / vnd andere Personen ins Schloß kommen / gleutet werden / etc.

Ordnung an was Orten die Fürstliche vnd Gräffliche Personen / auch Chur vnd Fürstliche Gesandten / Praelaten / vom Adel / Rähte / Professorn vnd andere gemeine Diener zusammen kommen vnd auffwarten sollen. etc.

WAnn das leuten / wie gesetzt / angefangen / sollen die Fürstin / Gräfin / Frewlein vnd Adeliche Frawen in der Fürstl. Witwen Gemach / vnd auff dem Gange vor dem Frawenzimmer auffm Schloß zusammen kommen / Die Chur vnd Fürstl. Gesandten aber sollen jre Versamlung auff der Bergkstuben auffm Schlosse haben / etc.

Die Grafen vnd Herrn / so die Fürstl. Leiche tragen helffen / sollen im Schloßplatz für der Kirchen auffwarten / er.

Die zwölff vom Adel / so neben den Grafen vnd Herrn die Fürl. Leiche wechsels weiß tragen helffen / auch die andere zwölff vom Adel / so schwartze brennende Fackeln neben der Leiche her tragen / sollen in der Schloß Capel zusammen kommen / er.

ERstlich sol man auff bemelten Tag / Morgens vmb sechs Vhr / das leuten zugleich in der Schloß vnnd Heinrichstadt Kirchen / auch mit den newen auffgehangten Glocken anfangen / vnd nicht ehe / biß der Hoffprediger Basilius Satler / der heiligen Schrifft Doctor / in der Heinrichstedter Kirchen / dahin die Leiche gebracht werden sol / zum predigen auffgestiegen / auffgehöret / vnd nach gehaltener Leichpredigt vnd Gebet widerumb biß die Fürsten vnd Herrn / vnd andere Personen ins Schloß kommen / gleutet werden / etc.

Ordnung an was Orten die Fürstliche vnd Gräffliche Personen / auch Chur vnd Fürstliche Gesandten / Praelaten / vom Adel / Rähte / Professorn vnd andere gemeine Diener zusammen kommen vnd auffwarten sollen. etc.

WAnn das leuten / wie gesetzt / angefangen / sollen die Fürstin / Gräfin / Frewlein vnd Adeliche Frawen in der Fürstl. Witwen Gemach / vnd auff dem Gange vor dem Frawenzimmer auffm Schloß zusammen kommen / Die Chur vnd Fürstl. Gesandten aber sollen jre Versamlung auff der Bergkstuben auffm Schlosse haben / etc.

Die Grafen vnd Herrn / so die Fürstl. Leiche tragen helffen / sollen im Schloßplatz für der Kirchen auffwarten / er.

Die zwölff vom Adel / so neben den Grafen vnd Herrn die Fürl. Leiche wechsels weiß tragen helffen / auch die andere zwölff vom Adel / so schwartze brennende Fackeln neben der Leiche her tragen / sollen in der Schloß Capel zusammen kommen / er.

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[0003] ERstlich sol man auff bemelten Tag / Morgens vmb sechs Vhr / das leuten zugleich in der Schloß vnnd Heinrichstadt Kirchen / auch mit den newen auffgehangten Glocken anfangen / vnd nicht ehe / biß der Hoffprediger Basilius Satler / der heiligen Schrifft Doctor / in der Heinrichstedter Kirchen / dahin die Leiche gebracht werden sol / zum predigen auffgestiegen / auffgehöret / vnd nach gehaltener Leichpredigt vnd Gebet widerumb biß die Fürsten vnd Herrn / vnd andere Personen ins Schloß kommen / gleutet werden / etc. Ordnung an was Orten die Fürstliche vnd Gräffliche Personen / auch Chur vnd Fürstliche Gesandten / Praelaten / vom Adel / Rähte / Professorn vnd andere gemeine Diener zusammen kommen vnd auffwarten sollen. etc. WAnn das leuten / wie gesetzt / angefangen / sollen die Fürstin / Gräfin / Frewlein vnd Adeliche Frawen in der Fürstl. Witwen Gemach / vnd auff dem Gange vor dem Frawenzimmer auffm Schloß zusammen kommen / Die Chur vnd Fürstl. Gesandten aber sollen jre Versamlung auff der Bergkstuben auffm Schlosse haben / etc. Die Grafen vnd Herrn / so die Fürstl. Leiche tragen helffen / sollen im Schloßplatz für der Kirchen auffwarten / er. Die zwölff vom Adel / so neben den Grafen vnd Herrn die Fürl. Leiche wechsels weiß tragen helffen / auch die andere zwölff vom Adel / so schwartze brennende Fackeln neben der Leiche her tragen / sollen in der Schloß Capel zusammen kommen / er.

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Zitationshilfe: Holwein, Elias: Beschreibung der Verordnung/ Wie es mit Weilandt des [...] Heinrich Julij [...] Christmilder Gedechtniß/ Fürstlichen Begrebniß [...] gehalten worden. Wolfenbüttel, 1613, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/holwein_beschreibung_1613/3>, abgerufen am 21.11.2024.