Achter Abschnitt. Gartenmäßige Verschönerung einzelner Theile eines Landsitzes.
I. Vorplatz vor dem Lustschlosse oder Landhause.
Der Vorplatz vor einem Lustschlosse oder Landhause verdient Aufmerksamkeit, so- wohl wegen seiner genauen Verbindung mit dem Gebäude, als auch, weil er ein Ort des Aufenthalts und des Vergnügens zu seyn pflegt. Ein jedes Gebäude von einiger Wichtigkeit verlangt einen Vorplatz, dessen Größe und Einrichtung von dem Werke der Architektur bestimmt wird. Ein edles Landhaus, das, ohne irgend einen ge- räumigen Vorplatz, unmittelbar an Kornfeld, Wald oder Gebüsch angränzt, verliert nicht wenig von der Wirkung seines Ansehens. Außerdem ist bey Gebäuden, dem Ver- gnügen des Landlebens gewidmet, ein Vorplatz fast unentbehrlich. Man tritt dahin in den heitern Stunden des ersten Lichts, oder in der milden Kühlung des Abends; man verweilt hier gerne, man spazieret umher, man unterredet sich, man lieset, man trinkt, man spielt. Der Vorplatz mit seiner Gegend darf demnach nicht leer, nicht dürftig seyn; er muß Unterhaltungen für das Auge und für den Geist haben.
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Achter Abſchnitt. Gartenmaͤßige Verſchoͤnerung
Achter Abſchnitt. Gartenmaͤßige Verſchoͤnerung einzelner Theile eines Landſitzes.
I. Vorplatz vor dem Luſtſchloſſe oder Landhauſe.
Der Vorplatz vor einem Luſtſchloſſe oder Landhauſe verdient Aufmerkſamkeit, ſo- wohl wegen ſeiner genauen Verbindung mit dem Gebaͤude, als auch, weil er ein Ort des Aufenthalts und des Vergnuͤgens zu ſeyn pflegt. Ein jedes Gebaͤude von einiger Wichtigkeit verlangt einen Vorplatz, deſſen Groͤße und Einrichtung von dem Werke der Architektur beſtimmt wird. Ein edles Landhaus, das, ohne irgend einen ge- raͤumigen Vorplatz, unmittelbar an Kornfeld, Wald oder Gebuͤſch angraͤnzt, verliert nicht wenig von der Wirkung ſeines Anſehens. Außerdem iſt bey Gebaͤuden, dem Ver- gnuͤgen des Landlebens gewidmet, ein Vorplatz faſt unentbehrlich. Man tritt dahin in den heitern Stunden des erſten Lichts, oder in der milden Kuͤhlung des Abends; man verweilt hier gerne, man ſpazieret umher, man unterredet ſich, man lieſet, man trinkt, man ſpielt. Der Vorplatz mit ſeiner Gegend darf demnach nicht leer, nicht duͤrftig ſeyn; er muß Unterhaltungen fuͤr das Auge und fuͤr den Geiſt haben.
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Achter Abſchnitt. Gartenmaͤßige Verſchoͤnerung
Achter Abſchnitt.
Gartenmaͤßige Verſchoͤnerung einzelner Theile
eines Landſitzes.
I.
Vorplatz vor dem Luſtſchloſſe oder Landhauſe.
Der Vorplatz vor einem Luſtſchloſſe oder Landhauſe verdient Aufmerkſamkeit, ſo-
wohl wegen ſeiner genauen Verbindung mit dem Gebaͤude, als auch, weil er
ein Ort des Aufenthalts und des Vergnuͤgens zu ſeyn pflegt. Ein jedes Gebaͤude von
einiger Wichtigkeit verlangt einen Vorplatz, deſſen Groͤße und Einrichtung von dem
Werke der Architektur beſtimmt wird. Ein edles Landhaus, das, ohne irgend einen ge-
raͤumigen Vorplatz, unmittelbar an Kornfeld, Wald oder Gebuͤſch angraͤnzt, verliert
nicht wenig von der Wirkung ſeines Anſehens. Außerdem iſt bey Gebaͤuden, dem Ver-
gnuͤgen des Landlebens gewidmet, ein Vorplatz faſt unentbehrlich. Man tritt dahin in
den heitern Stunden des erſten Lichts, oder in der milden Kuͤhlung des Abends; man
verweilt hier gerne, man ſpazieret umher, man unterredet ſich, man lieſet, man trinkt,
man ſpielt. Der Vorplatz mit ſeiner Gegend darf demnach nicht leer, nicht duͤrftig
ſeyn; er muß Unterhaltungen fuͤr das Auge und fuͤr den Geiſt haben.
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Hirschfeld, Christian Cay Lorenz: Theorie der Gartenkunst. Bd. 5. Leipzig, 1785, S. 120. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hirschfeld_gartenkunst5_1785/128>, abgerufen am 22.12.2024.
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