sen. Hiebey blieb es nicht, sondern es leh- ret die Anlage, daß besagte Wilhelmine noch mehr Pflichten durch eben diesen Austritt ver- letzet, indem sie diebischer Weise verschiedene Sachen an sich gebracht, welche sie theils verkaufet, theils leibhaftig, oder in natura mitgenommen.
Das Corpus Delicti bey diesem Diebstal ist wohl ganz unstrittig bewiesen, da wegen der geschehenen Entwendung und der dabey beabsichtigten Gewinnsucht alles entschieden ist; die künftige mit der Läuflingin zuhal- tende Untersuchung wird die Größe des Dieb- stahls noch genauer begränzen, indem vor der Hand nur ohne alle Nebenrücksichten die Frage seyn kann: ob Wilhelmine -- eine Diebin sey? Die Flucht der besagten Person würde dem angeschlossenen Protokol noch einen Grad der Gewißheit ertheilen, wenn noch mehr Gewißheit erforderlich wäre, und die Sache nicht schon an sich da und offen läge. Denn was ist auffallender, als daß Wilhelmine -- -- welche wenige Tage, nachdem sie die Sachen verkaufet, entsprun- gen, blos aus Furcht vor der Strafe sich ent- fernet, zu diesem Behuf abgelegene Straßen gesucht, und den Weg nach Preußen genom-
men?
ſen. Hiebey blieb es nicht, ſondern es leh- ret die Anlage, daß beſagte Wilhelmine noch mehr Pflichten durch eben dieſen Austritt ver- letzet, indem ſie diebiſcher Weiſe verſchiedene Sachen an ſich gebracht, welche ſie theils verkaufet, theils leibhaftig, oder in natura mitgenommen.
Das Corpus Delicti bey dieſem Diebſtal iſt wohl ganz unſtrittig bewieſen, da wegen der geſchehenen Entwendung und der dabey beabſichtigten Gewinnſucht alles entſchieden iſt; die kuͤnftige mit der Laͤuflingin zuhal- tende Unterſuchung wird die Groͤße des Dieb- ſtahls noch genauer begraͤnzen, indem vor der Hand nur ohne alle Nebenruͤckſichten die Frage ſeyn kann: ob Wilhelmine — eine Diebin ſey? Die Flucht der beſagten Perſon wuͤrde dem angeſchloſſenen Protokol noch einen Grad der Gewißheit ertheilen, wenn noch mehr Gewißheit erforderlich waͤre, und die Sache nicht ſchon an ſich da und offen laͤge. Denn was iſt auffallender, als daß Wilhelmine — — welche wenige Tage, nachdem ſie die Sachen verkaufet, entſprun- gen, blos aus Furcht vor der Strafe ſich ent- fernet, zu dieſem Behuf abgelegene Straßen geſucht, und den Weg nach Preußen genom-
men?
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ſen. Hiebey blieb es nicht, ſondern es leh-
ret die Anlage, daß beſagte Wilhelmine noch
mehr Pflichten durch eben dieſen Austritt ver-
letzet, indem ſie diebiſcher Weiſe verſchiedene
Sachen an ſich gebracht, welche ſie theils
verkaufet, theils leibhaftig, oder in natura
mitgenommen.
Das Corpus Delicti bey dieſem Diebſtal
iſt wohl ganz unſtrittig bewieſen, da wegen
der geſchehenen Entwendung und der dabey
beabſichtigten Gewinnſucht alles entſchieden
iſt; die kuͤnftige mit der Laͤuflingin zuhal-
tende Unterſuchung wird die Groͤße des Dieb-
ſtahls noch genauer begraͤnzen, indem vor der
Hand nur ohne alle Nebenruͤckſichten die
Frage ſeyn kann: ob Wilhelmine — eine
Diebin ſey? Die Flucht der beſagten Perſon
wuͤrde dem angeſchloſſenen Protokol noch
einen Grad der Gewißheit ertheilen, wenn
noch mehr Gewißheit erforderlich waͤre, und
die Sache nicht ſchon an ſich da und offen
laͤge. Denn was iſt auffallender, als daß
Wilhelmine — — welche wenige Tage,
nachdem ſie die Sachen verkaufet, entſprun-
gen, blos aus Furcht vor der Strafe ſich ent-
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Hippel, Theodor Gottlieb von: Lebensläufe nach Aufsteigender Linie. Bd. 2. Berlin, 1779, S. 431. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hippel_lebenslaeufe02_1779/441>, abgerufen am 22.11.2024.
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