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Heymann, Lida Gustava: Frauenstimmrecht und Völkerverständigung. Leipzig, 1919 (= Nach dem Weltkrieg. Schriften zur Neuorientierung der auswärtigen Politik, Bd. 9).

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lichkeit genommen, ihren Forderungen durch Taten Nachdruck zu
verleihen.

Auch die von sozialdemokratischen Frauen im März 1915 in
die Schweiz einberufene, allerdings geschlossene, internationale
Frauenkonferenz verlief aus den gleichen Gründen ohne praktisches
Resultat, aber auch sie erbrachte den Beweis, daß es für Frauen der
kriegführenden Länder keine Schwierigkeiten gibt, in Kriegs-
zeiten persönlich miteinander zu verhandeln, während eine Ver-
ständigung zwischen den Männern, von wenigen Ausnahmen
(Zimmerwalder Konferenz und Bund für Menscheninteressen) ab-
gesehen, wie die Zusammenkunft des Jnternationalen Friedens-
bureaus in Bern und wie die Vorgänge in Stockholm bei den
Sozialisten gezeigt haben, erst nach schweren Kämpfen möglich
wurde. Wie ganz anders hätten sich die Folgen des internationalen
Frauenkongresses im Haag gestalten können, wenn es sich nicht nur
um politisch orientierte, sondern um politisch berechtige Frauen ge-
handelt hätte. Daß den drei europäischen Kleinstaaten, in denen
die Frauen damals das Stimmrecht besaßen, Norwegen, Dänemark
und das von Rußland unterdrückte Finnland, bei dieser Gelegen-
heit, keine ausschlaggebende Kraft innewohnen konnte, liegt so
klar auf der Hand, daß es keiner weiteren Begründung bedarf.

Aus dem Haag kehrten die Frauen heim und verbreiteten in
ihren Ländern die Lehre von der Völkerverständigung und dem
Völkerrechte, und alle militärischen Maßnahmen konnten nicht ver-
hindern, daß sich alsbald die Frauen von 22 Nationen zu einem
internationalen Bunde zusammenschlossen in dem festen Willen, für
die Erlangung eines dauernden Friedens unter den Völkern zu
wirken. Bei der Verfolgung ihres Zieles schreckten sie vor keiner
Mühe, Unbequemlichkeit und Gefahr zurück; dies gilt von allen
Ländern in gleicher Weise. Haussuchungen über Haussuchungen
fanden statt, viele Frauen standen jahrein, jahraus unter Brief-
zensur, man verweigerte ihnen ohne Angabe von Gründen Pässe
ins neutrale Ausland oder, falls man sie ihnen ausgestellt
hatte, ließ man sie Eisenbahnfahrten bis zur Grenze machen,

lichkeit genommen, ihren Forderungen durch Taten Nachdruck zu
verleihen.

Auch die von sozialdemokratischen Frauen im März 1915 in
die Schweiz einberufene, allerdings geschlossene, internationale
Frauenkonferenz verlief aus den gleichen Gründen ohne praktisches
Resultat, aber auch sie erbrachte den Beweis, daß es für Frauen der
kriegführenden Länder keine Schwierigkeiten gibt, in Kriegs-
zeiten persönlich miteinander zu verhandeln, während eine Ver-
ständigung zwischen den Männern, von wenigen Ausnahmen
(Zimmerwalder Konferenz und Bund für Menscheninteressen) ab-
gesehen, wie die Zusammenkunft des Jnternationalen Friedens-
bureaus in Bern und wie die Vorgänge in Stockholm bei den
Sozialisten gezeigt haben, erst nach schweren Kämpfen möglich
wurde. Wie ganz anders hätten sich die Folgen des internationalen
Frauenkongresses im Haag gestalten können, wenn es sich nicht nur
um politisch orientierte, sondern um politisch berechtige Frauen ge-
handelt hätte. Daß den drei europäischen Kleinstaaten, in denen
die Frauen damals das Stimmrecht besaßen, Norwegen, Dänemark
und das von Rußland unterdrückte Finnland, bei dieser Gelegen-
heit, keine ausschlaggebende Kraft innewohnen konnte, liegt so
klar auf der Hand, daß es keiner weiteren Begründung bedarf.

Aus dem Haag kehrten die Frauen heim und verbreiteten in
ihren Ländern die Lehre von der Völkerverständigung und dem
Völkerrechte, und alle militärischen Maßnahmen konnten nicht ver-
hindern, daß sich alsbald die Frauen von 22 Nationen zu einem
internationalen Bunde zusammenschlossen in dem festen Willen, für
die Erlangung eines dauernden Friedens unter den Völkern zu
wirken. Bei der Verfolgung ihres Zieles schreckten sie vor keiner
Mühe, Unbequemlichkeit und Gefahr zurück; dies gilt von allen
Ländern in gleicher Weise. Haussuchungen über Haussuchungen
fanden statt, viele Frauen standen jahrein, jahraus unter Brief-
zensur, man verweigerte ihnen ohne Angabe von Gründen Pässe
ins neutrale Ausland oder, falls man sie ihnen ausgestellt
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[9/0008] lichkeit genommen, ihren Forderungen durch Taten Nachdruck zu verleihen. Auch die von sozialdemokratischen Frauen im März 1915 in die Schweiz einberufene, allerdings geschlossene, internationale Frauenkonferenz verlief aus den gleichen Gründen ohne praktisches Resultat, aber auch sie erbrachte den Beweis, daß es für Frauen der kriegführenden Länder keine Schwierigkeiten gibt, in Kriegs- zeiten persönlich miteinander zu verhandeln, während eine Ver- ständigung zwischen den Männern, von wenigen Ausnahmen (Zimmerwalder Konferenz und Bund für Menscheninteressen) ab- gesehen, wie die Zusammenkunft des Jnternationalen Friedens- bureaus in Bern und wie die Vorgänge in Stockholm bei den Sozialisten gezeigt haben, erst nach schweren Kämpfen möglich wurde. Wie ganz anders hätten sich die Folgen des internationalen Frauenkongresses im Haag gestalten können, wenn es sich nicht nur um politisch orientierte, sondern um politisch berechtige Frauen ge- handelt hätte. Daß den drei europäischen Kleinstaaten, in denen die Frauen damals das Stimmrecht besaßen, Norwegen, Dänemark und das von Rußland unterdrückte Finnland, bei dieser Gelegen- heit, keine ausschlaggebende Kraft innewohnen konnte, liegt so klar auf der Hand, daß es keiner weiteren Begründung bedarf. Aus dem Haag kehrten die Frauen heim und verbreiteten in ihren Ländern die Lehre von der Völkerverständigung und dem Völkerrechte, und alle militärischen Maßnahmen konnten nicht ver- hindern, daß sich alsbald die Frauen von 22 Nationen zu einem internationalen Bunde zusammenschlossen in dem festen Willen, für die Erlangung eines dauernden Friedens unter den Völkern zu wirken. Bei der Verfolgung ihres Zieles schreckten sie vor keiner Mühe, Unbequemlichkeit und Gefahr zurück; dies gilt von allen Ländern in gleicher Weise. Haussuchungen über Haussuchungen fanden statt, viele Frauen standen jahrein, jahraus unter Brief- zensur, man verweigerte ihnen ohne Angabe von Gründen Pässe ins neutrale Ausland oder, falls man sie ihnen ausgestellt hatte, ließ man sie Eisenbahnfahrten bis zur Grenze machen,

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2017-10-19T08:47:15Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2017-10-19T08:47:15Z)

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Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: gekennzeichnet; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: keine Angabe; I/J in Fraktur: wie Vorlage; Kolumnentitel: keine Angabe; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: ja;




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Zitationshilfe: Heymann, Lida Gustava: Frauenstimmrecht und Völkerverständigung. Leipzig, 1919 (= Nach dem Weltkrieg. Schriften zur Neuorientierung der auswärtigen Politik, Bd. 9), S. 9. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heymann_voelkerverstaendigung_1919/8>, abgerufen am 24.11.2024.