Hofmann, Daniel: Zehen Starcke anzeigungen vnd Erweisungen. Halle, 1597.zu Anhalt wissentlich nicht willigen. Derwegen J. F. G. vnterthenig demütig solchs zu erinnern / vnd vmb abschaffung zu bitten sein. Zum Neundten ist ein vbrig grobIX. Bernburgische verspottung des Segens oder consecration. Sacramentirisch stück vorhanden / dafür einem / der Gott fürchtet / die haar zn berge steigen. Nemlich / das zu Berneburgk die wort der Einsetzung des H. Nachtmals vber einen ledigen Kelch gesprochen sein sollen / der Zerbster Dichter auch solchs nicht leugnet: sondern also vertheidiget / Die Schrifft wisse von keiner Segenung des Weins / pag. 94. Vnd abermals / pag. 95. setzet / weis demnach die H. Schrifft von keiner segenung des Brots vnd Weins / als der sichtbarn Elementen. Hie ist nun der Zerbster Tichter in einer so abscheulichen that begriffen / das er vnter allen Sacramentirern seines gleichen nicht findet / Denn ob wol Caluinus den Grund hat legen wollen / vnd in warheit die meinung der Sacramentirer da hinaus leuffet / das Brot vnd Wein nicht sein gesegnete Element im H. Abendmal / wie auch Pezel fürgibt / so hat doch noch keiner die wort der einsetzung vber einen ledigen Kelch sprechen dürffen / das also diese abschewliche that am ersten zu Bernburgk geschehen / vnd noch öffentlich in Druck durch den Zerbster Tichter gerühmet vnd verthediget wird. Solchen schewsal werden die Fürsten zu Anhalt in jhrem Lande nicht schweigen noch dulden / Darumb darwider zu reden / zu schreiben / zu flehen vnd zu beten / das Ihre Fürstl. Gnad mit abschaffung der Sünde / den Fluch vom Lande wende. zu Anhalt wissentlich nicht willigen. Derwegen J. F. G. vnterthenig demütig solchs zu erinnern / vnd vmb abschaffung zu bitten sein. Zum Neundten ist ein vbrig grobIX. Bernburgische verspottung des Segens oder consecration. Sacramentirisch stück vorhanden / dafür einem / der Gott fürchtet / die haar zn berge steigen. Nemlich / das zu Berneburgk die wort der Einsetzung des H. Nachtmals vber einen ledigen Kelch gesprochen sein sollen / der Zerbster Dichter auch solchs nicht leugnet: sondern also vertheidiget / Die Schrifft wisse von keiner Segenung des Weins / pag. 94. Vnd abermals / pag. 95. setzet / weis demnach die H. Schrifft von keiner segenung des Brots vnd Weins / als der sichtbarn Elementen. Hie ist nun der Zerbster Tichter in einer so abscheulichen that begriffen / das er vnter allen Sacramentirern seines gleichen nicht findet / Denn ob wol Caluinus den Grund hat legen wollen / vnd in warheit die meinũg der Sacramentirer da hinaus leuffet / das Brot vnd Wein nicht sein gesegnete Element im H. Abendmal / wie auch Pezel fürgibt / so hat doch noch keiner die wort der einsetzung vber einen ledigen Kelch sprechen dürffen / das also diese abschewliche that am ersten zu Bernburgk geschehen / vnd noch öffentlich in Druck durch den Zerbster Tichter gerühmet vnd verthediget wird. Solchen schewsal werden die Fürsten zu Anhalt in jhrem Lande nicht schweigen noch dulden / Darumb darwider zu reden / zu schreiben / zu flehen vnd zu beten / das Ihre Fürstl. Gnad mit abschaffung der Sünde / den Fluch vom Lande wende. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0023" n="15"/> zu Anhalt wissentlich nicht willigen. Derwegen J. F. G. vnterthenig demütig solchs zu erinnern / vnd vmb abschaffung zu bitten sein.</p> <p>Zum Neundten ist ein vbrig grob<note place="right">IX. Bernburgische verspottung des Segens oder consecration.</note> Sacramentirisch stück vorhanden / dafür einem / der Gott fürchtet / die haar zn berge steigen. Nemlich / das zu Berneburgk die wort der Einsetzung des H. Nachtmals vber einen ledigen Kelch gesprochen sein sollen / der Zerbster Dichter auch solchs nicht leugnet: sondern also vertheidiget / Die Schrifft wisse von keiner Segenung des Weins / pag. 94. Vnd abermals / pag. 95. setzet / weis demnach die H. Schrifft von keiner segenung des Brots vnd Weins / als der sichtbarn Elementen.</p> <p>Hie ist nun der Zerbster Tichter in einer so abscheulichen that begriffen / das er vnter allen Sacramentirern seines gleichen nicht findet / Denn ob wol Caluinus den Grund hat legen wollen / vnd in warheit die meinũg der Sacramentirer da hinaus leuffet / das Brot vnd Wein nicht sein gesegnete Element im H. Abendmal / wie auch Pezel fürgibt / so hat doch noch keiner die wort der einsetzung vber einen ledigen Kelch sprechen dürffen / das also diese abschewliche that am ersten zu Bernburgk geschehen / vnd noch öffentlich in Druck durch den Zerbster Tichter gerühmet vnd verthediget wird. Solchen schewsal werden die Fürsten zu Anhalt in jhrem Lande nicht schweigen noch dulden / Darumb darwider zu reden / zu schreiben / zu flehen vnd zu beten / das Ihre Fürstl. Gnad mit abschaffung der Sünde / den Fluch vom Lande wende. </p> </div> </body> </text> </TEI> [15/0023]
zu Anhalt wissentlich nicht willigen. Derwegen J. F. G. vnterthenig demütig solchs zu erinnern / vnd vmb abschaffung zu bitten sein.
Zum Neundten ist ein vbrig grob Sacramentirisch stück vorhanden / dafür einem / der Gott fürchtet / die haar zn berge steigen. Nemlich / das zu Berneburgk die wort der Einsetzung des H. Nachtmals vber einen ledigen Kelch gesprochen sein sollen / der Zerbster Dichter auch solchs nicht leugnet: sondern also vertheidiget / Die Schrifft wisse von keiner Segenung des Weins / pag. 94. Vnd abermals / pag. 95. setzet / weis demnach die H. Schrifft von keiner segenung des Brots vnd Weins / als der sichtbarn Elementen.
IX. Bernburgische verspottung des Segens oder consecration. Hie ist nun der Zerbster Tichter in einer so abscheulichen that begriffen / das er vnter allen Sacramentirern seines gleichen nicht findet / Denn ob wol Caluinus den Grund hat legen wollen / vnd in warheit die meinũg der Sacramentirer da hinaus leuffet / das Brot vnd Wein nicht sein gesegnete Element im H. Abendmal / wie auch Pezel fürgibt / so hat doch noch keiner die wort der einsetzung vber einen ledigen Kelch sprechen dürffen / das also diese abschewliche that am ersten zu Bernburgk geschehen / vnd noch öffentlich in Druck durch den Zerbster Tichter gerühmet vnd verthediget wird. Solchen schewsal werden die Fürsten zu Anhalt in jhrem Lande nicht schweigen noch dulden / Darumb darwider zu reden / zu schreiben / zu flehen vnd zu beten / das Ihre Fürstl. Gnad mit abschaffung der Sünde / den Fluch vom Lande wende.
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Zitationshilfe: | Hofmann, Daniel: Zehen Starcke anzeigungen vnd Erweisungen. Halle, 1597, S. 15. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hofmann_anzeigungen_1597/23>, abgerufen am 25.07.2024. |