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Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588.

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zu dieser zeit. Das man nemblich die einsetze vnd Nebenlehr der Apostein / so nicht in der H. Schrifft stehen / in gleichem werd mit der H. Schrifft annemen / vnd für das vngezweiffelte gewisse wort Gottes halten soll. Trid. Concil. 1. decret. sess. 4.

II.

Dürffen sie im Tridentischen Synedrio vnuorschambt für warhafftig aussagen. Das die Traditiones vnd Nebenlehre / so man nirgent in Gottes wart geschrieben findet / der gewisseste vnbeweglichste Grundt sey vnsers Christlichen glaubens. Das auch die H. Schrifft in keinen Würden vnd ansehen sein könne / sondern gantz vnd gar nichtig vnd vntüchtig werden müsse / Im gleichen das der Glaube so auff die Schrifft sich gründet / vnnütz vnd vergebens / wo fern er nicht von der Nebenlehr / als einem vnbeweglichen festen Fundament gestützt vnd vnterhalten werde. Lindanus lib. 1. Cap. 4. & 5.

III.

Pralen vnd rhümen die Papisten hochher. Das nemblich der Römischen Kirche jhre gewonliche Ceremonien

zu dieser zeit. Das man nemblich die einsetze vnd Nebenlehr der Apostein / so nicht in der H. Schrifft stehen / in gleichem werd mit der H. Schrifft annemen / vnd für das vngezweiffelte gewisse wort Gottes halten soll. Trid. Concil. 1. decret. sess. 4.

II.

Dürffen sie im Tridentischen Synedrio vnuorschambt für warhafftig aussagen. Das die Traditiones vnd Nebenlehre / so man nirgent in Gottes wart geschrieben findet / der gewisseste vnbeweglichste Grundt sey vnsers Christlichen glaubens. Das auch die H. Schrifft in keinen Würden vnd ansehen sein könne / sondern gantz vnd gar nichtig vnd vntüchtig werdẽ müsse / Im gleichen das der Glaube so auff die Schrifft sich gründet / vnnütz vnd vergebens / wo fern er nicht von der Nebenlehr / als einem vnbeweglichen festen Fundament gestützt vnd vnterhalten werde. Lindanus lib. 1. Cap. 4. & 5.

III.

Pralen vnd rhümen die Papisten hochher. Das nemblich der Römischen Kirche jhre gewonliche Ceremonien

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[0094] zu dieser zeit. Das man nemblich die einsetze vnd Nebenlehr der Apostein / so nicht in der H. Schrifft stehen / in gleichem werd mit der H. Schrifft annemen / vnd für das vngezweiffelte gewisse wort Gottes halten soll. Trid. Concil. 1. decret. sess. 4. Dürffen sie im Tridentischen Synedrio vnuorschambt für warhafftig aussagen. Das die Traditiones vnd Nebenlehre / so man nirgent in Gottes wart geschrieben findet / der gewisseste vnbeweglichste Grundt sey vnsers Christlichen glaubens. Das auch die H. Schrifft in keinen Würden vnd ansehen sein könne / sondern gantz vnd gar nichtig vnd vntüchtig werdẽ müsse / Im gleichen das der Glaube so auff die Schrifft sich gründet / vnnütz vnd vergebens / wo fern er nicht von der Nebenlehr / als einem vnbeweglichen festen Fundament gestützt vnd vnterhalten werde. Lindanus lib. 1. Cap. 4. & 5. Pralen vnd rhümen die Papisten hochher. Das nemblich der Römischen Kirche jhre gewonliche Ceremonien

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Zitationshilfe: Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_irthumb_1588/94>, abgerufen am 24.11.2024.