Hilty, Carl: Frauenstimmrecht. In: Hilty, Carl (Hg.): Politisches Jahrbuch der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Bern, 1897.Frauenstimmrecht. Beilagen.
in einem Kanton das volle Stimm- und Wahl-recht, gleich den Männern, besitzen, können dasselbe dort auch in eidgenössischen An- gelegenheiten ausüben, sind jedoch nur nach eidgenössischen Verfassungs- und Gesetzes- bestimmungen in eidgenössische Behörden wählbar". Frauenstimmrecht. Beilagen.
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Frauenstimmrecht. Beilagen.
in einem Kanton das volle Stimm- und Wahl-
recht, gleich den Männern, besitzen, können
dasselbe dort auch in eidgenössischen An-
gelegenheiten ausüben, sind jedoch nur nach
eidgenössischen Verfassungs- und Gesetzes-
bestimmungen in eidgenössische Behörden
wählbar».
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