Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588.tigen pein qual gefreyet sey / der Mönch vnd Nonnen Professio, der Tauff gleich gelte. Nicht aber was die gnade vnd krafft der Tauff anlangt / Sondern diß wirdt allein gesagt / das da nemlich / die Geistlichen rechte selber / so wol als die Papste alle Busse vnd ofentliche gnugthuung / auch für die aller greulichste Sünde / in ein solch Votum oder heiliges gelübdt / so bey dem Orden geschicht / verwandelt haben. Item in scholijs. Es ist niemandt der dieses Votum oder gelübde / vnd die Tauffe gleich halte / so viel die krafft vnd wirckung antrifft / die ein Sacrament haben solle / sondern das dieses eine grosse gnugthuung für die Sünde sey / kan niemandt leugnen / der den handel recht bedenckt. Daher auch (solch gelübd) bißweilen / Ja öffter / eine volkommene gnugthuung für alle Sünde sein kan. Lehren sie / wann einer sich aller dinge auff Erden verzeihe / vnd nichts eigens haben wolle / vmb Gottes willen / da sey grösser verdienst vnd heiligkeit bey / vnd sey ein weg der volkommenheit. Andrad pag. 11. Extravag. tigẽ pein qual gefreyet sey / der Mönch vnd Nonnen Professio, der Tauff gleich gelte. Nicht aber was die gnade vnd krafft der Tauff anlangt / Sondern diß wirdt allein gesagt / das da nemlich / die Geistlichen rechte selber / so wol als die Papste alle Busse vnd ofentliche gnugthuung / auch für die aller greulichste Sünde / in ein solch Votum oder heiliges gelübdt / so bey dem Orden geschicht / verwandelt haben. Item in scholijs. Es ist niemandt der dieses Votum oder gelübde / vnd die Tauffe gleich halte / so viel die krafft vnd wirckung antrifft / die ein Sacrament haben solle / sondern das dieses eine grosse gnugthuung für die Sünde sey / kan niemandt leugnen / der den handel recht bedenckt. Daher auch (solch gelübd) bißweilen / Ja öffter / eine volkommene gnugthuung für alle Sünde sein kan. Lehren sie / wann einer sich aller dinge auff Erden verzeihe / vnd nichts eigens haben wolle / vmb Gottes willen / da sey grösser verdienst vnd heiligkeit bey / vnd sey ein weg der volkommenheit. Andrad pag. 11. Extravag. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0466"/> tigẽ pein qual gefreyet sey / der Mönch vnd Nonnen Professio, der Tauff gleich gelte. Nicht aber was die gnade vnd krafft der Tauff anlangt / Sondern diß wirdt allein gesagt / das da nemlich / die Geistlichen rechte selber / so wol als die Papste alle Busse vnd ofentliche gnugthuung / auch für die aller greulichste Sünde / in ein solch Votum oder heiliges gelübdt / so bey dem Orden geschicht / verwandelt haben. Item in scholijs. Es ist niemandt der dieses Votum oder gelübde / vnd die Tauffe gleich halte / so viel die krafft vnd wirckung antrifft / die ein Sacrament haben solle / sondern das dieses eine grosse gnugthuung für die Sünde sey / kan niemandt leugnen / der den handel recht bedenckt. Daher auch (solch gelübd) bißweilen / Ja öffter / eine volkommene gnugthuung für alle Sünde sein kan.</p> <note place="left">5.</note> <p>Lehren sie / wann einer sich aller dinge auff Erden verzeihe / vnd nichts eigens haben wolle / vmb Gottes willen / da sey grösser verdienst vnd heiligkeit bey / vnd sey ein weg der volkommenheit. Andrad pag. 11. Extravag.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0466]
tigẽ pein qual gefreyet sey / der Mönch vnd Nonnen Professio, der Tauff gleich gelte. Nicht aber was die gnade vnd krafft der Tauff anlangt / Sondern diß wirdt allein gesagt / das da nemlich / die Geistlichen rechte selber / so wol als die Papste alle Busse vnd ofentliche gnugthuung / auch für die aller greulichste Sünde / in ein solch Votum oder heiliges gelübdt / so bey dem Orden geschicht / verwandelt haben. Item in scholijs. Es ist niemandt der dieses Votum oder gelübde / vnd die Tauffe gleich halte / so viel die krafft vnd wirckung antrifft / die ein Sacrament haben solle / sondern das dieses eine grosse gnugthuung für die Sünde sey / kan niemandt leugnen / der den handel recht bedenckt. Daher auch (solch gelübd) bißweilen / Ja öffter / eine volkommene gnugthuung für alle Sünde sein kan.
Lehren sie / wann einer sich aller dinge auff Erden verzeihe / vnd nichts eigens haben wolle / vmb Gottes willen / da sey grösser verdienst vnd heiligkeit bey / vnd sey ein weg der volkommenheit. Andrad pag. 11. Extravag.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |