Hobrecht, James: Entwickelung der Verkehrs-Verhältnisse in Berlin. Berlin, 1893Richtung ist der in den 50er Jahren auf Veranlassung des An Strassendurchlegungen und Verbreiterungen sind [Tabelle] desgl. in den Jahren 1861--76. [Tabelle] Richtung ist der in den 50er Jahren auf Veranlassung des An Straſsendurchlegungen und Verbreiterungen sind [Tabelle] desgl. in den Jahren 1861—76. [Tabelle] <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0012" n="6"/> Richtung ist der in den 50er Jahren auf Veranlassung des<lb/> Herrn Ministers v. d. Heydt aufgestellte Bebauungsplan. Als<lb/> polizeiliche Verordnung hat er im wesentlichen eine negative<lb/> Bedeutung; er <hi rendition="#g">verbietet</hi>, — verbietet eine Bebauung auf<lb/> demjenigen Gebiet, welches zu Straſsen-Anlagen und Straſsen-<lb/> Verbreiterungen gebraucht wird. Aenderungen an ihm werden,<lb/> dem veränderten Bedürfniſs entsprechend, jederzeit mit Aller-<lb/> höchster Genehmigung vorgenommen. Für die Initiative zu<lb/> diesem Werk gebührt der Staatsverwaltung uneingeschränkte<lb/> Anerkennung. —</p><lb/> <p>An <hi rendition="#g">Straſsendurchlegungen</hi> und Verbreiterungen sind<lb/> in den Jahren 1851—60 ausgeführt und haben gekostet:</p><lb/> <table> <row> <cell/> </row> </table> <p> <hi rendition="#c">desgl. in den Jahren 1861—76.</hi> </p><lb/> <table> <row> <cell/> </row> </table><lb/><lb/> </div> </body> </text> </TEI> [6/0012]
Richtung ist der in den 50er Jahren auf Veranlassung des
Herrn Ministers v. d. Heydt aufgestellte Bebauungsplan. Als
polizeiliche Verordnung hat er im wesentlichen eine negative
Bedeutung; er verbietet, — verbietet eine Bebauung auf
demjenigen Gebiet, welches zu Straſsen-Anlagen und Straſsen-
Verbreiterungen gebraucht wird. Aenderungen an ihm werden,
dem veränderten Bedürfniſs entsprechend, jederzeit mit Aller-
höchster Genehmigung vorgenommen. Für die Initiative zu
diesem Werk gebührt der Staatsverwaltung uneingeschränkte
Anerkennung. —
An Straſsendurchlegungen und Verbreiterungen sind
in den Jahren 1851—60 ausgeführt und haben gekostet:
desgl. in den Jahren 1861—76.
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