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Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588.

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ren wolte. Hierauff schliessen wir nun also. Welche leute die ware bekerung zu Gott verneinen / vnd eine falsche ertichte Buß den Menschen einblewen / vnd sie darzu zwingen / die soll man billich fliehen vnd meiden / als Seelen Diebe vnd Mörder. Aber die Römische Pabstische Kirche mit jhren meistern vnd Gliedmassen / verleugnet die warhafftige bekerung / Buß vnd Absolution / vnd treibt eine falsche vnters Volck mit gewalt / Derhalben soll man sie billich meiden / vnd Gottselige leute sollen sich von jhrem Vnflat vnd Vnsauberkeit williglich absondern / domit sie sich frembder Sünde nicht theilhafftig machen / vnd sich selbst verunreinigen.

Wer zum Siebenden die drey heiligen Orden vnd Stende / so Gott der HErr selber gestifftet vnd eingesetzt / für fleischlich Schilt / vnd sagt das dieselbigen Gott nicht gefallen mögen / für deme soll man sich billich hüten. Aber der Pabst zu Rom mit seinen Cacolischen Schilt mit einander den Haußstandt / Geistlichen stand / vnd Weltlichen Regierstandt / für Vnheilig vnd fleischlich / vnd verneinet das in den Stenden jemandts Gott gefallen könne. Doch

ren wolte. Hierauff schliessen wir nun also. Welche leute die ware bekerung zu Gott verneinen / vnd eine falsche ertichte Buß den Menschen einblewen / vnd sie darzu zwingen / die soll man billich fliehen vnd meiden / als Seelen Diebe vnd Mörder. Aber die Römische Pabstische Kirche mit jhren meistern vnd Gliedmassen / verleugnet die warhafftige bekerung / Buß vnd Absolution / vnd treibt eine falsche vnters Volck mit gewalt / Derhalben soll man sie billich meiden / vnd Gottselige leute sollen sich von jhrem Vnflat vnd Vnsauberkeit williglich absondern / domit sie sich frembder Sünde nicht theilhafftig machen / vnd sich selbst verunreinigen.

Wer zum Siebenden die drey heiligen Orden vnd Stende / so Gott der HErr selber gestifftet vnd eingesetzt / für fleischlich Schilt / vnd sagt das dieselbigen Gott nicht gefallen mögen / für deme soll man sich billich hüten. Aber der Pabst zu Rom mit seinẽ Cacolischen Schilt mit einander den Haußstandt / Geistlichen stand / vnd Weltlichen Regierstandt / für Vnheilig vnd fleischlich / vnd verneinet das in den Stenden jemandts Gott gefallen könne. Doch

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[0055] ren wolte. Hierauff schliessen wir nun also. Welche leute die ware bekerung zu Gott verneinen / vnd eine falsche ertichte Buß den Menschen einblewen / vnd sie darzu zwingen / die soll man billich fliehen vnd meiden / als Seelen Diebe vnd Mörder. Aber die Römische Pabstische Kirche mit jhren meistern vnd Gliedmassen / verleugnet die warhafftige bekerung / Buß vnd Absolution / vnd treibt eine falsche vnters Volck mit gewalt / Derhalben soll man sie billich meiden / vnd Gottselige leute sollen sich von jhrem Vnflat vnd Vnsauberkeit williglich absondern / domit sie sich frembder Sünde nicht theilhafftig machen / vnd sich selbst verunreinigen. Wer zum Siebenden die drey heiligen Orden vnd Stende / so Gott der HErr selber gestifftet vnd eingesetzt / für fleischlich Schilt / vnd sagt das dieselbigen Gott nicht gefallen mögen / für deme soll man sich billich hüten. Aber der Pabst zu Rom mit seinẽ Cacolischen Schilt mit einander den Haußstandt / Geistlichen stand / vnd Weltlichen Regierstandt / für Vnheilig vnd fleischlich / vnd verneinet das in den Stenden jemandts Gott gefallen könne. Doch

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Zitationshilfe: Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_irthumb_1588/55>, abgerufen am 24.11.2024.