Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588.die Füsse küssen. Johan: De Platea. 62 Das man den jenigen / der dem Papst nicht gehorsam sey / am leben straffen solle. Bo nifacius de Vitulinis. 63. Das man dem Papst den Zehenden von allen Pfarren oder pfründen zu geben schuldig. Idem Bonifacius. 64. Das man dem Papst stracks / vnd aller ding gleuben solle. Vnd das darumb / damit man den Mundt nicht lügen straffe / darauß die Warheit fliessen vnd kommen solle. Marcus Mantuanus. 65. Das der Papst alle Kirchen zubestellen habe / so auch alle Beneficien, vnd was insonderheit zun pfründen gehöret. Philippus Corneus. 66. Das Gott der Herr dem Papst alle Gesetze vnterworffen / vnd das seiner hoheit kein Gesetze müge aufferleget werden. Fortunius Garth. in lib. 1. 67. Das der Papst alleine macht habe / die zeitliche peen vnd straff gantz vnd gar auffzuheben / in welche die ewige qual / durch die Beicht vnd auffer- die Füsse küssen. Johan: De Platea. 62 Das man den jenigen / der dem Papst nicht gehorsam sey / am leben straffen solle. Bo nifacius de Vitulinis. 63. Das man dem Papst den Zehenden von allen Pfarren oder pfründen zu geben schuldig. Idem Bonifacius. 64. Das man dem Papst stracks / vnd aller ding gleuben solle. Vnd das darumb / damit man den Mundt nicht lügen straffe / darauß die Warheit fliessen vnd kommen solle. Marcus Mantuanus. 65. Das der Papst alle Kirchen zubestellen habe / so auch alle Beneficien, vnd was insonderheit zun pfründen gehöret. Philippus Corneus. 66. Das Gott der Herr dem Papst alle Gesetze vnterworffen / vnd das seiner hoheit kein Gesetze müge aufferleget werden. Fortunius Garth. in lib. 1. 67. Das der Papst alleine macht habe / die zeitliche peen vnd straff gantz vnd gar auffzuheben / in welche die ewige qual / durch die Beicht vnd auffer- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0530"/> die Füsse küssen. Johan: De Platea.</p> <p>62 Das man den jenigen / der dem Papst nicht gehorsam sey / am leben straffen solle. Bo nifacius de Vitulinis.</p> <p>63. Das man dem Papst den Zehenden von allen Pfarren oder pfründen zu geben schuldig. Idem Bonifacius.</p> <p>64. Das man dem Papst stracks / vnd aller ding gleuben solle. Vnd das darumb / damit man den Mundt nicht lügen straffe / darauß die Warheit fliessen vnd kommen solle. Marcus Mantuanus.</p> <p>65. Das der Papst alle Kirchen zubestellen habe / so auch alle Beneficien, vnd was insonderheit zun pfründen gehöret. Philippus Corneus.</p> <p>66. Das Gott der Herr dem Papst alle Gesetze vnterworffen / vnd das seiner hoheit kein Gesetze müge aufferleget werden. Fortunius Garth. in lib. 1.</p> <p>67. Das der Papst alleine macht habe / die zeitliche peen vnd straff gantz vnd gar auffzuheben / in welche die ewige qual / durch die Beicht vnd auffer- </p> </div> </body> </text> </TEI> [0530]
die Füsse küssen. Johan: De Platea.
62 Das man den jenigen / der dem Papst nicht gehorsam sey / am leben straffen solle. Bo nifacius de Vitulinis.
63. Das man dem Papst den Zehenden von allen Pfarren oder pfründen zu geben schuldig. Idem Bonifacius.
64. Das man dem Papst stracks / vnd aller ding gleuben solle. Vnd das darumb / damit man den Mundt nicht lügen straffe / darauß die Warheit fliessen vnd kommen solle. Marcus Mantuanus.
65. Das der Papst alle Kirchen zubestellen habe / so auch alle Beneficien, vnd was insonderheit zun pfründen gehöret. Philippus Corneus.
66. Das Gott der Herr dem Papst alle Gesetze vnterworffen / vnd das seiner hoheit kein Gesetze müge aufferleget werden. Fortunius Garth. in lib. 1.
67. Das der Papst alleine macht habe / die zeitliche peen vnd straff gantz vnd gar auffzuheben / in welche die ewige qual / durch die Beicht vnd auffer-
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