Hoch- und Wohlgebohrner Frey-Herr/ Gnädiger Herr etc.
OB ich wohl nicht sagen kan, daß meine poesie, als sie sich vor ohngefehr acht jahren das erste mahl vor der welt sehen lassen, gar unglücklich gewesen; so habe ich doch nach der zeit nicht im sinne gehabt, ferner- weit viel zu tichten, und noch weniger was dergleichen an den tag zu geben. Nachdem aber einige Standes-personen, denen ich zu gehorsamen meiner schuldigkeit zu seyn erachtet, sich meiner anleitung im tichten zu bedienen beliebet, und ich bey solcher Ge- legenheit offt selbst ihnen vorgehen und poetisiren müssen; so bin ich, meinen schluß zu ändern, gleichsam gedrungen, auch end- lich gar beredet worden, meine seitdem verfertige getichte, so wie die vorigen, ans licht zustellen.
Daß
Hoch- und Wohlgebohrner Frey-Herr/ Gnaͤdiger Herr ꝛc.
OB ich wohl nicht ſagen kan, daß meine poeſie, als ſie ſich vor ohngefehr acht jahren das erſte mahl vor der welt ſehen laſſen, gar ungluͤcklich geweſen; ſo habe ich doch nach der zeit nicht im ſinne gehabt, ferner- weit viel zu tichten, und noch weniger was dergleichen an den tag zu geben. Nachdem aber einige Standes-perſonen, denen ich zu gehorſamen meiner ſchuldigkeit zu ſeyn erachtet, ſich meiner anleitung im tichten zu bedienen beliebet, und ich bey ſolcher Ge- legenheit offt ſelbſt ihnen vorgehen und poetiſiren muͤſſen; ſo bin ich, meinen ſchluß zu aͤndern, gleichſam gedrungen, auch end- lich gar beredet worden, meine ſeitdem verfertige getichte, ſo wie die vorigen, ans licht zuſtellen.
Daß
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[0004]
Hoch- und Wohlgebohrner
Frey-Herr/
Gnaͤdiger Herr ꝛc.
OB ich wohl nicht ſagen kan,
daß meine poeſie, als ſie ſich
vor ohngefehr acht jahren
das erſte mahl vor der welt
ſehen laſſen, gar ungluͤcklich
geweſen; ſo habe ich doch
nach der zeit nicht im ſinne gehabt, ferner-
weit viel zu tichten, und noch weniger was
dergleichen an den tag zu geben. Nachdem
aber einige Standes-perſonen, denen ich
zu gehorſamen meiner ſchuldigkeit zu ſeyn
erachtet, ſich meiner anleitung im tichten
zu bedienen beliebet, und ich bey ſolcher Ge-
legenheit offt ſelbſt ihnen vorgehen und
poetiſiren muͤſſen; ſo bin ich, meinen ſchluß
zu aͤndern, gleichſam gedrungen, auch end-
lich gar beredet worden, meine ſeitdem
verfertige getichte, ſo wie die vorigen, ans
licht zuſtellen.
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Hofmannswaldau, Christian Hofmann von: Herrn von Hofmannswaldau und andrer Deutschen auserlesene und bißher ungedruckte Gedichte. Bd. 6. Leipzig, 1709, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hoffmannswaldau_gedichte06_1709/4>, abgerufen am 24.11.2024.
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