Hippel, Theodor Gottlieb von: Über die bürgerliche Verbesserung der Weiber. Berlin, 1792.hybriden Geschöpfe, und wie noch mehr der Auch die Schamhaftigkeit wird als ein hybriden Geschöpfe, und wie noch mehr der Auch die Schamhaftigkeit wird als ein <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0163" n="155"/> hybriden Geschöpfe, und wie noch mehr der<lb/> Staat zu bedauern seyn! Welch ein <hi rendition="#i">Minus</hi><lb/> würde sich schon im ersten Jahre an gebornen<lb/> Kindern, und welch ein <hi rendition="#i">Plus</hi> an gestorbenen<lb/> Kindbettern finden —! Zählt die Tage beider<lb/> Geschlechter, welche Krankheit zu heiligen er-<lb/> niedrigt; und ich wette, es wird in der Ba-<lb/> lanz <hi rendition="#i">Credit</hi> und <hi rendition="#i">Debet</hi> beider Geschlechter<lb/> sich heben. —</p><lb/> <p>Auch die <hi rendition="#i">Schamhaftigkeit</hi> wird als ein<lb/> authentischer Grund der weiblichen Rechtsun-<lb/> terdrückung — wohl zu merken, von den<lb/> Gesetzen selbst! — angeführt. Ein Grund, wor-<lb/> über sich die Schriftgelehrten schämen wür-<lb/> den, wenn sie das könnten! Wegen der<lb/> Schamhaftigkeit soll das schöne Geschlecht<lb/> nicht Theil an gerichtlichen Handlungen neh-<lb/> men? Wie gütig die Gesetze sind! als ob in<lb/> den Gerichten die Schamhaftigkeit Gefahr lie-<lb/> fe, oder gar aufgegeben würde! Was könnte<lb/> denn hier zu unerlaubten Begierden verleiten<lb/> und ein von diesen entferntes Herz dazu<lb/> entflammen? Ehe <hi rendition="#i">beide</hi> Geschlechter sich zu<lb/> dieser Tugend entschlieſsen, und sich von je-<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [155/0163]
hybriden Geschöpfe, und wie noch mehr der
Staat zu bedauern seyn! Welch ein Minus
würde sich schon im ersten Jahre an gebornen
Kindern, und welch ein Plus an gestorbenen
Kindbettern finden —! Zählt die Tage beider
Geschlechter, welche Krankheit zu heiligen er-
niedrigt; und ich wette, es wird in der Ba-
lanz Credit und Debet beider Geschlechter
sich heben. —
Auch die Schamhaftigkeit wird als ein
authentischer Grund der weiblichen Rechtsun-
terdrückung — wohl zu merken, von den
Gesetzen selbst! — angeführt. Ein Grund, wor-
über sich die Schriftgelehrten schämen wür-
den, wenn sie das könnten! Wegen der
Schamhaftigkeit soll das schöne Geschlecht
nicht Theil an gerichtlichen Handlungen neh-
men? Wie gütig die Gesetze sind! als ob in
den Gerichten die Schamhaftigkeit Gefahr lie-
fe, oder gar aufgegeben würde! Was könnte
denn hier zu unerlaubten Begierden verleiten
und ein von diesen entferntes Herz dazu
entflammen? Ehe beide Geschlechter sich zu
dieser Tugend entschlieſsen, und sich von je-
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