nischen Macht sich hier seine Freyheit errang, die nun schon seit mehrern Jahrhun- derten unerschüttert steht, gleich dem ehrwürdigen hohen Felsen des Axenberges, der sich hinter der Kapelle über die Wolken erhebt.
Wie interessant und edel sind nicht solche Verschönerungen der Landstraßen! Und wie verabscheuungswürdig ist nicht dagegen ihre noch in so vielen Ländern ge- wöhnliche Verunstaltung durch Galgen und andre Richtplätze! Kann denn die Ge- rechtigkeit nicht die Schelme schrecken, ohne die Empfindung ehrlicher Leute zu em- pören, und, zuweilen mitten in einer paradiesischen Gegend, die Einbildungskraft des Reisenden zu martern und auf seinen ganzen Weg zu verfolgen? Ist es denn so gleichgültig, tausend rechtschaffene Einwohner und Fremde mit dem scheuslichsten, oft unerwarteten Schauspiel zu quälen, blos um Einen Schurken scheu zu machen? Und wird der Zweck erreicht? Macht nicht die Gewohnheit den Eindruck allmälig immer schwächer? Denkt wohl der Verbrecher bey der That an Galgen und Rad, an diese Schreckbilder der Gerechtigkeit, die er fürchten soll? Oder denkt er nicht vielmehr an Geschicklichkeit und Gelegenheit, glücklich zu entwischen? Wird nicht noch immer auf eben den Landstraßen, wo diese Blutgerüste drohen, geplündert und gemordet? Eine wachsame Polizey in den Dörfern sowohl, als in den Städten, wird gewiß mehr wirken, als diese Schreckbilder. Anstatt die Landstraßen und die schönsten Hügel und Aussichten so zu verunstalten, würde ich rathen, die Gerichts- plätze in dunklen scheuslichen Abgründen, in öden waldigten Vertiesungen, von rau- hen Felsen und schwarzen Tannen eingeschlossen, wo die Eule ihre Klagen in das Geschrey der Raubvögel mischt, wo Finsterniß, Einsamkeit und Wildheit die Ein- bildungskraft schrecken, anzulegen. In solchen von der Wohnung der Redlichen abgesonderten, verlassenen und greulichen Einöden, deren bloßer Anblick schon Furcht und Entsetzen erregt, möchte die Gerechtigkeit, wenn sie nicht anders kann, ihre schrecklichen Opfer vollziehen. -- Wo der Galgen an den Landstraßen blos ein andres Gebiet oder Gränze bezeichnen soll, wozu jede Säule sich besser schicken würde, da weiß ich nicht, was man von einem Herrn denken soll, der nur zu zeigen suchet, daß er kann -- hängen lassen.
Edler ist es, öffentliche Denkmäler der Wohlthätigkeit, als der Gerechtigkeit, aufzustellen. Wie edel wäre es nicht, z. B. wenn die Landpolizey bedacht wäre, überall an den Landstraßen, wo sich rinnende Quellen zeigen, für die Wohlthat ihrer Erhaltung zu sorgen! In öden Gegenden, wo keine Wirthshäuser sind, oder wo sie doch keine Labung für den schmachtenden Reisenden enthalten, würde eine wohl unterhaltene Quelle am Wege gewiß ein sehr verdienstliches Werk seyn. Man könnte durch irgend eine Art von Bezeichnung den Vorbeyreisenden dahin winken und
ihn
Achter Abſchnitt. Gartenmaͤßige Verſchoͤnerung
niſchen Macht ſich hier ſeine Freyheit errang, die nun ſchon ſeit mehrern Jahrhun- derten unerſchuͤttert ſteht, gleich dem ehrwuͤrdigen hohen Felſen des Axenberges, der ſich hinter der Kapelle uͤber die Wolken erhebt.
Wie intereſſant und edel ſind nicht ſolche Verſchoͤnerungen der Landſtraßen! Und wie verabſcheuungswuͤrdig iſt nicht dagegen ihre noch in ſo vielen Laͤndern ge- woͤhnliche Verunſtaltung durch Galgen und andre Richtplaͤtze! Kann denn die Ge- rechtigkeit nicht die Schelme ſchrecken, ohne die Empfindung ehrlicher Leute zu em- poͤren, und, zuweilen mitten in einer paradieſiſchen Gegend, die Einbildungskraft des Reiſenden zu martern und auf ſeinen ganzen Weg zu verfolgen? Iſt es denn ſo gleichguͤltig, tauſend rechtſchaffene Einwohner und Fremde mit dem ſcheuslichſten, oft unerwarteten Schauſpiel zu quaͤlen, blos um Einen Schurken ſcheu zu machen? Und wird der Zweck erreicht? Macht nicht die Gewohnheit den Eindruck allmaͤlig immer ſchwaͤcher? Denkt wohl der Verbrecher bey der That an Galgen und Rad, an dieſe Schreckbilder der Gerechtigkeit, die er fuͤrchten ſoll? Oder denkt er nicht vielmehr an Geſchicklichkeit und Gelegenheit, gluͤcklich zu entwiſchen? Wird nicht noch immer auf eben den Landſtraßen, wo dieſe Blutgeruͤſte drohen, gepluͤndert und gemordet? Eine wachſame Polizey in den Doͤrfern ſowohl, als in den Staͤdten, wird gewiß mehr wirken, als dieſe Schreckbilder. Anſtatt die Landſtraßen und die ſchoͤnſten Huͤgel und Ausſichten ſo zu verunſtalten, wuͤrde ich rathen, die Gerichts- plaͤtze in dunklen ſcheuslichen Abgruͤnden, in oͤden waldigten Vertieſungen, von rau- hen Felſen und ſchwarzen Tannen eingeſchloſſen, wo die Eule ihre Klagen in das Geſchrey der Raubvoͤgel miſcht, wo Finſterniß, Einſamkeit und Wildheit die Ein- bildungskraft ſchrecken, anzulegen. In ſolchen von der Wohnung der Redlichen abgeſonderten, verlaſſenen und greulichen Einoͤden, deren bloßer Anblick ſchon Furcht und Entſetzen erregt, moͤchte die Gerechtigkeit, wenn ſie nicht anders kann, ihre ſchrecklichen Opfer vollziehen. — Wo der Galgen an den Landſtraßen blos ein andres Gebiet oder Graͤnze bezeichnen ſoll, wozu jede Saͤule ſich beſſer ſchicken wuͤrde, da weiß ich nicht, was man von einem Herrn denken ſoll, der nur zu zeigen ſuchet, daß er kann — haͤngen laſſen.
Edler iſt es, oͤffentliche Denkmaͤler der Wohlthaͤtigkeit, als der Gerechtigkeit, aufzuſtellen. Wie edel waͤre es nicht, z. B. wenn die Landpolizey bedacht waͤre, uͤberall an den Landſtraßen, wo ſich rinnende Quellen zeigen, fuͤr die Wohlthat ihrer Erhaltung zu ſorgen! In oͤden Gegenden, wo keine Wirthshaͤuſer ſind, oder wo ſie doch keine Labung fuͤr den ſchmachtenden Reiſenden enthalten, wuͤrde eine wohl unterhaltene Quelle am Wege gewiß ein ſehr verdienſtliches Werk ſeyn. Man koͤnnte durch irgend eine Art von Bezeichnung den Vorbeyreiſenden dahin winken und
ihn
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Achter Abſchnitt. Gartenmaͤßige Verſchoͤnerung
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derten unerſchuͤttert ſteht, gleich dem ehrwuͤrdigen hohen Felſen des Axenberges,
der ſich hinter der Kapelle uͤber die Wolken erhebt.
Wie intereſſant und edel ſind nicht ſolche Verſchoͤnerungen der Landſtraßen!
Und wie verabſcheuungswuͤrdig iſt nicht dagegen ihre noch in ſo vielen Laͤndern ge-
woͤhnliche Verunſtaltung durch Galgen und andre Richtplaͤtze! Kann denn die Ge-
rechtigkeit nicht die Schelme ſchrecken, ohne die Empfindung ehrlicher Leute zu em-
poͤren, und, zuweilen mitten in einer paradieſiſchen Gegend, die Einbildungskraft
des Reiſenden zu martern und auf ſeinen ganzen Weg zu verfolgen? Iſt es denn
ſo gleichguͤltig, tauſend rechtſchaffene Einwohner und Fremde mit dem ſcheuslichſten,
oft unerwarteten Schauſpiel zu quaͤlen, blos um Einen Schurken ſcheu zu machen?
Und wird der Zweck erreicht? Macht nicht die Gewohnheit den Eindruck allmaͤlig
immer ſchwaͤcher? Denkt wohl der Verbrecher bey der That an Galgen und Rad,
an dieſe Schreckbilder der Gerechtigkeit, die er fuͤrchten ſoll? Oder denkt er nicht
vielmehr an Geſchicklichkeit und Gelegenheit, gluͤcklich zu entwiſchen? Wird nicht
noch immer auf eben den Landſtraßen, wo dieſe Blutgeruͤſte drohen, gepluͤndert und
gemordet? Eine wachſame Polizey in den Doͤrfern ſowohl, als in den Staͤdten,
wird gewiß mehr wirken, als dieſe Schreckbilder. Anſtatt die Landſtraßen und die
ſchoͤnſten Huͤgel und Ausſichten ſo zu verunſtalten, wuͤrde ich rathen, die Gerichts-
plaͤtze in dunklen ſcheuslichen Abgruͤnden, in oͤden waldigten Vertieſungen, von rau-
hen Felſen und ſchwarzen Tannen eingeſchloſſen, wo die Eule ihre Klagen in das
Geſchrey der Raubvoͤgel miſcht, wo Finſterniß, Einſamkeit und Wildheit die Ein-
bildungskraft ſchrecken, anzulegen. In ſolchen von der Wohnung der Redlichen
abgeſonderten, verlaſſenen und greulichen Einoͤden, deren bloßer Anblick ſchon Furcht
und Entſetzen erregt, moͤchte die Gerechtigkeit, wenn ſie nicht anders kann, ihre
ſchrecklichen Opfer vollziehen. — Wo der Galgen an den Landſtraßen blos ein
andres Gebiet oder Graͤnze bezeichnen ſoll, wozu jede Saͤule ſich beſſer ſchicken wuͤrde,
da weiß ich nicht, was man von einem Herrn denken ſoll, der nur zu zeigen ſuchet,
daß er kann — haͤngen laſſen.
Edler iſt es, oͤffentliche Denkmaͤler der Wohlthaͤtigkeit, als der Gerechtigkeit,
aufzuſtellen. Wie edel waͤre es nicht, z. B. wenn die Landpolizey bedacht waͤre,
uͤberall an den Landſtraßen, wo ſich rinnende Quellen zeigen, fuͤr die Wohlthat ihrer
Erhaltung zu ſorgen! In oͤden Gegenden, wo keine Wirthshaͤuſer ſind, oder wo
ſie doch keine Labung fuͤr den ſchmachtenden Reiſenden enthalten, wuͤrde eine wohl
unterhaltene Quelle am Wege gewiß ein ſehr verdienſtliches Werk ſeyn. Man
koͤnnte durch irgend eine Art von Bezeichnung den Vorbeyreiſenden dahin winken und
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Hirschfeld, Christian Cay Lorenz: Theorie der Gartenkunst. Bd. 5. Leipzig, 1785, S. 180. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hirschfeld_gartenkunst5_1785/188>, abgerufen am 19.07.2024.
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