sind, wird Niemand ableugnen -- Und darf ich noch bemerken, dass Kunstrichter, wie alle andere Richter, nicht die Personen anse- hen müssen, und dass es pflichtwidrig ist, es auf den Namen des Schriftstellers anlegen zu wollen -- ?
Wenn unsere Anekdoten- und Nahmen- häscher dies in Erwägung zögen -- würden sie nicht lieber Fische fangen und Vogel stel- len, da sie doch einmal verdorbene Gesellen sind? -- Wie viel wollt' ich geben, wenn ich dieses Schlusses hätte überhoben seyn kön- nen! -- denn in der That, ich weiss ihn so wenig in den Takt dieser Schrift zu bringen, dass ich mich vielmehr begnügen muss, zu be- merken, wie die Menschen nur alsdann sich zu nahe kommen, wenn sie nichts thun wol- len oder können, und, anstatt sich mit sich selbst zu beschäftigen, es gemächlicher finden, auf und gegen Andere zu wirken --
Dass dieser Epilogus jene lieben, treffli- chen, edlen Seelen nichts angeht, die in kei- ner andern Absicht, als um sich näher mit dem Schriftsteller zu verbinden, der mit ih-
sind, wird Niemand ableugnen — Und darf ich noch bemerken, daſs Kunstrichter, wie alle andere Richter, nicht die Personen anse- hen müssen, und daſs es pflichtwidrig ist, es auf den Namen des Schriftstellers anlegen zu wollen — ?
Wenn unsere Anekdoten- und Nahmen- häscher dies in Erwägung zögen — würden sie nicht lieber Fische fangen und Vogel stel- len, da sie doch einmal verdorbene Gesellen sind? — Wie viel wollt’ ich geben, wenn ich dieses Schlusses hätte überhoben seyn kön- nen! — denn in der That, ich weiſs ihn so wenig in den Takt dieser Schrift zu bringen, daſs ich mich vielmehr begnügen muſs, zu be- merken, wie die Menschen nur alsdann sich zu nahe kommen, wenn sie nichts thun wol- len oder können, und, anstatt sich mit sich selbst zu beschäftigen, es gemächlicher finden, auf und gegen Andere zu wirken —
Daſs dieser Epilogus jene lieben, treffli- chen, edlen Seelen nichts angeht, die in kei- ner andern Absicht, als um sich näher mit dem Schriftsteller zu verbinden, der mit ih-
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sind, wird Niemand ableugnen — Und darf
ich noch bemerken, daſs Kunstrichter, wie
alle andere Richter, nicht die Personen anse-
hen müssen, und daſs es pflichtwidrig ist, es
auf den Namen des Schriftstellers anlegen zu
wollen — ?
Wenn unsere Anekdoten- und Nahmen-
häscher dies in Erwägung zögen — würden
sie nicht lieber Fische fangen und Vogel stel-
len, da sie doch einmal verdorbene Gesellen
sind? — Wie viel wollt’ ich geben, wenn
ich dieses Schlusses hätte überhoben seyn kön-
nen! — denn in der That, ich weiſs ihn so
wenig in den Takt dieser Schrift zu bringen,
daſs ich mich vielmehr begnügen muſs, zu be-
merken, wie die Menschen nur alsdann sich
zu nahe kommen, wenn sie nichts thun wol-
len oder können, und, anstatt sich mit sich
selbst zu beschäftigen, es gemächlicher finden,
auf und gegen Andere zu wirken —
Daſs dieser Epilogus jene lieben, treffli-
chen, edlen Seelen nichts angeht, die in kei-
ner andern Absicht, als um sich näher mit
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Hippel, Theodor Gottlieb von: Über die bürgerliche Verbesserung der Weiber. Berlin, 1792, S. 428. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hippel_weiber_1792/436>, abgerufen am 24.11.2024.
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