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Hilty, Carl: Frauenstimmrecht. In: Hilty, Carl (Hg.): Politisches Jahrbuch der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Bern, 1897.

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Frauenstimmrecht.
anrechnen, so dass er dadurch stimmberechtigt wird. Selbst-
verständlich ist dies in vielen Staaten gegenüber dem
Ehemann der Fall; in anderen besteht es bloss für Gemeinde-
angelegenheiten (Belgien. Rumänien).

Wählbar sind die Frauen in die Schulbehörden in England,
Norwegen und einem Theil von Schweden, in die munizipalen
Behörden in Kansas1). In Wyoming und Washington waren
sie längere Zeit selbst in die Schwurgerichte wählbar, bis
1887 das Obergericht von Washington ein solches Urtheil
kassirte. Seither ist dies in beiden Staaten, wie es scheint,
nicht mehr der Fall2).

Die Frage ob sie den Advokaturberuf ergreifen
können, wurde sehen öfters gestellt, in Europa aber unseres
Wissens bisher stets negativ beantwortet, selbst in der Schweiz
in einem Kanton, der die freie Advokatur hat (B. Ger. Ent-
scheidungen XIII, S. 1). Anders in Amerika, wo sie dieses
Recht besitzen; ebenso können sie dort Notare, Betreibungs-
beamte, Administratoren von Massen etc. werden. Ob sie
in der Schweiz vor dem Bundesgerichte plaidiren könnten, ist
unausgemacht, wir halten dafür ja, weil für diese Praxis auch
keine anderen Beschränkungen, durch Erfordernisse von
Prüfungen etc., bestehen.

Verantwortliche Redakteure, oder Geranten von
Zeitungen können die Frauen in den meisten Ländern sein,

1) Auch in Schweden (Upsala) kommt es vor, dass Frauen an
Universitäten Lehrämter bekleiden.
2) Ostrogorski citirt aus jener früheren Zeit ein Wiegenliedchen,
als Spottvers auf diese richterlichen Frauen:
"Baby, baby don't get in a fury,
Your mother's gone to sit in the jury".

Frauenstimmrecht.
anrechnen, so dass er dadurch stimmberechtigt wird. Selbst-
verständlich ist dies in vielen Staaten gegenüber dem
Ehemann der Fall; in anderen besteht es bloss für Gemeinde-
angelegenheiten (Belgien. Rumänien).

Wählbar sind die Frauen in die Schulbehörden in England,
Norwegen und einem Theil von Schweden, in die munizipalen
Behörden in Kansas1). In Wyoming und Washington waren
sie längere Zeit selbst in die Schwurgerichte wählbar, bis
1887 das Obergericht von Washington ein solches Urtheil
kassirte. Seither ist dies in beiden Staaten, wie es scheint,
nicht mehr der Fall2).

Die Frage ob sie den Advokaturberuf ergreifen
können, wurde sehen öfters gestellt, in Europa aber unseres
Wissens bisher stets negativ beantwortet, selbst in der Schweiz
in einem Kanton, der die freie Advokatur hat (B. Ger. Ent-
scheidungen XIII, S. 1). Anders in Amerika, wo sie dieses
Recht besitzen; ebenso können sie dort Notare, Betreibungs-
beamte, Administratoren von Massen etc. werden. Ob sie
in der Schweiz vor dem Bundesgerichte plaidiren könnten, ist
unausgemacht, wir halten dafür ja, weil für diese Praxis auch
keine anderen Beschränkungen, durch Erfordernisse von
Prüfungen etc., bestehen.

Verantwortliche Redakteure, oder Geranten von
Zeitungen können die Frauen in den meisten Ländern sein,

1) Auch in Schweden (Upsala) kommt es vor, dass Frauen an
Universitäten Lehrämter bekleiden.
2) Ostrogorski citirt aus jener früheren Zeit ein Wiegenliedchen,
als Spottvers auf diese richterlichen Frauen:
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Your mother's gone to sit in the jury».
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[265/0025] Frauenstimmrecht. anrechnen, so dass er dadurch stimmberechtigt wird. Selbst- verständlich ist dies in vielen Staaten gegenüber dem Ehemann der Fall; in anderen besteht es bloss für Gemeinde- angelegenheiten (Belgien. Rumänien). Wählbar sind die Frauen in die Schulbehörden in England, Norwegen und einem Theil von Schweden, in die munizipalen Behörden in Kansas 1). In Wyoming und Washington waren sie längere Zeit selbst in die Schwurgerichte wählbar, bis 1887 das Obergericht von Washington ein solches Urtheil kassirte. Seither ist dies in beiden Staaten, wie es scheint, nicht mehr der Fall 2). Die Frage ob sie den Advokaturberuf ergreifen können, wurde sehen öfters gestellt, in Europa aber unseres Wissens bisher stets negativ beantwortet, selbst in der Schweiz in einem Kanton, der die freie Advokatur hat (B. Ger. Ent- scheidungen XIII, S. 1). Anders in Amerika, wo sie dieses Recht besitzen; ebenso können sie dort Notare, Betreibungs- beamte, Administratoren von Massen etc. werden. Ob sie in der Schweiz vor dem Bundesgerichte plaidiren könnten, ist unausgemacht, wir halten dafür ja, weil für diese Praxis auch keine anderen Beschränkungen, durch Erfordernisse von Prüfungen etc., bestehen. Verantwortliche Redakteure, oder Geranten von Zeitungen können die Frauen in den meisten Ländern sein, 1) Auch in Schweden (Upsala) kommt es vor, dass Frauen an Universitäten Lehrämter bekleiden. 2) Ostrogorski citirt aus jener früheren Zeit ein Wiegenliedchen, als Spottvers auf diese richterlichen Frauen: «Baby, baby don't get in a fury, Your mother's gone to sit in the jury».

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Zitationshilfe: Hilty, Carl: Frauenstimmrecht. In: Hilty, Carl (Hg.): Politisches Jahrbuch der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Bern, 1897, S. 265. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hilty_frauenstimmrecht_1897/25>, abgerufen am 23.11.2024.