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Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588.

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Papsts Ablas Brieffen / durch vollen gewalt von sünden absolutret vnd loß gesprochen / seiner Seelen seligkeit gar gewisse sey. Tetz. Prop. 62.

Das der Ablas auch den Todten7. nütze / vnd diene per modum suffragij. Syluester Prierias.

Lehren sie / das durchs Ablas nicht8. allein die zeitliche straff in diesem leben / sondern auch die pein im Fegfewer erlassen werde. Bulla Leonis. X. Es leret die Römische Kirche / das der Papst zu Rom zugleich schuldt vnd pein für die wirckliche Sünde vergeben könne. Die schult zwar vermittelst des Sacraments der Busse / die zeitliche peen vnd straff aber (so der Mensch vermöge der gerechtigkeit Gottes / für die wircklichen Sünde außzustehen schuldig) vermittelst des Ablas der Kirchen / Vnd könne solchs mit beweißlichem schein vnd grunde zukommen lassen / allen Christgleubigen / die durch die liebe Christo / als Gliedmas / einuerleibet sindt / sie sind gleich in diesem leben / oder im Fegfewer / Sintemahl solchs geschihet auß vberflus / der verdienste

Papsts Ablas Brieffen / durch vollen gewalt von sünden absolutret vnd loß gesprochen / seiner Seelen seligkeit gar gewisse sey. Tetz. Prop. 62.

Das der Ablas auch den Todten7. nütze / vnd diene per modum suffragij. Syluester Prierias.

Lehren sie / das durchs Ablas nicht8. allein die zeitliche straff in diesem lebẽ / sondern auch die pein im Fegfewer erlassen werde. Bulla Leonis. X. Es leret die Römische Kirche / das der Papst zu Rom zugleich schuldt vnd pein für die wirckliche Sünde vergeben könne. Die schult zwar vermittelst des Sacraments der Busse / die zeitliche peen vnd straff aber (so der Mensch vermöge der gerechtigkeit Gottes / für die wircklichen Sünde außzustehen schuldig) vermittelst des Ablas der Kirchen / Vnd könne solchs mit beweißlichem schein vnd grunde zukommen lassen / allen Christgleubigen / die durch die liebe Christo / als Gliedmas / einuerleibet sindt / sie sind gleich in diesem leben / oder im Fegfewer / Sintemahl solchs geschihet auß vberflus / der verdienste

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[0513] Papsts Ablas Brieffen / durch vollen gewalt von sünden absolutret vnd loß gesprochen / seiner Seelen seligkeit gar gewisse sey. Tetz. Prop. 62. Das der Ablas auch den Todten nütze / vnd diene per modum suffragij. Syluester Prierias. 7. Lehren sie / das durchs Ablas nicht allein die zeitliche straff in diesem lebẽ / sondern auch die pein im Fegfewer erlassen werde. Bulla Leonis. X. Es leret die Römische Kirche / das der Papst zu Rom zugleich schuldt vnd pein für die wirckliche Sünde vergeben könne. Die schult zwar vermittelst des Sacraments der Busse / die zeitliche peen vnd straff aber (so der Mensch vermöge der gerechtigkeit Gottes / für die wircklichen Sünde außzustehen schuldig) vermittelst des Ablas der Kirchen / Vnd könne solchs mit beweißlichem schein vnd grunde zukommen lassen / allen Christgleubigen / die durch die liebe Christo / als Gliedmas / einuerleibet sindt / sie sind gleich in diesem leben / oder im Fegfewer / Sintemahl solchs geschihet auß vberflus / der verdienste 8.

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Zitationshilfe: Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_irthumb_1588/513>, abgerufen am 24.11.2024.