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Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588.

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dorumb sie nicht mehr als einmahl geschehen könne. Catechis: Rom. Pag. 335.

15.

Das / so baldt der Chrisam angeschmiret werde / der heilige Geist dem Menschen gegeben werde. Catechis. Rom: Pag: 336. Die sich derwegen mit dem H. Chrisam Firmelen vnd Confirmiren lassen / die werden an der stirn Gesalbet / dann durch dieses Sacrament wirdt der H. Geist in die hertzen der gleubigen außgegossen / der da in jhnen die krafft vnd stercke vermehret.

16.

Leren sie / das man das Sacrament der Firmelung vffschieben vnd verziehen solle / biß der Mensch sieben Jar alt werde. Catechis: Rom: Pag: 331. Wo man sich bedüncken wil lassen / man solle diß Sacrament nicht auffschieben / biß auff das zwölffte Jar / So ists doch nützlich vnd gut / das man damit verziehe biß ins siebende Jar.

17.

Die form vnd weise der Firmelung beschreiben sie also. Die da nun gefirmelt werden / die salbet man erstlich mit Chrisam an der stirn / dann das zeichen /

dorumb sie nicht mehr als einmahl geschehen könne. Catechis: Rom. Pag. 335.

15.

Das / so baldt der Chrisam angeschmiret werde / der heilige Geist dem Menschen gegeben werde. Catechis. Rom: Pag: 336. Die sich derwegen mit dem H. Chrisam Firmelen vnd Confirmiren lassen / die werden an der stirn Gesalbet / dann durch dieses Sacrament wirdt der H. Geist in die hertzen der gleubigen außgegossen / der da in jhnen die krafft vnd stercke vermehret.

16.

Leren sie / das man das Sacrament der Firmelung vffschieben vnd verziehen solle / biß der Mensch sieben Jar alt werde. Catechis: Rom: Pag: 331. Wo man sich bedüncken wil lassen / man solle diß Sacrament nicht auffschieben / biß auff das zwölffte Jar / So ists doch nützlich vnd gut / das man damit verziehe biß ins siebende Jar.

17.

Die form vnd weise der Firmelung beschreiben sie also. Die da nun gefirmelt werden / die salbet man erstlich mit Chrisam an der stirn / dañ das zeichen /

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[0438] dorumb sie nicht mehr als einmahl geschehen könne. Catechis: Rom. Pag. 335. Das / so baldt der Chrisam angeschmiret werde / der heilige Geist dem Menschen gegeben werde. Catechis. Rom: Pag: 336. Die sich derwegen mit dem H. Chrisam Firmelen vnd Confirmiren lassen / die werden an der stirn Gesalbet / dann durch dieses Sacrament wirdt der H. Geist in die hertzen der gleubigen außgegossen / der da in jhnen die krafft vnd stercke vermehret. Leren sie / das man das Sacrament der Firmelung vffschieben vnd verziehen solle / biß der Mensch sieben Jar alt werde. Catechis: Rom: Pag: 331. Wo man sich bedüncken wil lassen / man solle diß Sacrament nicht auffschieben / biß auff das zwölffte Jar / So ists doch nützlich vnd gut / das man damit verziehe biß ins siebende Jar. Die form vnd weise der Firmelung beschreiben sie also. Die da nun gefirmelt werden / die salbet man erstlich mit Chrisam an der stirn / dañ das zeichen /

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Zitationshilfe: Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_irthumb_1588/438>, abgerufen am 28.11.2024.