Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588.57. Das der Papst Citiren / vnd für gericht laden möge / wen er wölle / es sey an welchem ort es wolle / denn er sey Dominus vbique, Herr an allen orten. Bartholus. 58. Das der Kayser Constantinus / dem Papste nichts geschenckt / sondern nur widerstattung gethan / dieweil der Papst an Christi stadt sey / dem da gehöret der Erdbodem / vnd alles was droben ist / vnd dem da alle macht vnd gewalt gegeben ist / im Himel vnd auff Erden. Glossa. 59. Das in entscheidung der schweren fragen / so in der Kirchen fürfallen / des Papsts sententz / aller H. Vatter meinung solle vorgezogen werden. Albanus. 60. Das Christus kein fleissiger Haußuatter gewesen were / wenn er nicht jemandt hier auff Erden an seine stadt gelassen vnd bestellet hette / der das jenige thete / vnd zuthun vermöchte / das er gethan hat vnd thun kan. Hostiensis. 61. Das man den Papst so hoch Ehren solle / das man jhm auch müsse 57. Das der Papst Citiren / vnd für gericht laden möge / wen er wölle / es sey an welchem ort es wolle / denn er sey Dominus vbique, Herr an allen orten. Bartholus. 58. Das der Kayser Constantinus / dem Papste nichts geschenckt / sondern nur widerstattung gethan / dieweil der Papst an Christi stadt sey / dem da gehöret der Erdbodem / vnd alles was droben ist / vnd dem da alle macht vnd gewalt gegeben ist / im Himel vnd auff Erden. Glossa. 59. Das in entscheidung der schweren fragen / so in der Kirchen fürfallẽ / des Papsts sententz / aller H. Vatter meinung solle vorgezogen werden. Albanus. 60. Das Christus kein fleissiger Haußuatter gewesen were / wenn er nicht jemandt hier auff Erden an seine stadt gelassen vñ bestellet hette / der das jenige thete / vnd zuthun vermöchte / das er gethan hat vnd thun kan. Hostiensis. 61. Das man den Papst so hoch Ehren solle / das man jhm auch müsse <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0529"/> <p>57. Das der Papst Citiren / vnd für gericht laden möge / wen er wölle / es sey an welchem ort es wolle / denn er sey Dominus vbique, Herr an allen orten. Bartholus.</p> <p>58. Das der Kayser Constantinus / dem Papste nichts geschenckt / sondern nur widerstattung gethan / dieweil der Papst an Christi stadt sey / dem da gehöret der Erdbodem / vnd alles was droben ist / vnd dem da alle macht vnd gewalt gegeben ist / im Himel vnd auff Erden. Glossa.</p> <p>59. Das in entscheidung der schweren fragen / so in der Kirchen fürfallẽ / des Papsts sententz / aller H. Vatter meinung solle vorgezogen werden. Albanus.</p> <p>60. Das Christus kein fleissiger Haußuatter gewesen were / wenn er nicht jemandt hier auff Erden an seine stadt gelassen vñ bestellet hette / der das jenige thete / vnd zuthun vermöchte / das er gethan hat vnd thun kan. Hostiensis.</p> <p>61. Das man den Papst so hoch Ehren solle / das man jhm auch müsse </p> </div> </body> </text> </TEI> [0529]
57. Das der Papst Citiren / vnd für gericht laden möge / wen er wölle / es sey an welchem ort es wolle / denn er sey Dominus vbique, Herr an allen orten. Bartholus.
58. Das der Kayser Constantinus / dem Papste nichts geschenckt / sondern nur widerstattung gethan / dieweil der Papst an Christi stadt sey / dem da gehöret der Erdbodem / vnd alles was droben ist / vnd dem da alle macht vnd gewalt gegeben ist / im Himel vnd auff Erden. Glossa.
59. Das in entscheidung der schweren fragen / so in der Kirchen fürfallẽ / des Papsts sententz / aller H. Vatter meinung solle vorgezogen werden. Albanus.
60. Das Christus kein fleissiger Haußuatter gewesen were / wenn er nicht jemandt hier auff Erden an seine stadt gelassen vñ bestellet hette / der das jenige thete / vnd zuthun vermöchte / das er gethan hat vnd thun kan. Hostiensis.
61. Das man den Papst so hoch Ehren solle / das man jhm auch müsse
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Zitationshilfe: | Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_irthumb_1588/529>, abgerufen am 28.07.2024. |