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Hofmann, Daniel: Zehen Starcke anzeigungen vnd Erweisungen. Halle, 1597.

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neben mir) so befindet sich das man D. Luther ja so wenig zu kommen kan / als hette er ein Sacrilegium in seinem Catechismo begangen. Es nennet der Dichter erzehlung der Zehen Gebot eine gestümmelte ordnung / vnd will von der verbotenen concupiscentz nicht zwey Gebot erkennen / da er doch wissen solte / das stelen vnd Ehebrechen zwey Gebot machen / vnnd dennoch des nechsten Haus vnd sein Weib begeren / auch zweyerley sein mügen. Es hat auch Gott darumb theilen wöllen / das man gedechte / wie die verordentliche begierdte / wider meher als ein Gebot Gottes sündigte. Diese köstliche Lehre vngeacht vergleicht der Dichter vnsers Catechismi erzehelung einem betrieger / der zwen halbe Thaler vor zwen gantze ausgeben wolte / zeuget den Apostel Paulum mit den Haaren herzu / der in 3. Cap. zun Röm. gar nichts von der ordnung der Zehen Gebot handelt / am 13. Cap. aber / nach dem er gesetzet / Dich sol nichts gelüsten / spricht er / Vnnd so ein ander Gebot mehr ist / Hie soll man jhn abermal vor der lieben Olrigkeit instendig verklagen / das der Zerbster Dichter seiner vberaus. grewlicher Lesterung wider vnsern Kinder Catechismum keinen grundt habe / als nur muthwillige falscheit / vnd weil die Bilder stürmung vff diese beyde Puncten gestellet ist / nemlich auff einen falschen wahn / den auch Beza vor vnrichtig bekennet hat / vnd den auff falsch zeugnis in schwere vnuerstendtliche schmach wider den H. Catechismum / als sind die Christliche Fürsten schültig der Vnderthanen bitte zu erhören / vnd vor allen dingen solche Sünden aus dem mitte des Landes abzuschaffen / vnd den eine andere richtigere Deliberation von den

neben mir) so befindet sich das man D. Luther ja so wenig zu kommen kan / als hette er ein Sacrilegium in seinem Catechismo begangen. Es nennet der Dichter erzehlung der Zehen Gebot eine gestümmelte ordnung / vnd will von der verbotenẽ concupiscentz nicht zwey Gebot erkennen / da er doch wissen solte / das stelen vnd Ehebrechen zwey Gebot machen / vnnd dennoch des nechsten Haus vnd sein Weib begeren / auch zweyerley sein mügen. Es hat auch Gott darumb theilen wöllen / das man gedechte / wie die verordentliche begierdte / wider meher als ein Gebot Gottes sündigte. Diese köstliche Lehre vngeacht vergleicht der Dichter vnsers Catechismi erzehelung einem betrieger / der zwen halbe Thaler vor zwen gantze ausgeben wolte / zeuget den Apostel Paulum mit den Haaren herzu / der in 3. Cap. zun Röm. gar nichts von der ordnung der Zehen Gebot handelt / am 13. Cap. aber / nach dem er gesetzet / Dich sol nichts gelüsten / spricht er / Vnnd so ein ander Gebot mehr ist / Hie soll man jhn abermal vor der lieben Olrigkeit instendig verklagen / das der Zerbster Dichter seiner vberaus. grewlicher Lesterung wider vnsern Kinder Catechismum keinen grundt habe / als nur muthwillige falscheit / vnd weil die Bilder stürmung vff diese beyde Puncten gestellet ist / nemlich auff einen falschen wahn / den auch Beza vor vnrichtig bekennet hat / vnd den auff falsch zeugnis in schwere vnuerstendtliche schmach wider den H. Catechismum / als sind die Christliche Fürsten schültig der Vnderthanen bitte zu erhören / vnd vor allen dingen solche Sünden aus dem mitte des Landes abzuschaffen / vnd den eine andere richtigere Deliberation von den

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[6/0014] neben mir) so befindet sich das man D. Luther ja so wenig zu kommen kan / als hette er ein Sacrilegium in seinem Catechismo begangen. Es nennet der Dichter erzehlung der Zehen Gebot eine gestümmelte ordnung / vnd will von der verbotenẽ concupiscentz nicht zwey Gebot erkennen / da er doch wissen solte / das stelen vnd Ehebrechen zwey Gebot machen / vnnd dennoch des nechsten Haus vnd sein Weib begeren / auch zweyerley sein mügen. Es hat auch Gott darumb theilen wöllen / das man gedechte / wie die verordentliche begierdte / wider meher als ein Gebot Gottes sündigte. Diese köstliche Lehre vngeacht vergleicht der Dichter vnsers Catechismi erzehelung einem betrieger / der zwen halbe Thaler vor zwen gantze ausgeben wolte / zeuget den Apostel Paulum mit den Haaren herzu / der in 3. Cap. zun Röm. gar nichts von der ordnung der Zehen Gebot handelt / am 13. Cap. aber / nach dem er gesetzet / Dich sol nichts gelüsten / spricht er / Vnnd so ein ander Gebot mehr ist / Hie soll man jhn abermal vor der lieben Olrigkeit instendig verklagen / das der Zerbster Dichter seiner vberaus. grewlicher Lesterung wider vnsern Kinder Catechismum keinen grundt habe / als nur muthwillige falscheit / vnd weil die Bilder stürmung vff diese beyde Puncten gestellet ist / nemlich auff einen falschen wahn / den auch Beza vor vnrichtig bekennet hat / vnd den auff falsch zeugnis in schwere vnuerstendtliche schmach wider den H. Catechismum / als sind die Christliche Fürsten schültig der Vnderthanen bitte zu erhören / vnd vor allen dingen solche Sünden aus dem mitte des Landes abzuschaffen / vnd den eine andere richtigere Deliberation von den

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Zitationshilfe: Hofmann, Daniel: Zehen Starcke anzeigungen vnd Erweisungen. Halle, 1597, S. 6. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hofmann_anzeigungen_1597/14>, abgerufen am 24.11.2024.