Hobrecht, James: Entwickelung der Verkehrs-Verhältnisse in Berlin. Berlin, 1893sodass mit Steinen geringerer Güte noch eine Fläche von Nach Vorstehendem hat sich die Fläche der gepflasterten Als geringste Breite neuanzulegender Strassen gilt seit Demgegenüber hat sich namentlich in den letzten Jahren, sodaſs mit Steinen geringerer Güte noch eine Fläche von Nach Vorstehendem hat sich die Fläche der gepflasterten Als geringste Breite neuanzulegender Straſsen gilt seit Demgegenüber hat sich namentlich in den letzten Jahren, <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0022" n="16"/> sodaſs mit Steinen geringerer Güte noch eine Fläche von<lb/> etwa 2 205 000 qm verblieb, deren Ersatz durch besseres<lb/> Pflaster als die Aufgabe der städtischen Bauverwaltung in den<lb/> nächsten 10—20 Jahren zu betrachten sein dürfte.</p><lb/> <p>Nach Vorstehendem hat sich die Fläche der gepflasterten<lb/> Straſsen seit 1876 um etwa 55 v. H. vermehrt, und die von<lb/> der Stadtgemeinde für Pflasterungen mit besserem Material<lb/> und für die Unterhaltung des gesamten Pflasters aufgewendeten<lb/> Kosten haben in dem Zeitraum vom 1. April 1876 bis 1. April<lb/> 1892 nach einer überschläglichen Ermittlung etwa betragen<lb/> 51 000 000 ℳ oder pro Jahr etwa 3 200 000 ℳ; im Jahre 1850<lb/> zahlte die Stadt 6500 ℳ!!</p><lb/> <p>Als geringste <hi rendition="#g">Breite</hi> neuanzulegender Straſsen gilt seit<lb/> Aufstellung des Bebauungsplanes das Maſs von 19 m. Daneben<lb/> gehören für gröſsere ausgedehnte Straſsenzüge Breiten von<lb/> 22, 26, 30, 33, 38 m und darüber bis 68 m nicht zu den<lb/> Seltenheiten. Bei Vertheilung der Straſsenfläche zwischen<lb/> Bürgersteig und Damm wurde in der Regel mit Ausnahme<lb/> solcher Straſsen, in denen Mittelpromenaden sich herstellen<lb/> lassen, so verfahren, daſs etwa je ein Fünftel der Gesamt-<lb/> breite auf die beiderseitigen Bürgersteige, und der Rest von<lb/> 3 Fünfteln auf den Fahrdamm entfiel. Es entstanden auf<lb/> solche Weise in vielen Straſsen Straſsendämme von 12 und<lb/> 15 m, die für den dort vorhandenen bezw. zu erwartenden<lb/> Verkehr mehr als ausreichend waren, und die Commune<lb/> durch Herstellung und Unterhaltung dieses Pflasters un-<lb/> nöthigerweise belasteten.</p><lb/> <p>Demgegenüber hat sich namentlich in den letzten Jahren,<lb/> in denen sich die unterirdischen Leitungen, die im Straſsen-<lb/> körper Raum beanspruchen, durch Erweiterung der Gas- und<lb/> Wasserleitungen, durch Hinzutreten der Entwässerungscanäle<lb/> und Röhren, durch Rohrpost-, Telegraphen-, Telephon- und<lb/> Lichtkabelleitungen in früher nicht geahnter Weise vermehrt<lb/> haben, das Bedürfniſs herausgestellt, diese Leitungen thunlichst<lb/><hi rendition="#g">unter den Bürgersteigen</hi> unterzubringen, und zu diesem<lb/> Behufe den dazu erforderlichen Raum durch Verbreiterung<lb/> der Bürgersteige, soweit es irgend ohne Schädigung des<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [16/0022]
sodaſs mit Steinen geringerer Güte noch eine Fläche von
etwa 2 205 000 qm verblieb, deren Ersatz durch besseres
Pflaster als die Aufgabe der städtischen Bauverwaltung in den
nächsten 10—20 Jahren zu betrachten sein dürfte.
Nach Vorstehendem hat sich die Fläche der gepflasterten
Straſsen seit 1876 um etwa 55 v. H. vermehrt, und die von
der Stadtgemeinde für Pflasterungen mit besserem Material
und für die Unterhaltung des gesamten Pflasters aufgewendeten
Kosten haben in dem Zeitraum vom 1. April 1876 bis 1. April
1892 nach einer überschläglichen Ermittlung etwa betragen
51 000 000 ℳ oder pro Jahr etwa 3 200 000 ℳ; im Jahre 1850
zahlte die Stadt 6500 ℳ!!
Als geringste Breite neuanzulegender Straſsen gilt seit
Aufstellung des Bebauungsplanes das Maſs von 19 m. Daneben
gehören für gröſsere ausgedehnte Straſsenzüge Breiten von
22, 26, 30, 33, 38 m und darüber bis 68 m nicht zu den
Seltenheiten. Bei Vertheilung der Straſsenfläche zwischen
Bürgersteig und Damm wurde in der Regel mit Ausnahme
solcher Straſsen, in denen Mittelpromenaden sich herstellen
lassen, so verfahren, daſs etwa je ein Fünftel der Gesamt-
breite auf die beiderseitigen Bürgersteige, und der Rest von
3 Fünfteln auf den Fahrdamm entfiel. Es entstanden auf
solche Weise in vielen Straſsen Straſsendämme von 12 und
15 m, die für den dort vorhandenen bezw. zu erwartenden
Verkehr mehr als ausreichend waren, und die Commune
durch Herstellung und Unterhaltung dieses Pflasters un-
nöthigerweise belasteten.
Demgegenüber hat sich namentlich in den letzten Jahren,
in denen sich die unterirdischen Leitungen, die im Straſsen-
körper Raum beanspruchen, durch Erweiterung der Gas- und
Wasserleitungen, durch Hinzutreten der Entwässerungscanäle
und Röhren, durch Rohrpost-, Telegraphen-, Telephon- und
Lichtkabelleitungen in früher nicht geahnter Weise vermehrt
haben, das Bedürfniſs herausgestellt, diese Leitungen thunlichst
unter den Bürgersteigen unterzubringen, und zu diesem
Behufe den dazu erforderlichen Raum durch Verbreiterung
der Bürgersteige, soweit es irgend ohne Schädigung des
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